Kosten für Gartenarbeiten absetzen: Steuerliche Vorteile nutzen!

Scrollen Sie nach unten um den detaillierten Beitrag und alle Kommentare zu lesen.

Presse /news Verbandsnachrichten

Neustadt a. d. W. (ots) – Der Herbst ist da und damit beginnt für viele Gartenbesitzer die Zeit der Vorbereitungen für den Winter. Doch welche Kosten für Gartenarbeiten können eigentlich von der Steuer abgesetzt werden? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) klärt auf und gibt hilfreiche Tipps.

Von kleineren und größeren Gartenarbeiten

Im Steuerrecht gibt es klare Unterscheidungen: Alle Gartenarbeiten, die normalerweise von einem Haushaltsmitglied erledigt werden könnten, zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Das sind zum Beispiel Rasenmähen, Pflanzarbeiten, Heckenschneiden oder das Winterfestmachen von Kübelpflanzen und Teichen.

Größere Arbeiten zur Gartengestaltung hingegen gelten als Handwerkerleistungen. Dazu zählen beispielsweise das Ausheben von Erde, das Pflastern einer Terrasse oder das Verlegen eines Rollrasens.

VLH-Tipp: Auch Kosten für Entsorgung und Verbrauchsmittel können abgesetzt werden, solange diese in Rechnung gestellt werden. Das gilt sowohl für neu angelegte Gärten als auch für Umgestaltungen.

Von der kleinen Wohnung bis zum großen Ferienhaus

Um bestimmte Steuervorteile nutzen zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Erstens muss die Immobilie auf dem dazugehörigen Grundstück liegen und steuerrechtlich als Haushalt gelten. Das bedeutet, dass entweder eine einzelne steuerpflichtige Person darin wohnt oder eine Gemeinschaft aus mehreren, mindestens aber einer steuerpflichtigen Person. Auch Ferienwohnungen oder -häuser können hier eingeschlossen sein, selbst wenn sie sich im europäischen Ausland befinden. Wichtig ist, dass die Wohnung oder das Haus nicht unentgeltlich dem eigenen Kind überlassen wird.

Zweitens darf die Immobilie kein Neubau sein. Als Neubau gilt eine Immobilie bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie bezugsfertig ist. Sobald man einziehen kann, ist die Neubauphase vorbei.

Von 1.200 bis 4.000 Euro im Jahr

Lesen Sie auch:  Das beste Workout für einen gesunden Rücken - von Anfänger bis Leistungssportler (Keyword: Workout)

Für Handwerkerleistungen werden generell 20 Prozent der Lohnkosten und maximal 1.200 Euro im Jahr vom Finanzamt anerkannt. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen werden ebenfalls 20 Prozent der Kosten berücksichtigt, jedoch kann hierbei eine Höchstgrenze von 4.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

VLH-Tipp: Wer einen Minijobber im eigenen Haushalt beschäftigt, der Gartenarbeiten übernimmt, muss eine maximale Höchstgrenze beachten. Von deren Jahresgehalt werden 20 Prozent, jedoch maximal 510 Euro, steuerlich anerkannt.

VLH-Tipp: Rechnungen überweisen

Damit das Finanzamt die Kosten für Gartenarbeiten anerkennt, müssen die Rechnungen mit Rechnungsnachweis bezahlt werden. Barzahlungen, selbst mit Quittung, werden nicht anerkannt. Eine entsprechende Rechnung inklusive Zahlungsbeleg muss bei einer Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden können. Es ist auch wichtig, dass die Materialkosten getrennt von den Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten ausgewiesen sind, da Materialkosten nicht anerkannt werden.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands. Seit der Gründung im Jahr 1972 stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater. Die VLH unterstützt ihre Mitglieder bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, beantragt Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und vieles mehr.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Über den Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH):

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen. Seit der Gründung im Jahr 1972 stellt die VLH die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater. Der Verein bietet seinen Mitgliedern die Erstellung der Einkommensteuererklärung, Beantragung von Steuerermäßigungen, Prüfung des Steuerbescheids und vieles mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

Lesen Sie auch:  Energetische Sanierung von Wohnungen mit höchstem Ausstoß an Treibhausgasen: Herausforderung für soziale Vermieter

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Steuererklärung: Garten winterfest machen – was kann man absetzen?
Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

**Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den steuerlichen Vorteilen von Gartenarbeiten**

**1. Welche Arbeiten im Garten werden als haushaltsnahe Dienstleistungen angesehen?**
Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten alle Gartenarbeiten, die normalerweise von einem Haushaltsmitglied erledigt werden könnten. Dazu gehören Aufgaben wie Rasenmähen, Pflanzarbeiten, Heckenschneiden, den Teich oder die Kübelpflanzen winterfest machen.

