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Reform des Kindesunterhaltsrechts: Eckpunkte klammern Düsseldorfer Tabelle aus

Pressemeldung:Reform des Kindesunterhaltsrechts: Eckpunkte klammern Düsseldorfer Tabelle aus

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Nürnberg, 19.09.2023 – 10:01

Unterhaltverband fordert Reform der Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle, die als Grundlage für die Aufteilung des Kindesunterhalts dient, steht in der Kritik. Der Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht (ISUV) mahnt dringend eine Reform an. Die aktuelle Tabelle sei nicht mehr zeitgemäß und gerecht.

ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich äußerte: “Von einer Reform erwarte ich mir, dass sie bestehende Probleme aufgreift, Schwächen benennt und nach einer gerechteren, transparenteren und einfacher handelbaren Lösung sucht.” Die DTB produziere “Mangelfälle”, bei denen ein Elternteil den Mindestunterhalt nicht zahlen könne und dem anderen das Geld fehle. Das führe zu Ungerechtigkeiten und Konflikten zwischen den Eltern.

Die Düsseldorfer Tabelle ist für zwei Kinder ausgelegt und berücksichtigt nicht, dass viele Menschen im Niedriglohnsektor arbeiten. Die ISUV betont, dass die Unterhaltshöhe sich am verfügbaren Einkommen orientieren sollte und nicht an beliebig ausweitbaren Bedarfskonstrukten. Außerdem müssten beide Einkommen der Trennungseltern bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden.

Ein weiteres Problem der DTB sei die fehlende Inflationsfestigkeit. Der Kaufkraftverlust werde einseitig dem unterhaltspflichtigen Elternteil auferlegt, dessen Einkommen bekanntlich ebenfalls unter dem Kaufkraftverlust leide.

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Der ISUV kritisiert, dass die DTB zu oft als unantastbare “Heilige Kuh” betrachtet werde. Ein Blick über die Grenzen zeige, dass es auch andere gerechtere Möglichkeiten gibt, den Kindesunterhalt zu berechnen.

Der Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht (ISUV) ist die größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft, die sich seit über 45 Jahren für die Interessen von Trennungs- und Scheidungsbetroffenen einsetzt. Neben Fragen des elterlichen Sorgerechts, der gemeinsamen Elternschaft und des Umgangsrechts kümmert sich der Verband auch um Themen wie Unterhalt für Kinder und ehemalige Ehepartner, Vermögensausgleich und Rentenansprüche. Der ISUV ist unabhängig und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Weitere Informationen zum ISUV und eine Möglichkeit zur Unterstützung durch Mitgliedschaft und Spenden finden Sie auf der offiziellen Webseite des Verbandes.

Pressekontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle
Postfach 210107, 90119 Nürnberg
Tel. 0911 55 04 78
info@isuv.de
www.isuv.de

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Reform des Kindesunterhaltsrechts: Eckpunkte klammern Düsseldorfer Tabelle aus
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13 Antworten

    1. Sorry, aber ich muss dir widersprechen. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine wichtige Richtlinie für Unterhaltszahlungen und dient als Orientierung. Sie mag nicht perfekt sein, aber sie erfüllt ihren Zweck. Was denkst du?

  1. Die Düsseldorfer Tabelle ausklammern? Warum nicht gleich das ganze Unterhaltsrecht abschaffen? #radikaleideen

  2. Also ich finde es total übertrieben, dass die Düsseldorfer Tabelle ausgeschlossen wird. Das ist doch total unfair!

    1. Du hast absolut Recht! Die Düsseldorfer Tabelle ist ein veraltetes Relikt, das dringend überarbeitet werden muss. Es ist an der Zeit, dass sich die Gesellschaft weiterentwickelt und gerechtere Maßstäbe setzt.

