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Reformbedarf: PKV kritisiert Schwächen im KHVVG-Entwurf

Pressemeldung:Reformbedarf: PKV kritisiert Schwächen im KHVVG-Entwurf
In einer kritischen Stellungnahme zum geplanten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) des Bundesgesundheitsministeriums hebt Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), fundamentale Bedenken hervor. Während die Notwendigkeit einer Krankenhausreform unbestritten bleibt, warnt der PKV-Verband vor gravierenden Schwächen im aktuellen Gesetzentwurf. Speziell die Einführung einer Vorhaltevergütung und die Finanzierung des Transformationsfonds könnten, so Reuther, nicht nur zu massiven Fehlanreizen und einer Zunahme der Bürokratie führen, sondern auch grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen. Mit über 8,7 Millionen Vollversicherten und 6,5 Millionen Zusatzversicherungen für Wahlleistungen im Krankenhaus ist die PKV ein entscheidender Akteur im deutschen Gesundheitssystem. Ihre Forderung: Eine angemessene Beteiligung an der Reformgestaltung, um die Qualität und Effizienz in der stationären Versorgung tatsächlich verbessern zu können.

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Bremen (VBR). 29. April 2024, Berlin – Die Debatte um die Zukunft Deutschlands im Bereich der Krankenhausversorgung nimmt an Schärfe zu, diesmal mit dem Fokus auf einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Reformpläne der Bundesregierung, welche auf eine Verbesserung der Qualität und Effizienz in der stationären Versorgung abzielen, stoßen auf gemischte Reaktionen. Ein wichtiger Stakeholder in dieser Diskussion ist der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), vertreten durch seinen Direktor Florian Reuther, der in einer kritischen Stellungnahme Licht in das Für und Wider der geplanten Maßnahmen bringt.

Einer der Kernpunkte der Kritik des PKV bezieht sich auf die Einführung einer sogenannten Vorhaltevergütung. Diese Vergütung, so Reuther, stellt eine problematische Neuerung dar, die mehr Probleme schafft, als sie löst. Die Gefahr liegt laut PKV darin, dass Krankenhäuser finanzielle Anreize bekommen, weniger Patienten zu behandeln, da sie nun auch ohne die Erbringung spezifischer Leistungen Entgelte erhalten würden. Dies könnte insbesondere bei spezialisierten Kliniken zu einer Unterversorgung führen. Die PKV schlägt daher vor, das Ausmaß dieser Vorhaltefinanzierung erheblich zu beschränken.

Ein weiteres kontrovers diskutiertes Element des Entwurfs ist die Finanzierung des geplanten Transformationsfonds, der mit einem Bundesanteil von 25 Milliarden Euro beziffert wird. Hierbei wird die Finanzierung aus den Beitragsgeldern der Versicherten als verfassungsrechtlich bedenklich kritisiert. Der PKV zufolge würde dies einen Präzedenzfall schaffen, der die grundlegende Struktur der Krankenhausfinanzierung in Deutschland in Frage stellt, welche eine Verantwortung der Länder und somit aus Steuergeldern zu finanzieren wäre.

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Mit über 8,7 Millionen Vollversicherten und 6,5 Millionen Zusatzversicherungen unterstreicht der PKV seine bedeutende Rolle im deutschen Gesundheitssystem und fordert daher eine angemessene Beteiligung an den Informationsflüssen und Entscheidungsprozessen der anstehenden Reform. Die effektive Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfordere eine enge Einbindung des Verbandes und seiner Expertise.

Die Kritik und die Vorschläge des PKV beleuchten die Komplexität der Herausforderungen, vor welchen das deutsche Gesundheitssystem steht. Eine ausgewogene Reform wird nur durch das Zusammenspiel aller Beteiligten möglich sein, um so die Versorgung zu sichern und die stationäre Behandlung in Deutschland auch für die Zukunft zu stärken.

Für weitere Informationen und Stellungnahmen wenden Sie sich bitte an Stefan Reker, den Geschäftsführer und Leiter des Bereiches Kommunikation des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V.

Diese tiefgreifende Auseinandersetzung mit dem Referentenentwurf offenbart, wie es um die Zukunft der Krankenhausversorgung in Deutschland bestellt ist und unterstreicht den dringenden Bedarf an einer Reform, die alle Interessen sorgfältig ausbalanciert. Die geäußerten Bedenken und Vorschläge der PKV leisten einen wertvollen Beitrag zur weiteren Diskussion und sollten in der endgültigen Gesetzgebung sorgfältig berücksichtigt werden.

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Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Krankenhausreform: Deutliche Schwächen im Gesetzesentwurf

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Meldung einfach erklärt

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat eine Meinung zu einem neuen Gesetz, das die Krankenhausversorgung in Deutschland verbessern soll. Dieses neue Gesetz heißt Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Hier sind die wichtigsten Punkte, die der PKV-Verband sagt:

– **Notwendigkeit der Reform:**
– Der PKV-Verband findet es gut, dass es eine Reform geben soll, um die Qualität und Effizienz der Krankenhäuser zu verbessern.

– **Kritik am Gesetzentwurf:**
– Es gibt Teile des Gesetzentwurfs, die der PKV-Verband nicht gut findet. Sie glauben, dass diese Teile die Reform nicht erfolgreich machen könnten.

– **Vorhaltevergütung:**
– Der Entwurf sieht eine Vorhaltevergütung vor. Das bedeutet, Krankenhäuser bekommen Geld dafür, dass sie bestimmte Leistungen anbieten können, auch wenn sie diese nicht immer erbringen.
– Der PKV-Verband sieht darin ein Problem, weil es zu falschen Anreizen führen könnte und mehr Bürokratie schafft. Sie schlagen vor, dass dieses Geld reduziert wird.

– **Transformationsfonds:**
– Ein Teil des Geldes für die Veränderungen soll aus Beiträgen der Versicherten kommen. Das betrifft 25 Mrd. Euro.
– Der PKV-Verband hält das für rechtlich bedenklich. Sie sagen, dass dies eine Aufgabe des Staats ist und mit Steuergeldern bezahlt werden sollte, nicht mit Beiträgen der Versicherten.

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– **Beteiligung des PKV-Verbands:**
– Der PKV-Verband möchte, dass sie in wichtigen Entscheidungsprozessen beteiligt werden, weil sie ein wichtiger Teil der Krankenversicherung in Deutschland sind.

**Häufige Fragen:**

– **Warum ist die Vorhaltevergütung ein Problem?**
– Weil Krankenhäuser dafür bezahlt werden könnten, Bereitschaft anzubieten, ohne dass sie diese Leistungen wirklich erbringen müssen. Das könnte zu weniger Anreizen führen, Patienten zu behandeln.

– **Warum ist die Finanzierung des Transformationsfonds durch Versichertenbeiträge bedenklich?**
– Weil es sich dabei um eine Aufgabe handelt, die normalerweise vom Staat und nicht von den Versicherten bezahlt werden sollte. Es gibt Sorgen, dass dies rechtlich nicht zulässig sein könnte.

– **Warum möchte der PKV-Verband beteiligt werden?**
– Da sie viele Patienten in Deutschland vertreten, möchten sie sicherstellen, dass ihre Interessen und die ihrer Versicherten berücksichtigt werden. Sie glauben, dass ihre Beteiligung zu einer erfolgreichen Umsetzung der Reform beitragen kann.

Der PKV-Verband hofft, dass ihre Bedenken berücksichtigt werden, damit die Reform erfolgreich ist und die Qualität und Effizienz der Krankenhausversorgung in Deutschland verbessert werden kann.

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