Berlin, 04.09.2023: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. fordert Nachschärfung der Kriterien für die Herstellung von erneuerbaren Kraftstoffen
Die Bundes-Immissionsschutzverordnung wird derzeit von der Bundesregierung überarbeitet, um die Vorgaben des europäischen Rechtsakts zur Herstellung von grünem Wasserstoff und damit verbundenen erneuerbaren Kraftstoffen in nationales Recht umzusetzen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) betont die Bedeutung dieser Vorgaben für den Erfolg der Energiewende und fordert eine klare Definition der Kriterien zur Herstellung dieser Kraftstoffe, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen.
Dr. Simone Peter, Präsidentin des BEE, sagt: “Die Kriterien zur Kraftstoffherstellung müssen so definiert werden, dass diese tatsächlich aus erneuerbaren Energien hergestellt werden und damit auch deren Ausbau unterstützen. Das ist bisher nicht in ausreichendem Maß gegeben.” Die Bundesregierung sollte die Spielräume nutzen, die ihr die Europäische Kommission im Delegierten Rechtsakt bezüglich der zeitlichen und geographischen Korrelation der Kriterien gibt, um sicherzustellen, dass die Kraftstoffe tatsächlich aus erneuerbaren Energien hergestellt werden.
Ein zentraler Kritikpunkt des BEE betrifft den Abstand zwischen dem Elektrolyseur, der für die Wasserstoffproduktion Strom aus erneuerbaren Energien benötigt, und der erneuerbaren Stromquelle. Um Netzengpässe zu vermeiden und eine effiziente Nutzung der erneuerbaren Energien sicherzustellen, schlägt Dr. Peter vor, dass die Erneuerbaren-Anlagen nicht mehr als 200 km vom Elektrolyseur entfernt liegen sollten. Des Weiteren sollte die stündliche Zeitgleichheit zwischen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und der Elektrolyse bereits ab dem 01.07.2027 gelten, um sicherzustellen, dass die Wasserstoffgewinnung in Einklang mit den Klimazielen keine CO2-Emissionen verursacht.
Eine weitere Forderung betrifft die Importkontrolle von flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen und Wasserstoff. Der BEE fordert angemessene Nachweis- und Controllingvorgaben, um sicherzustellen, dass importierte Kraftstoffe auch tatsächlich aus erneuerbaren Quellen stammen.
Zusätzlich sollte die Bundesregierung bei der Ausschreibung nach § 13 Abs. 6b EnWG sicherstellen, dass Elektrolyseure eine wichtige Rolle bei der Reduktion von Redispatchmaßnahmen spielen können und ihr Flexibilitätspotenzial dem Markt zur Verfügung stellen. Es muss auch eine regulatorische Klarheit bei der nationalen Gesetzgebung im Einklang mit den europäischen Leitlinien geben, insbesondere hinsichtlich der Methode zur Zuordnung von Treibhausgaseinsparungen zu den Endprodukten, um Anreize zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors zu schaffen.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. setzt sich für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland ein und vertritt die Interessen von Unternehmen und Verbänden der Branche. Der Verband fördert und unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien als Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Energieversorgung.
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