Rechtsgutachten gibt grünes Licht: Übernahme der DDR-Altlasten legal

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 05.07.2023
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Schwerin – Historische Schuldenlast der ostdeutschen Wohnungsunternehmen könnte bald gelöst werden

Bundesländer und Bund haben die Möglichkeit, die DDR-Altschulden aller ostdeutschen Wohnungsunternehmen zu übernehmen. Dies geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), am Mittwoch im Schweriner Innenministerium an den Wohnungsbauminister Mecklenburg-Vorpommerns, Christian Pegel, übergab.

Keine rechtlichen Hindernisse

Laut dem Gutachten gibt es keine rechtlichen Hindernisse, die einer Übernahme der DDR-Altschulden im Wege stehen. Dies könnte auch den Wohnungsbaugenossenschaften eine finanzielle Entlastung bringen. Breitner betonte, dass es vor allem keine beihilferechtlichen Vorgaben der EU gibt, die der Übernahme der Altschulden widersprechen würden.

Initiative der ostdeutschen Bundesländer angeregt

Aufgrund der gemeinsamen Probleme der sozialen Vermieter in den ostdeutschen Bundesländern regte Breitner in Schwerin eine Initiative der Bundesländer an. Diese Initiative soll über den Bundesrat eine Lösung erreichen, bei der der Bund die Last der Altschulden trägt. Breitner betonte, dass der Bund in der historischen Pflicht stehe, dieses Problem zu lösen.

Hintergrund der Altschulden

Die DDR-Altschulden wurden den ostdeutschen Wohnungsunternehmen im Zuge der deutschen Wiedervereinigung auferlegt. Die Schulden wurden in den 90er Jahren teilweise erlassen, dennoch haben die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften immer noch rund 155 Millionen Euro an Verbindlichkeiten in ihren Büchern stehen.

Mecklenburg-Vorpommern übernimmt kommunale Altschulden

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich bereits bereit erklärt, die DDR-Altschulden der kommunalen Wohnungsunternehmen zu übernehmen. Allerdings lehnt das Land eine vergleichbare Regelung für die Genossenschaften ab, mit Verweis auf mögliche rechtliche Hindernisse. Breitner sieht den Bund in der Verantwortung, die finanziellen Belastungen der Wohnungsgenossenschaften zu beseitigen, um das bezahlbare Wohnen zu fördern.

Gutachten bestätigt vergleichbare Interessenlagen

Das Gutachten einer renommierten Anwaltskanzlei aus Potsdam bestätigt, dass die Interessenlagen der kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften vergleichbar sind. Somit könnten auch die Genossenschaften von einer Altschuldenhilfe profitieren. Der VNW-Direktor betonte, dass Genossenschaften einen wichtigen Beitrag zur sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung leisten und daher nicht durch finanzielle Belastungen, sondern durch Entlastungen seitens des Staates unterstützt werden sollten.

Fehlendes Geld für Sanierung und Modernisierung

Die VNW-Genossenschaften haben aufgrund der Altschulden im Durchschnitt einen finanziellen Fehlbetrag von bis zu einem Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieses Geld fehlt den Genossenschaften für die dringend benötigte Sanierung und Modernisierung ihrer Wohnungsbestände. Besonders kleinere Genossenschaften und solche im ländlichen Raum, der von Abwanderung betroffen ist, leiden unter dieser Schuldenlast.

Über den Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 413 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter beträgt bei den VNW-Unternehmen 6,41 Euro. Der VNW sieht sich als Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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