  3. Ich finde es unfair, dass die Düsseldorfer Tabelle ausgeschlossen wird. Jeder sollte gleich behandelt werden!

  4. Ich finde es absurd, dass die Düsseldorfer Tabelle beim Kindesunterhalt ausgeschlossen wird! Was soll das?

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Dass sich Gemeinden um solche Objekte kümmern, ist nur dann sinnvoll, wenn ein Käufer eine Sanierungspflicht übernimmt, damit das Gebäude wieder ansehenswert und bewohnbar wird und zur Wiederbelebung von alten und teilweise verlassenen Dörfern beiträgt. Kaufinteressenten dürfen sich also nicht wundern, wenn sie vertragliche Pflichten zur Sanierung übernehmen müssen.

Da aber jede Gemeinde verfahren kann wie sie möchte, sollte man möglichst bald nachfragen, was die Gemeinde über den symbolischen Euro hinaus verlangt. Eventuell wird für die geforderte Sanierung eine Frist gesetzt und eine Kaution verlangt.

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Abgesehen von den Angeboten der Gemeinden lassen sich in von Abwanderung betroffenen Gebieten auch billige sanierungsbedürftige Objekte von Privat kaufen. Der Käufer hat freie Hand und kann unter Beachtung der Bauvorschriften in dem von ihm für richtig gehaltenen Umfang sanieren und renovieren.

Zwar mögen die Preise höher ausfallen als bei den 1-Euro-Angeboten, können aber immer noch niedrig sein mit dem Vorteil, dass es für die Sanierung keine Vorgaben des Verkäufers gibt. Letztendlich kommt es auf den insgesamt zu investierenden Betrag an unter Einbezug der Sanierungskosten.

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Auch für solche 1-Euro-Objekte gibt es grundsätzlich die italienische Förderung mit steuerlichen Boni für Sanierungen, falls die jeweiligen Bedingungen erfüllt werden können. Wer auf einen steuerlichen Bonus hofft, sollte möglichst frühzeitig mit Fachleuten abklären, ob dieser in Frage kommt und auch im Falle eines steuerlichen Zweitwohnsitzes von Vorteil sein kann.

Etwas Pioniergeist und viel Zeit werden notwendig sein, bemerkt Rechtsanwalt Peter Schöllhorn, der die Italien-Beratung der Schutzvereinigung durchführt. Sprachliche Schwierigkeiten kommen eventuell hinzu, was aber kein unüberwindbares Hindernis sein müsse. Mit einer guten Planung und den richtigen Leuten vor Ort wird der Traum vom dolce far niente im eigenen Haus unter südlicher Sonne in Erfüllung gehen.

Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V. Die DSA e.V. mit Sitz in Freiburg im Breisgau ist eine auf Auslandsimmobilien spezialisierte Verbraucherschutzeinrichtung, die als Qualifizierte Verbraucherschutzeinrichtung gemäß Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und gemäß § 4 Unterlassungsklagengesetz anerkannt und registriert ist ( www.dsa-ev.de).

Pressekontakt:

Peter Schöllhorn
DSA e. V.
Zähringerstr. 373, D-79108 Freiburg
Telefon: +49(0)761/55012, E-Mail: info@dsa-ev.de,

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Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V.

Freiburg (ots)

Die Idee eines Hauses für nur 1 Euro klingt verlockend. Angeboten werden diese Objekte von italienischen Gemeinden in Regionen mit Abwanderung. Den Gemeinden geht es aber nicht darum, einkommensschwachen Personen zu helfen, sondern Käufer als Investoren zu gewinnen, die bereit und in der Lage sind, zu sanieren und sich dazu auch ausdrücklich verpflichten. Laut idealista.it bieten folgende Gemeinden diese “case-a-1-euro” (Stichwort für die Suchmaschinen) an: Taranto, Pettineo, Pratola Peligna, Caltagirone, Cammarata, Troina, Sambuca di Sicilia, Cattolica Eraclea, Bonnanaro und Sant’Elia a Pianisi.

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