**2. Welche Arbeiten im Garten werden als Handwerkerleistungen angesehen?**
Größere Arbeiten zur Gartengestaltung gelten als Handwerkerleistungen. Das sind beispielsweise das Ausheben von Erde, das Pflastern einer Terrasse oder das Verlegen eines Rollrasens.

**3. Kann ich die Kosten für Dünger oder Streugut auch angeben?**
Ja, die Kosten für Verbrauchsmittel wie Dünger oder Streugut können ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung angegeben werden, wenn sie von einem Dienstleister verwendet werden.

**4. Muss ich selbst in der Immobilie wohnen, um die steuerlichen Vorteile zu erhalten?**
Nein, man muss nicht unbedingt selbst in der Immobilie wohnen. Die Steuerermäßigung steht einem auch dann zu, wenn man die Wohnung oder das Haus unentgeltlich dem eigenen Kind überlässt, für das man Kindergeld oder kindbedingte Freibeträge erhält.

Lesen Sie auch:  Rentenversicherungsbericht 2023: Beitragssatz bleibt stabil, Renten steigen um 43% bis 2037

**5. Gilt die Steuerermäßigung auch für Ferienwohnungen oder -häuser?**
Ja, auch für Ferienwohnungen oder -häuser können die Kosten für entsprechende Gartendienstleistungen in der Steuererklärung angegeben werden.

**6. Gibt es eine Höchstgrenze für die steuerliche Anerkennung der Kosten?**
Ja, für Handwerkerleistungen werden generell 20 Prozent der Lohnkosten und maximal 1.200 Euro im Jahr vom Finanzamt anerkannt. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können bis zu 4.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

**7. Gibt es Beschränkungen für die Beschäftigung von Minijobbern im eigenen Haushalt?**
Ja, bei der Beschäftigung von Minijobbern im eigenen Haushalt, die die Gartenarbeiten übernehmen, gibt es eine Höchstgrenze. Von deren Jahresgehalt werden einer Auftraggeberin bzw. einem Auftraggeber 20 Prozent, aber maximal 510 Euro steuerlich anerkannt.

**8. Wie muss ich die Kosten für Gartenarbeiten bezahlen, damit sie steuerlich anerkannt werden?**
Damit das Finanzamt die Kosten für Gartenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung anerkennt, müssen sie mit Rechnungsnachweis bezahlt werden. Eine Banküberweisung ist eine Möglichkeit.

**9. Muss ich die Rechnungen für Gartenarbeiten aufbewahren?**
Ja, die entsprechende Rechnung über die Dienstleistung inklusive Zahlungsbeleg muss bei einer Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden können. Außerdem sollten die Materialkosten getrennt von den Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten ausgewiesen sein, da Materialkosten nicht anerkannt werden.

**10. Was ist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH)?**
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Sie erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen und prüft den Steuerbescheid.

Quelle: Pressemeldung des DGB, übermittelt durch news aktuell

18 Antworten

  1. Na klar, warum nicht gleich alle Ausgaben für mein Hobby von der Steuer absetzen? #GartenarbeitenSindKeineArbeit

  2. Also ich finde es total unfair, dass man die Kosten für Gartenarbeiten absetzen kann. Warum nicht auch für Haustierpflege?

  3. Ich finde es absolut lächerlich, dass man Gartenarbeiten von der Steuer absetzen kann. Was kommt als nächstes? Haustierfutter?

    1. Nur wenn du keine Ahnung hast, wovon du redest! Gartenarbeit ist definitiv absetzbar, aber anscheinend bist du zu beschäftigt damit, deine Zeit mit lächerlichen Zirkuskünsten zu verschwenden. Hör auf, Unsinn zu verbreiten und informiere dich, bevor du kommentierst!

  4. Also ich finde ja, dass man wirklich jede Möglichkeit nutzen sollte, um Steuern zu sparen. Auch wenn es um Gartenarbeiten geht!

