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Landesverfassung ernst nehmen – Hessen als Vorreiter in Kinder- und Jugendrechten

Pressemeldung:Landesverfassung ernst nehmen – Hessen als Vorreiter in Kinder- und Jugendrechten
Hessen hat die Chance, eine Vorreiterrolle in Sachen Kinder- und Jugendrechte einzunehmen, indem es die Landesverfassung ernst nimmt und diese weiter ausbaut. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt diese Entwicklung und hofft auf unterstützende Strukturen wie einen Kinderrechtebeauftragten. Bereits jetzt hat Hessen mit der Einrichtung von Verbünden und der Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in der Landesverfassung wichtige Schritte unternommen. Das Institut hat in einem aufwendigen Monitoring-Prozess Erkenntnisse und Empfehlungen vorgelegt. Eine Chance für Hessen, seine Vorreiterrolle auszubauen und die Kinder- und Jugendrechte weiter zu stärken.

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Bremen (VBR). Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die neue Hessische Landesregierung dafür gelobt, dass sie die Erkenntnisse aus der ersten Arbeitsphase des Kinder- und Jugendrechtemonitorings für Hessen umsetzen will. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD für die Legislaturperiode von 2024-2029 wurde festgehalten, dass Kinder und Jugendliche dazu befähigt werden sollen, sich für ihre Rechte einzusetzen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hofft jedoch, dass die Koalition ihre Absicht, Kinder und Jugendliche zu stärken, nicht ohne unterstützende Strukturen umsetzt. Claudia Kittel, die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts, erklärte, dass es wichtig sei, das Amt eines Kinderrechtebeauftragten der Landesregierung zu schaffen.

Bereits in den Neunzigerjahren hat Hessen mit der Einrichtung einer Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendbeteiligung einen Verbund zur Stärkung des Rechts auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geschaffen. Vor über 25 Jahren wurde zudem der Landesheimrat als Interessensvertretung von jungen Menschen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe gegründet. 2018 hat Hessen als erstes Bundesland alle vier Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention in seiner Landesverfassung verankert und damit die Rechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt. 2017 wurde das Amt eines Landesbeauftragten für Kinder- und Jugendrechte eingeführt, und seit Oktober 2020 hat die erste hauptamtliche Kinderrechtebeauftragte ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist für das Ländermonitoring zu Kinder- und Jugendrechten in Hessen zuständig.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dass Hessen das einzige Bundesland ist, das nahezu alle von den Vereinten Nationen empfohlenen Strukturen zur Stärkung der Kinderrechte umgesetzt hat. Das Institut fordert die neue Regierung auf, diese Vorreiterrolle weiter auszubauen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat 2021 das Kinder- und Jugendrechtemonitoring für Hessen konzipiert und die erste Arbeitsphase des Monitorings von 2022 bis 2023 durchgeführt. Im August 2023 wurden die Erkenntnisse und Empfehlungen dieser Arbeitsphase veröffentlicht.

Zusätzliche Informationen:

– Konzept Monitoring für ein Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in Hessen
– Erste Erkenntnisse des Kinder- und Jugendrechte-Monitorings in Hessen
– Kinderrechte im Blick
– Website Kinder- und Jugendrechtemonitoring Hessen (Projektvorstellung)
– LBKJR Hessen (Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendbeteiligung Hessen)

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 13
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Landesverfassung ernst nehmen – Hessen sollte Vorreiterrolle in Sachen Kinder- und …

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