Bremen (VBR). In einer kürzlich anberaumten Verbändeanhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, brachten die evangelischen Krankenhäuser, vertreten durch den Deutschen Evangelischen Krankenhausverband e. V. (DEKV), zentrale Anliegen vor, die das Herzstück ihrer Forderungen bildeten: die Beschleunigung und Flexibilisierung der Verfahren zur Erteilung von Weiterbildungsermächtigungen.
Christoph Radbruch, der Vorsitzende des DEKV, machte deutlich, dass die momentane Praxis, die mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen kann, einer dringenden Überarbeitung bedarf. Er schlägt vor, dass die Landesärztekammern Prozesse einführen sollten, die die Bearbeitungszeit auf maximal drei Monate reduzieren. Dies soll nicht zuletzt durch die Einführung einer vorläufigen Weiterbildungsermächtigung ermöglicht werden. Radbruchs Argumentation folgend, ist eine agile Anpassung des ärztlichen Personals an sich verändernde oder neu zugeteilte Leistungsgruppen in Krankenhäusern unerlässlich für eine zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Dieses Anliegen wurzelt in der Erkenntnis, dass die Reform der Krankenhauslandschaft durch die Neuzuteilung von Leistungsgruppen nicht nur zu Neustrukturierungen führen wird, sondern auch dazu, dass einige Dienstleistungen in gewissen Krankenhäusern nicht mehr angeboten werden, während andere Häuser neue Leistungen aufnehmen. Die daraus resultierende Notwendigkeit, das pflegerische und ärztliche Personal diesen Veränderungen anzupassen, stellt eine Herausforderung dar – vor allem, weil die Ausbildung und die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten eine grundlegende Rolle spielen. Krankenhäuser mit Weiterbildungsermächtigung erweisen sich daher als zukunftsorientierte und attraktive Arbeitgeber.
Die Weiterbildungsermächtigung ist folglich eine Schlüsselvoraussetzung, um Stellen für Assistenzärztinnen und -ärzte zeitgerecht zu besetzen und so eine qualifizierte medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Änderungen und Neuzuteilungen von Leistungsgruppen müssen daher von einer zeitnah angepassten Weiterbildungsermächtigung durch die Landesärztekammer begleitet werden, um den Missstand zu beheben, dass Assistenzärzte ihre geleisteten Dienste nicht anrechnen lassen können während des langwierigen Zulassungsprozesses als Weiterbildungsstätte.
Die Forderungen des DEKV zielen somit darauf ab, diesen zentralen Engpass im System zu entschärfen, was letztlich den Krankenhäusern ermöglichen würde, sowohl ihre Patientinnen und Patienten qualifiziert zu versorgen als auch ihrer Aufgabe nachzukommen, die nächste Generation von Ärztinnen und Ärzten auszubilden.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Barbara Kluge von Medizin & PR GmbH – Gesundheitskommunikation und Melanie Kanzler, Verbandsdirektorin des DEKV, zur Verfügung.
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DEKV fordert beschleunigte Weiterbildungsermächtigung bei neuen …
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Meldung einfach erklärt
**Was möchte der DEKV?**
– Der DEKV will, dass die Prozesse für Weiterbildungsberechtigungen schneller gehen.
– Sie sagen, dass die Behörden, die für die Weiterbildung zuständig sind, ihre Arbeit in drei Monaten fertig haben sollten.
– Sie möchten auch eine Art vorläufige Erlaubnis für die Weiterbildung, wenn es zu lange dauert.
– Damit können Krankenhäuser ihr Personal besser und schneller je nach Bedarf einstellen.
**Warum ist das wichtig?**
– Wenn Krankenhäuser neue Aufgaben bekommen oder sich ihre Aufgaben ändern, müssen sie auch das Personal darauf anpassen können.
– Ärztinnen und Ärzte, die noch lernen, sind sehr wichtig für Krankenhäuser. Sie behandeln Patienten und lernen dabei.
– Die Erlaubnis zur Weiterbildung macht ein Krankenhaus zu einem attraktiveren Arbeitsplatz.
– Es dauert momentan über 12 Monate, um als Krankenhaus die Erlaubnis für die Weiterbildung zu bekommen. Das ist zu langsam.
**Was würde sich durch die Forderungen des DEKV ändern?**
– Krankenhäuser könnten schneller auf Veränderungen reagieren und das richtige Personal haben.
– Junge Ärztinnen und Ärzte könnten ihre Weiterbildung ohne große Pausen oder Verzögerungen durchführen.
– Patientinnen und Patienten würden von besser ausgebildetem Personal behandelt.
**Was ist der DEKV?**
– Der DEKV steht für Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V.
– Es ist eine Organisation, die die Interessen von evangelischen Krankenhäusern in Deutschland vertritt.
**Was passiert als Nächstes?**
– Der DEKV hat seine Vorschläge in eine Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz eingebracht.
– Jetzt muss abgewartet werden, wie Politik und zuständige Behörden darauf reagieren.
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