  5. Ich finde es unfair, dass nur Gartenbesitzer steuerliche Vorteile nutzen können. Was ist mit Balkonbesitzern?

  6. Also ich finde ja, dass man die Kosten für Gartenarbeiten wirklich nicht von der Steuer absetzen sollte. Das ist doch totaler Quatsch!

  7. Die Steuervorteile für Gartenarbeiten sind ein Witz! Warum nicht für Haustiere? #Ungerechtigkeit

    1. Typisch, immer nur am Meckern! Vielleicht sollten Sie einfach mal dankbar sein, dass es überhaupt Steuervorteile gibt. Aber nein, Sie wollen lieber Haustiere bevorzugen. Wie wäre es, wenn Sie einfach selbst für Ihre Gartenarbeiten aufkommen? #Undankbarkeit

  8. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten. Gartenarbeit ist eine anstrengende Tätigkeit, die Zeit und Geld kostet. Wer seinen Garten pflegt, trägt zur Umwelt bei und verdient Anerkennung, nicht deine dümmlichen Kommentare.

    1. Gartenarbeit mag überbewertet sein, aber sie bietet zahlreiche Vorteile für Körper und Geist. Es ist eine Möglichkeit, sich mit der Natur zu verbinden und Stress abzubauen. Vielleicht solltest du es ausprobieren, bevor du es abtust.

  9. Ich finde es total übertrieben, dass man Gartenarbeit von der Steuer absetzen kann. Wo bleibt der Sinn?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Warum sind eure Kommentare so wertvoll?

Hier ein paar Gründe:

  1. Ihr bringt frischen Wind in die Diskussion und sorgt für abwechslungsreiche Ansichten.
  2. Ihr helft uns, uns selbst zu verbessern und immer am Puls der Zeit zu bleiben.
  3. Gemeinsam lernen wir voneinander und wachsen als Community.
  4. Mit euren Beiträgen bauen wir eine offene und respektvolle Umgebung auf, in der alle Stimmen gehört und geschätzt werden.

 

Jeder Kommentar ist Gold wert, egal ob Lob oder Kritik, zustimmend oder kontrovers. Lasst euren Gedanken freien Lauf und helft uns dabei, diese Community zu einem Ort zu machen, an dem jeder gern vorbeischaut und seine Meinung teilt. Auf geht’s!

 

Pressemeldung:Kosten für Gartenarbeiten absetzen: Steuerliche Vorteile nutzen!

Mehr Infos und News aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie hier in der Übersicht

DUH klagt Lufthansa wegen Greenwashing an

Im Herzen Berlins kündigte die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) an diesem Morgen einen entschlossenen Schritt an: Sie zieht gegen die Deutsche Lufthansa AG vor Gericht. Der Vorwurf wiegt schwer – Greenwashing in dreister Form. So lautet die Beschuldigung der DUH gegen eine der weltweit führenden Airlines, die nach eigener Aussage Flugreisen CO2-neutral gestaltet, indem sie ihren Kund*innen vorschlägt, die durch ihre Flüge entstehenden Emissionen durch Beiträge zu Kompensationsprojekten auszugleichen. Doch die DUH entlarvt: Die von Lufthansa herangezogenen Projekte zur Kompensation stehen in der Kritik, bei Weitem nicht das zu leisten, was sie versprechen. In einem mutigen Schritt fordert die Umweltschutzorganisation nun vor dem Landgericht Köln Unterlassung, wirft der Airline irreführende Werbepraktiken und das Gefährden von Umwelt und Klima vor. Erfahren Sie, warum dieser Fall weit mehr als nur eine rechtliche Auseinandersetzung sein könnte – es geht um die Glaubwürdigkeit von Klimaschutzversprechen in der Wirtschaft.

