Bremen (VBR). Ab dem Jahr 2024 winken Minijobberinnen und Minijobbern in Deutschland finanzielle Vorteile: Mit einer Anhebung der Verdienstgrenze auf durchschnittlich 538 Euro monatlich, die ein Plus von 18 Euro im Vergleich zum Vorjahr bedeutet, steigen die finanziellen Spielräume. Interessant ist dabei, dass die Verdienstgrenze nun direkt an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist, welcher ebenfalls eine Steigerung erfährt – von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Diese Entwicklung bietet nicht nur mehr Flexibilität im Arbeitsleben, sondern zeugt auch von einer Anpassung an die realen Wirtschafts- und Lebensbedingungen.
Die Verdienstgrenze als strategisches Werkzeug ist besonders relevant für die fast sieben Millionen Menschen in Deutschland, die als geringfügig Beschäftigte gelten. Für sie bietet das neue Regelwerk mehr Freiraum: Arbeiten sie zum Mindestlohn, dürfen sie nun durchschnittlich mehr als 43 Stunden im Monat tätig sein, ohne dass ihr Status als Minijobber in Gefahr gerät. Diese Flexibilität könnte vor allem in Branchen, die saisonbedingte Spitzen oder unvorhergesehene Personalausfälle zu bewältigen haben, von großem Nutzen sein. In solchen Fällen lassen die Regelungen sogar zu, dass in zwei Monaten des Jahres die Grenze ohne steuerliche Nachteile auf das Doppelte, also maximal 1.076 Euro, ausgeweitet werden darf. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht den Nutzen: Eine/ Ein Minijobber/ in verdient üblicherweise 530 Euro monatlich, übernimmt dann aber in zwei Monaten eine Krankheitsvertretung und erzielt 1.000 Euro im Monat, was den Jahresverdienst auf 7.300 Euro anhebt – und dennoch innerhalb der gesetzlichen Definition eines Minijobs bleibt.
Mit der Erhöhung der Verdienstgrenze gehen allerdings auch Verpflichtungen und Möglichkeiten einher. So bleiben geringfügig Beschäftigte zwar von den Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, doch sie unterliegen grundsätzlich einer Steuerpflicht. Eine häufig gewählte Option ist die Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgebenden, die es Minijobbern ermöglicht, ihr Gehalt ohne Abzüge zu erhalten. Ein wichtiger Punkt ist allerdings, dass in diesem Fall keine Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Besonders beachten sollten Minijobberinnen und Minijobber die Regelungen bei der Ausübung mehrerer Minijobs. Die Gesamtverdienstgrenze darf dabei den monatlichen Durchschnitt von 538 Euro nicht überschreiten, um nicht in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen. Dies gilt auch, wenn neben einem Hauptjob ein Minijob ausgeübt wird; erst bei Aufnahme eines zusätzlichen Minijobs ändert sich der sozialversicherungsrechtliche Status.
Hinter diesen Zahlen und Regelungen steht der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), der mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen als Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein fungiert. Die VLH setzt sich nicht nur für die steuerlichen Belange von Minijobberinnen und Minijobbern ein, sondern bietet umfassende Beratungen und Unterstützung etwa bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung oder der Prüfung von Steuerbescheiden. Die Expertise und das Engagement der VLH sind ein wichtiger Stützpfeiler für Arbeitnehmende in Deutschland und unterstreichen die Bedeutung solide strukturierter und transparenter steuerlicher Regelungen für den Arbeitsmarkt.
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Minijob 2024: Höherer Verdienst und mehr Steuerfreiheit
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.