**Berlin (ots) – 18.07.2023 – 11:00**
**Apothekerverband fordert Änderungen bei Entlassrezepten aus Krankenhäusern**
Wenn Patientinnen und Patienten an Wochenenden aus dem Krankenhaus oder der Reha-Klinik entlassen werden, ist eine reibungslose Arzneimittelversorgung bis zum nächsten Arztbesuch entscheidend. Doch immer mehr Apotheken behandeln die Entlassrezepte als Privatrezepte, da Krankenkassen die Kostenübernahme aufgrund von Formfehlern ablehnen.
Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), betont: “Wir möchten den aus Krankenhäusern entlassenen Patientinnen und Patienten gerne schnell und unkompliziert mit den wichtigsten Medikamenten versorgen, bevor sie das nächste Mal ihre Arztpraxis aufsuchen. Allerdings wird das korrekte Ausstellen der Entlassrezepte immer komplizierter, sodass die Krankenhausärztinnen und -ärzte regelmäßig daran scheitern.”
Hubmann fordert daher den GKV-Spitzenverband auf, keine Beanstandungen mehr bei fehlerhaften Entlassrezepten auszusprechen. Zudem appelliert er an die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die verhandelten Regelungen zur Ausstellung von Entlassrezepten auch tatsächlich in den Kliniken umzusetzen.
Derzeit empfiehlt der Apothekerverband den Apotheken, Entlassrezepte mit unheilbaren Formfehlern als Privatrezepte mit den Patientinnen und Patienten abzurechnen. Als “unheilbare Formfehler” gelten beispielsweise Aufkleber im Personalienfeld statt gedruckter Daten oder falsche Betriebsstättennummern in der Codierzeile.
Die DAV-Mitgliederversammlung hat die geplante 4. Änderungsvereinbarung zur Anpassung der Anlage 8 zum Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V mit dem GKV-Spitzenverband abgelehnt. Seit 2017 können Klinikärzte ihren Patienten ein Rezept ausstellen, das die Anschlussversorgung mit Medikamenten für die ersten Tage nach der Klinik sicherstellt. Die Entlassrezepte sind jedoch nur drei Werktage gültig.
Die ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände setzt sich für eine bessere Koordination zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und Apotheken ein, um die Arzneimittelversorgung nach Klinikaufenthalten zu verbessern.
Mehr Informationen sind auf der Website der ABDA unter www.abda.de verfügbar.
Pressekontakt:
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, b.rohrer@abda.de
Christian Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, c.splett@abda.de
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