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Kosten für Gartenarbeiten absetzen: Steuerliche Vorteile nutzen!

Pressemeldung:Kosten für Gartenarbeiten absetzen: Steuerliche Vorteile nutzen!

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Neustadt a. d. W. (ots) – Der Herbst ist da und damit beginnt für viele Gartenbesitzer die Zeit der Vorbereitungen für den Winter. Doch welche Kosten für Gartenarbeiten können eigentlich von der Steuer abgesetzt werden? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) klärt auf und gibt hilfreiche Tipps.

Von kleineren und größeren Gartenarbeiten

Im Steuerrecht gibt es klare Unterscheidungen: Alle Gartenarbeiten, die normalerweise von einem Haushaltsmitglied erledigt werden könnten, zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Das sind zum Beispiel Rasenmähen, Pflanzarbeiten, Heckenschneiden oder das Winterfestmachen von Kübelpflanzen und Teichen.

Größere Arbeiten zur Gartengestaltung hingegen gelten als Handwerkerleistungen. Dazu zählen beispielsweise das Ausheben von Erde, das Pflastern einer Terrasse oder das Verlegen eines Rollrasens.

VLH-Tipp: Auch Kosten für Entsorgung und Verbrauchsmittel können abgesetzt werden, solange diese in Rechnung gestellt werden. Das gilt sowohl für neu angelegte Gärten als auch für Umgestaltungen.

Von der kleinen Wohnung bis zum großen Ferienhaus

Um bestimmte Steuervorteile nutzen zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Erstens muss die Immobilie auf dem dazugehörigen Grundstück liegen und steuerrechtlich als Haushalt gelten. Das bedeutet, dass entweder eine einzelne steuerpflichtige Person darin wohnt oder eine Gemeinschaft aus mehreren, mindestens aber einer steuerpflichtigen Person. Auch Ferienwohnungen oder -häuser können hier eingeschlossen sein, selbst wenn sie sich im europäischen Ausland befinden. Wichtig ist, dass die Wohnung oder das Haus nicht unentgeltlich dem eigenen Kind überlassen wird.

Zweitens darf die Immobilie kein Neubau sein. Als Neubau gilt eine Immobilie bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie bezugsfertig ist. Sobald man einziehen kann, ist die Neubauphase vorbei.

Von 1.200 bis 4.000 Euro im Jahr

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Für Handwerkerleistungen werden generell 20 Prozent der Lohnkosten und maximal 1.200 Euro im Jahr vom Finanzamt anerkannt. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen werden ebenfalls 20 Prozent der Kosten berücksichtigt, jedoch kann hierbei eine Höchstgrenze von 4.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

VLH-Tipp: Wer einen Minijobber im eigenen Haushalt beschäftigt, der Gartenarbeiten übernimmt, muss eine maximale Höchstgrenze beachten. Von deren Jahresgehalt werden 20 Prozent, jedoch maximal 510 Euro, steuerlich anerkannt.

VLH-Tipp: Rechnungen überweisen

Damit das Finanzamt die Kosten für Gartenarbeiten anerkennt, müssen die Rechnungen mit Rechnungsnachweis bezahlt werden. Barzahlungen, selbst mit Quittung, werden nicht anerkannt. Eine entsprechende Rechnung inklusive Zahlungsbeleg muss bei einer Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden können. Es ist auch wichtig, dass die Materialkosten getrennt von den Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten ausgewiesen sind, da Materialkosten nicht anerkannt werden.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands. Seit der Gründung im Jahr 1972 stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater. Die VLH unterstützt ihre Mitglieder bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, beantragt Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und vieles mehr.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Über den Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH):

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen. Seit der Gründung im Jahr 1972 stellt die VLH die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater. Der Verein bietet seinen Mitgliedern die Erstellung der Einkommensteuererklärung, Beantragung von Steuerermäßigungen, Prüfung des Steuerbescheids und vieles mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

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Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Steuererklärung: Garten winterfest machen – was kann man absetzen?
Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

**Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den steuerlichen Vorteilen von Gartenarbeiten**

**1. Welche Arbeiten im Garten werden als haushaltsnahe Dienstleistungen angesehen?**
Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten alle Gartenarbeiten, die normalerweise von einem Haushaltsmitglied erledigt werden könnten. Dazu gehören Aufgaben wie Rasenmähen, Pflanzarbeiten, Heckenschneiden, den Teich oder die Kübelpflanzen winterfest machen.

**2. Welche Arbeiten im Garten werden als Handwerkerleistungen angesehen?**
Größere Arbeiten zur Gartengestaltung gelten als Handwerkerleistungen. Das sind beispielsweise das Ausheben von Erde, das Pflastern einer Terrasse oder das Verlegen eines Rollrasens.

