Bremen (VBR). In einer raschen Wende der Ereignisse, die die Automobilbranche in Deutschland betrifft, trat gestern eine bedeutende Regelung, die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), offiziell in Kraft. Seit dem 23. Februar 2024 sieht sich der Automobilhandel mit der Herausforderung konfrontiert, sofort Anpassungen vornehmen zu müssen. Die Verordnung fordert von Autohäusern und Online-Plattformen, dass alle neu ausgestellten Label und Aushänge sowie jede neu gestaltete Werbung den überarbeiteten Vorschriften entsprechen.
Die Anpassung beinhaltet nicht nur die bisherigen Informationen zu Verbrauchs- und Emissionswerten, sondern erweitert die Anforderungen erheblich. Zu den Neuerungen zählen Angaben zu den Energiekosten basierend auf einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern, die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer sowie potenzielle CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre, auch basierend auf einer Fahrleistung von 15.000 Kilometern pro Jahr. Darüber hinaus werden die Fahrzeuge nun einer CO2-Klasse zugeordnet, was eine Abkehr von den bisherigen Effizienzklassen darstellt.
Ulrich Dilchert, ein Rechtsexperte beim ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.), hebt hervor, dass die Betriebe ohne Übergangszeit zum Handeln gezwungen sind. „Die Betriebe haben keine Übergangsfrist, um neue Fahrzeuge mit dem geänderten Energie-Label auszuzeichnen und die notwendigen Änderungen in den Systemen vorzunehmen“, erklärt er und weist auf die sofortige Notwendigkeit zur Umstellung hin, die auch im Bereich der Online-Werbung gilt.
Die Einführung dieser umfangreicheren Label bringt zusätzliche bürokratische Herausforderungen für die Automobilwirtschaft mit sich. Besonders das Berechnen der zukünftigen CO2-Kosten sieht der ZDK kritisch, da es weitere Arbeitsbelastungen erzeugt. Die Hersteller und Importeure sind zwar angehalten, alle relevanten Daten bereitzustellen, doch wird vom Handel erwartet, unabhängig von deren Lieferung die neuen Anforderungen unmittelbar umzusetzen.
Interessanterweise gestattet die Verordnung, dass Labels und Aushänge, die vor dem 23. Februar 2024 erstellt wurden, bis zum 1. Mai 2024 weiterhin genutzt werden dürfen. Für Werbematerialien auf elektronischen, magnetischen oder optischen Speichermedien wurde die Frist bis zum 1. August 2024 gesetzt.
Dilchert betont die überwältigende Anforderung an die Wirtschaft, sich ohne jegliche Vorbereitungszeit an die neuen Vorschriften anzupassen, und merkt an, dass die Neuerungen bereits viel früher hätten eingeführt werden können. Die Verordnung wurde ursprünglich für 2018 erwartet. Eine angemessene Übergangsfrist hätte dem Handel ermöglicht, sich auf die Änderungen einzustellen, ohne die Gefahr von Nachteilen oder möglichen Konfrontationen mit Abmahnvereinen, die aus eventuellen Unstimmigkeiten Kapital schlagen möchten.
Diese Regelung signalisiert einen Wendepunkt in der deutschen Automobilindustrie, indem sie mehr Transparenz und Bewusstsein für die Umweltwirkungen von Fahrzeugen schafft. Es erhöht nicht nur das Bewusstsein der Käufer bezüglich der laufenden Kosten und Umweltauswirkungen ihrer Fahrzeuge, sondern fordert auch von den Herstellern, sauberere und effizientere Fahrzeuge zu entwickeln. Obwohl diese Änderung als eine Herausforderung für die Branche gesehen wird, könnte sie langfristig zu einer umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Mobilität beitragen.
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Neues Energie-Label für Pkw: Kurze Frist und mehr Bürokratie
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.