Mobilitätsverband fordert Überarbeitung der THG-Verordnung für nachhaltige Mobilität

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 29.06.2023
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**Mannheimer Mobilitätsverband fordert Korrektur der THG-Verordnung zur Weiterentwicklung der Elektromobilität**

Mannheim, 28. Juni 2023 – Der Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V. (BBM) positioniert sich gegen den Referenten-Entwurf “einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen”. Der Verband ist besorgt über die potenziellen Auswirkungen der geplanten Neufassung auf die Elektrifizierung der Fuhrparks und die allgemeine Mobilitätswende. Die vorgeschlagene Änderung der Einreichungsfrist für die Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quote) könnte dazu führen, dass bis zu 160.000 gewerbliche und private Neubesitzer:innen von Elektrofahrzeugen benachteiligt werden.

**Forderung nach Überarbeitung der Verordnung**

Das BBM fordert eine sofortige Überarbeitung des Referentenentwurfs, um negative Auswirkungen auf die Elektromobilität zu verhindern. Der Verband bemängelt, dass wichtige Verbände, die sich intensiv mit nachhaltiger Mobilität beschäftigen, nicht in den Entscheidungsprozess eingebunden wurden. Insbesondere der Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V. (BBM) und der Bundesverband eMobilität e. V. (BEM) hatten nur begrenzte Zeit, um sich mit dem geänderten Entwurf auseinanderzusetzen.

**Kritische Auswirkungen auf Elektrofahrzeuge**

Die geplante Änderung der Verordnung beinhaltet eine Verschiebung der Einreichungsfrist für die THG-Quoten auf den 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres, anstatt wie zuvor am 28. Februar des Folgejahres. Diese Änderung hätte zur Folge, dass Fahrzeuge, die nach dem 15. November bis zum 31. Dezember des Verpflichtungsjahres zugelassen werden, nicht erfasst werden können. Außerdem würde dies bedeuten, dass keine THG-Prämie beantragt werden kann, da das Verpflichtungsjahr einem Kalenderjahr entspricht.

BBM-Geschäftsführer Axel Schäfer erklärt: “Wenn die Änderungen in dieser Art verabschiedet werden, bedeutet das, dass laut Zulassungsstatistik im vergangenen Jahr etwa 160.000 Elektrofahrzeuge benachteiligt worden wären. Das entspricht rund 30 Prozent der Neuzulassungen – ein erheblicher Rückschritt in der Mobilitätswende.”

**Forderung nach Anpassung des Einreichungszeitfensters**

Das BBM weist auch auf die Tatsache hin, dass Unternehmen keinen Einfluss auf den Tag der Zulassung haben, insbesondere aufgrund anhaltender Lieferprobleme. Dadurch würde ein großer Teil der THG-Quote ausgeschlossen. Der Verband fordert daher, das Einreichungszeitfenster tendenziell zu verlängern und schlägt den 30. Juni des Folgejahres als Verpflichtungsjahr vor. Diese Maßnahme würde Unternehmen Anreize schaffen, die Elektrifizierung weiter voranzutreiben.

**BBM fordert Einbeziehung in die Kommunikation**

Der BBM appelliert an die Politik, in Zukunft in den Kommunikationsprozess einbezogen zu werden. Der Verband erhielt die überarbeitete Version des Entwurfs erst am Tag vor der Kabinettssitzung. “Als bundesweit größter Verband mit dem Schwerpunkt auf nachhaltiger betrieblicher Mobilität hätten wir erwartet, dass wir im Rahmen des Länder- und Verbändeanhörungsverfahrens beteiligt werden. Wir würden uns wünschen, in der Kommunikation bei Themen eingebunden zu werden, die für Unternehmen mit Firmenfuhrpark sehr relevant sind”, betont Schäfer.

Der Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V. setzt sich für die Förderung und Weiterentwicklung der betrieblichen Mobilität ein und vertritt die Interessen von Unternehmen mit Fuhrparks. Bei weiteren Fragen steht Axel Schäfer, Geschäftsführer des BBM, unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

Pressekontakt:
Axel Schäfer
Geschäftsführer Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V.
Fon: +49 6471 / 507344-0
Fax: +49 6471 / 507344-9
Mail: presse@mobilitaetsverband.de

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel THG-Verordnung: Mobilitätsverband fordert Korrektur der geplanten Neufassung
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