Jetzt lesen »

Neue Hoffnung für Galeria: Investitionen für sichere Zukunft

Inmitten der anhaltenden Debatte um die Zukunft des deutschen Einzelhandels findet die traditionsreiche Kette Galeria Karstadt Kaufhof (GKK) erneut den Weg in die Schlagzeilen: Mit dem drastischen Plan, 16 seiner 92 Filialen zu schließen und die Belegschaft in der Hauptverwaltung zu halbieren, entfachen erneute Insolvenzwellen und radikale Umstrukturierungen tiefe Besorgnis. Rund 1400 Beschäftigte stehen vor einer ungewissen Zukunft. Ver.di, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, fordert den neuen Eigentümer auf, entschlossen zu investieren und eine solide Perspektive für eines der bekanntesten Warenhausunternehmen Deutschlands zu schaffen. Dieser Schritt betrifft nicht nur tausende Angestellte und ihre Familien, sondern signalisiert auch drohende Einbußen für Innenstädte und den deutschen Einzelhandel. Wie wird sich dieser Konflikt entwickeln, und können Verhandlungen mit Vermietern sowie innovative Zukunftskonzepte das Ruder herumreißen?

Jetzt lesen »

100.000 Euro Stärkung: DVV fördert Grimme-Institut

In einem beispiellosen Schritt der Solidarität und Zukunftsorientierung kündigte der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) an, anlässlich des 60. Jubiläums des Grimme-Preises, eine überragende Unterstützung von 100.000 Euro für das renommierte Grimme-Institut bereitzustellen. Dies geschieht zu einem kritischen Zeitpunkt der Neuausrichtung für das Institut, das in Marl ansässig ist, unterstreicht die tiefe Verbundenheit des DVV mit der Förderung von Medienqualität und setzt ein starkes Zeichen für die Bedeutung der Medienbildung in Deutschland.

Jetzt lesen »

DLRG und THW: Hochwasser-Training an der Weser

In Höxter, Westfalen, bereitet sich ein Team aus 100 speziell ausgebildeten Einsatzkräften der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und des Technischen Hilfswerks (THW) in einer großangelegten Übungsaktion auf Hochwasserkatastrophen vor. Unter dem Titel „Flood Rescue using Boats“ (FRB) simulieren sie vom 24. bis zum 28. April das Evakuieren von Personen und die Versorgung von Verletzten in überschwemmten Gebieten. Dieses gemeinsame Modul, das sowohl national als auch international zum Einsatz kommen soll, demonstriert beispielhaft die enge Zusammenarbeit zwischen DLRG und THW in der Katastrophenhilfe. Ihre Mission: Leben retten, wann immer und wo immer es nötig ist.

Jetzt lesen »

Teilzeit-Freiwilligendienst: Johanniter begrüßen Neuregelung

In einem bahnbrechenden Schritt zur Förderung sozialen Engagements in Deutschland hat der Deutsche Bundestag am heutigen Tage, passend zum 60. Jubiläum des Freiwilligen Sozialen Jahres, das innovative Freiwilligen-Teilzeitgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz ermöglicht es jungen Menschen erstmals, einen Freiwilligendienst in Teilzeit auszuüben, ohne eine Begründung liefern zu müssen – ein Fortschritt, den die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. mit offenen Armen empfängt. Trotz der Freude über diese Entwicklung macht die Organisation auch auf die kritische Finanzlage der Freiwilligendienste aufmerksam und ruft die Bundesregierung dazu auf, für eine nachhaltige Finanzierung zu sorgen. Es steht viel auf dem Spiel; erfahren Sie wie die Johanniter und ihre 1.500 Freiwilligen diese Veränderung erleben und was diese Entwicklung für das soziale Engagement in Deutschland bedeutet.

Jetzt lesen »

Neue Ausgabe: Leitfaden zu Baulärm-Vermeidung erschienen

Berlin, 26. April 2024 – In einer Zeit, in der das Wachstum und die Modernisierung unserer Städte unvermeidlich sind, präsentiert der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. eine überarbeitete Auflage seines unverzichtbaren Merkblattes zum Thema „BAULÄRM“. Dieses dient als essentieller Leitfaden für Bauherren, Planer und Bauunternehmen, um den unvermeidlichen Lärm auf Baustellen, insbesondere in dicht besiedelten innerstädtischen Gebieten, zu minimieren. Angesichts der steigenden Konflikte zwischen Bauprojekten und der ansässigen Bevölkerung aufgrund von Lärmbelästigung, bietet das Merkblatt praktische Lösungsansätze und zielt darauf ab, einen fairen Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten herzustellen. Verfügbar auf einer eigens eingerichteten Website, wird dieses wichtige Dokument von führenden Branchenverbänden unterstützt und begleitet.

