Bremen (VBR). Im Deutsche-Bundestag stehen neue Vorschläge zur Wiedereinführung und Verschärfung von Sanktionsmaßnahmen gegenüber erwerbslosen Menschen zur Diskussion. Der Paritätische, ein Wohlfahrtsverband, appelliert in einem Brief an die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen, diesen Vorschlägen nicht zu folgen. Der Verband sieht die geplanten Maßnahmen als unverhältnismäßig und möglicherweise verfassungswidrig an.
Der Paritätische kritisiert die Pläne der Ampel-Koalition als “Symbolpolitik” und betont, dass etwa ein Drittel der Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung für Arbeitsuchende von psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Viele von ihnen haben körperliche Beeinträchtigungen, Sprachprobleme oder Leseschwächen. Der Verband hält die geplante Einsparung von 170 Millionen Euro im Jahr für unrealistisch und betont, dass es nicht genügend “willentliche Verweigerer” gibt, um dieses Einsparpotenzial zu erreichen.
Der Paritätische stellt klar, dass es ein Zerrbild sei, anzunehmen, die Menschen legten sich in großer Zahl in die “soziale Hängematte”. Vielmehr befänden sich zahlreiche Betroffene in einer schlimmen Notsituation, seien psychisch krank oder hätten Suchtprobleme. Langzeitarbeitslose bräuchten intensive Begleitung, um eine Chance auf eine Rückkehr ins Arbeitsleben zu haben. Statt Drohgebärden und Strafen bedürfe es pragmatischer Unterstützungsmaßnahmen.
Der Verband weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht hohe Hürden für so weitreichende Sanktionen gesetzt hat und warnt die Bundestagsabgeordneten vor möglichen Widersprüchen und Klagen bis hin nach Karlsruhe. Der Paritätische betont, dass er sich nicht davor scheuen werde, von Sanktionen betroffene Menschen bei der Wahrung ihrer Rechte zu unterstützen und ungerechtfertigte Sanktionen abzuwehren.
Der Paritätische hofft auf Vernunft und Weitsicht der Abgeordneten und betont, dass noch die Möglichkeit bestehe, die geplanten Kürzungen zu verhindern und damit eine Vielzahl von Widerspruchsverfahren und Klagen zu vermeiden.
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