**3. Kann ich die Kosten für Dünger oder Streugut auch angeben?**
Ja, die Kosten für Verbrauchsmittel wie Dünger oder Streugut können ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung angegeben werden, wenn sie von einem Dienstleister verwendet werden.

**4. Muss ich selbst in der Immobilie wohnen, um die steuerlichen Vorteile zu erhalten?**
Nein, man muss nicht unbedingt selbst in der Immobilie wohnen. Die Steuerermäßigung steht einem auch dann zu, wenn man die Wohnung oder das Haus unentgeltlich dem eigenen Kind überlässt, für das man Kindergeld oder kindbedingte Freibeträge erhält.

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**5. Gilt die Steuerermäßigung auch für Ferienwohnungen oder -häuser?**
Ja, auch für Ferienwohnungen oder -häuser können die Kosten für entsprechende Gartendienstleistungen in der Steuererklärung angegeben werden.

**6. Gibt es eine Höchstgrenze für die steuerliche Anerkennung der Kosten?**
Ja, für Handwerkerleistungen werden generell 20 Prozent der Lohnkosten und maximal 1.200 Euro im Jahr vom Finanzamt anerkannt. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können bis zu 4.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

**7. Gibt es Beschränkungen für die Beschäftigung von Minijobbern im eigenen Haushalt?**
Ja, bei der Beschäftigung von Minijobbern im eigenen Haushalt, die die Gartenarbeiten übernehmen, gibt es eine Höchstgrenze. Von deren Jahresgehalt werden einer Auftraggeberin bzw. einem Auftraggeber 20 Prozent, aber maximal 510 Euro steuerlich anerkannt.

**8. Wie muss ich die Kosten für Gartenarbeiten bezahlen, damit sie steuerlich anerkannt werden?**
Damit das Finanzamt die Kosten für Gartenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung anerkennt, müssen sie mit Rechnungsnachweis bezahlt werden. Eine Banküberweisung ist eine Möglichkeit.

**9. Muss ich die Rechnungen für Gartenarbeiten aufbewahren?**
Ja, die entsprechende Rechnung über die Dienstleistung inklusive Zahlungsbeleg muss bei einer Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden können. Außerdem sollten die Materialkosten getrennt von den Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten ausgewiesen sein, da Materialkosten nicht anerkannt werden.

**10. Was ist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH)?**
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Sie erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen und prüft den Steuerbescheid.

Quelle: Pressemeldung des DGB, übermittelt durch news aktuell

18 Antworten

  1. Na klar, warum nicht gleich alle Ausgaben für mein Hobby von der Steuer absetzen? #GartenarbeitenSindKeineArbeit

  2. Also ich finde es total unfair, dass man die Kosten für Gartenarbeiten absetzen kann. Warum nicht auch für Haustierpflege?

  3. Ich finde es absolut lächerlich, dass man Gartenarbeiten von der Steuer absetzen kann. Was kommt als nächstes? Haustierfutter?

    1. Nur wenn du keine Ahnung hast, wovon du redest! Gartenarbeit ist definitiv absetzbar, aber anscheinend bist du zu beschäftigt damit, deine Zeit mit lächerlichen Zirkuskünsten zu verschwenden. Hör auf, Unsinn zu verbreiten und informiere dich, bevor du kommentierst!

  4. Also ich finde ja, dass man wirklich jede Möglichkeit nutzen sollte, um Steuern zu sparen. Auch wenn es um Gartenarbeiten geht!

  5. Ich finde es unfair, dass nur Gartenbesitzer steuerliche Vorteile nutzen können. Was ist mit Balkonbesitzern?

  6. Also ich finde ja, dass man die Kosten für Gartenarbeiten wirklich nicht von der Steuer absetzen sollte. Das ist doch totaler Quatsch!

  7. Die Steuervorteile für Gartenarbeiten sind ein Witz! Warum nicht für Haustiere? #Ungerechtigkeit

    1. Typisch, immer nur am Meckern! Vielleicht sollten Sie einfach mal dankbar sein, dass es überhaupt Steuervorteile gibt. Aber nein, Sie wollen lieber Haustiere bevorzugen. Wie wäre es, wenn Sie einfach selbst für Ihre Gartenarbeiten aufkommen? #Undankbarkeit

  8. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten. Gartenarbeit ist eine anstrengende Tätigkeit, die Zeit und Geld kostet. Wer seinen Garten pflegt, trägt zur Umwelt bei und verdient Anerkennung, nicht deine dümmlichen Kommentare.

    1. Gartenarbeit mag überbewertet sein, aber sie bietet zahlreiche Vorteile für Körper und Geist. Es ist eine Möglichkeit, sich mit der Natur zu verbinden und Stress abzubauen. Vielleicht solltest du es ausprobieren, bevor du es abtust.

  9. Ich finde es total übertrieben, dass man Gartenarbeit von der Steuer absetzen kann. Wo bleibt der Sinn?

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