Jetzt lesen »

Zukunft Heizen: Hybrid und Green Fuels Revolutionieren

Berlin, 26. April 2024 – In einer Zeit, in der der Klimawandel die weltweite Agenda bestimmt und die Energiewende in aller Munde ist, stehen erneuerbare Energiequellen im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Der en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. wirft ein neues Licht auf die Möglichkeiten, die Gebäudeenergiegesetz (GEG) für die Nutzung erneuerbarer flüssiger Brennstoffe in Heizsystemen bietet. Auf der Fachmesse IFH/Intherm in Nürnberg betonte der Verband die Praxistauglichkeit dieser klimafreundlichen Optionen und forderte gesetzliche Anpassungen für eine effizientere Nutzung. Mit etwa 5,1 Millionen Ölkesseln und 650.000 Flüssiggasheizungen in Deutschland steht die Branche vor einer großen Herausforderung, doch auch vor enormen Chancen, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Jetzt lesen »

DUH gegen Klimaschutz-Gesetzentschärfung: Ein dringender Appell

In einem dramatischen Appell fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am 26. April 2024 den Bundesrat dazu auf, eine bedeutende Änderung am Klimaschutzgesetz abzulehnen, welche verheerende Folgen für den Klimaschutz in Deutschland mit sich bringen könnte. Nachdem der Bundestag einer Gesetzesnovelle zugestimmt hat, die nach Einschätzung von Umwelt- und Klimaschutzexperten als verfassungswidrig gilt, steht die Bundesrepublik vor einer potenziellen Klimaschutzkrise – ohne verpflichtende Maßnahmen und mit der drohenden Gefahr, milliardenschwere Strafzahlungen an die EU zu leisten. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnet den Tag der Zustimmung als “rabenschwarzen” Tag für den Klimaschutz und kündigt an, alle rechtlichen Mittel zur Durchsetzung eines wirksamen Klimaschutzes zu prüfen und zu ergreifen.

Jetzt lesen »

ZIA fordert zügige Umsetzung von Solarpaket II

Berlin, 26. April 2024 – In einer wegweisenden Abstimmung hat der Bundestag heute das Solarpaket I verabschiedet und damit einen entscheidenden Schritt zur Förderung der Photovoltaik in der Immobilienwirtschaft getan. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), als prominenter Vertreter der Branche, lobt die Entscheidung und drängt auf die schnelle Umsetzung weiterführender Maßnahmen in einem anvisierten Solarpaket II. Mit dem Fokus auf eine effizientere Nutzung von Solarstrom und der Forderung nach einer umfassenden Digitalisierung und Beschleunigung von Netzanschlussverfahren, steht das deutsche Parlament kurz davor, die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft im Gebäudesektor zu stellen. Doch die Zeit drängt, denn bis zur Bundestagswahl im nächsten Jahr müssen noch bedeutende Hürden genommen werden.

Jetzt lesen »

Solarpaket I setzt neue Impulse für die Energiewende

Berlin, 26. April 2024 – In einer beispiellosen Initiative zur Förderung der Energiewende hat der Bundestag heute das bahnbrechende Solarpaket I verabschiedet. Dieses Gesetzespaket kennzeichnet einen entscheidenden Vorstoß in der Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere im Bereich der Photovoltaik. Laut Simone Peter, der Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), setzt dieses neue Paket deutliche Zeichen für einen beschleunigten Ausbau der Solar-, Wind- und Biogasenergien sowie für eine stärkere Förderung heimischer Produktionskapazitäten. Trotz des großen Schrittes hin zur Energiewende werden bereits Stimmen laut, die weitere Reformschritte in Bereichen wie Steuergesetzgebung und Netzzugang fordern, um Deutschlands Energiezukunft nachhaltig zu sichern.

Jetzt lesen »

Warnstreiks bei Telekom ausgeweitet: Massive Aktionen geplant

In einem eindrucksvollen Zeichen der Solidarität und Entschlossenheit dehnt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Warnstreikaktionen bei der Deutschen Telekom vor der nächsten Verhandlungsrunde dramatisch aus. Am Montag, dem 29. April 2024, werden nicht nur in zahlreichen Städten wie Hamburg, Dortmund, Mainz, und München, sondern auch auf dem Gipfel des Brockens im Harz, Kundgebungen und Aktionen stattfinden, um die Forderungen der Beschäftigten nach gerechter Entlohnung zu unterstreichen. Nachdem bereits über 12.500 Angestellte der Telekom ihren Unmut in vollschichtigen Warnstreiks gezeigt haben, erhöht ver.di den Druck auf die Arbeitgeberseite mit einem unmissverständlichen Appell nach einem verhandlungsfähigen Angebot. Die entscheidende dritte Verhandlungsrunde am 29. und 30. April steht bevor, und die Kämpferherzen der Gewerkschaftsmitglieder schlagen im Einklang für eine deutliche Entgeltsteigerung und bessere Bedingungen.

Jetzt lesen »

Berlin stoppt Holzeinschlag – Erster Schritt zu grüneren Wäldern

Berlin, 26. April 2024 – In einem bemerkenswerten Schritt zum Schutz der Berliner Stadtwälder hat Umweltsenatorin Manja Schreiner ein Moratorium für den Holzeinschlag verordnet, ein Vorhaben, das von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit Nachdruck unterstützt wird. Angesichts der kritischen ökologischen Situation dieser grünen Oasen in der Hauptstadt wird die Entscheidung als dringend notwendiger Wendepunkt in der Bewirtschaftung der Wälder gesehen. Eine solche Maßnahme soll den Weg für eine nachhaltigere und klimaangepasste Gestaltung dieser lebenswichtigen Grünflächen ebnen, von der sowohl die Ökosysteme als auch die 3,9 Millionen Berlinerinnen und Berliner profitieren werden. Das aktuelle Moratorium gilt als erster Schritt auf dem Weg, die urbanen Wälder vor weiteren ökonomisch getriebenen Schädigungen zu bewahren und stattdessen ihre Rolle als “grüne Lungen” der Stadt zu stärken.

Jetzt lesen »

Solarpaket I: Ein Durchbruch für günstigen Sonnenstrom

In einem bedeutenden Schritt vorwärts für den Klimaschutz in Deutschland hat der Bundestag das bahnbrechende Solarpaket I verabschiedet. Mit den am 26. April 2024 eingeführten Reformen ebnet die Bundesregierung den Weg für eine signifikante Expansion der Solarenergie, die den Zugang zu kostengünstigem Solarstrom für Mieter, Immobilienbesitzer und Unternehmen deutlich vereinfachen wird. Diese legislative Initiative signalisiert einen potenziellen Wendepunkt für die Solarbranche, die eine Zunahme an Photovoltaik-Investitionen und eine beschleunigte Umsetzung der Energiewende antizipiert. Doch trotz des Fortschritts mahnt der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. zu weiteren dringend benötigten Reformen, um die ehrgeizigen Ziele der Regierungskoalition zu erreichen und Deutschlands Kapazitäten in der Solarenergienutzung umfassend auszuschöpfen.

Jetzt lesen »

ZDK fordert Entlastung: Weniger Bürokratie für Kfz-Gewerbe

Berlin, 26. April 2024 – Im Vorfeld der heutigen Bundesratssitzung zur Beratung des 4. Bürokratieentlastungsgesetzes legt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) eine deutliche Botschaft auf den Tisch: “Der Kfz-Meister gehört in die Werkstatt, nicht hinter den Schreibtisch.” Mit einem umfangreichen Forderungskatalog von 35 Maßnahmen appelliert der ZDK an die Politik, die bürokratischen Lasten für die rund 40.000 mittelständischen Betriebe der Kfz-Branche spürbar zu reduzieren. Vom Abbau doppelter Prüfverfahren bis hin zu flexibleren Arbeitszeiten – der Verband fordert nicht weniger als einen Paradigmenwechsel, weg von der überfrachteten Bürokratie, hin zu mehr Praxisnähe und Effizienz in den Werkstätten und Verkaufsräumen.

Jetzt lesen »

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
Telegram
Email
Drucken
XING

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir finanzieren uns durch Werbung und Partnerangebote. Bitte besuchen Sie unsere Partner – bei einem Einkauf erhalten wir eine kleine Provision, was Ihnen keine Mehrkosten verursacht. So können wir unser Angebot stetig verbessern.

Vielen Dank!

Durch das Klicken auf unsere Banner werden Sie zur entsprechenden Seite weitergeleitet. Dabei werden Cookies sowohl von der Betreiberseite als auch von unserem Affiliate-System gesetzt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Weitere Partner mit Gutscheinen und Rabatten