Bremen (VBR). Bedarfsgerechter Ausbau des Schutz- und Unterstützungssystems für geschlechtsspezifische Gewalt gefordert
Berlin (ots) – Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention am 1. Februar den Ausbau des Schutz- und Unterstützungssystems für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland gefordert. Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt betonte die Notwendigkeit eines umfassenden, niedrigschwelligen und diskriminierungsfreien Hilfesystems, insbesondere vor dem Hintergrund des Mangels an Familienplätzen in Frauenhäusern. Laut aktuellen Statistiken zur häuslichen Gewalt ist die Zahl der Anzeigen in den letzten fünf Jahren gestiegen, was dringenden Handlungsbedarf verdeutlicht. Besonders vulnerable Betroffene wie Frauen mit Behinderungen oder mit unsicherem Aufenthaltsstatus stoßen auf große Schwierigkeiten beim Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten.
Gemäß der Istanbul-Konvention sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ein flächendeckendes Angebot an Unterstützungs- und Hilfsleistungen zu gewährleisten. Aus diesem Grund liegt der Fokus der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt dieses Jahr auf dem Thema „Zugang zu Schutz und Beratung“. Im Rahmen ihrer Datenerhebung werden Daten von allen Bundesländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft erhoben, um erste Ergebnisse spätestens im Rahmen des ersten Periodischen Berichts 2024 zu veröffentlichen.
Die Bundesregierung plant in dieser Legislaturperiode den weiteren Ausbau des Hilfesystems. Dies beinhaltet die bundesrechtliche Absicherung des Rechts auf Schutz vor Gewalt, die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sowie den bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt dieses Vorhaben und plädiert für eine zügige Umsetzung gemäß den Vorgaben der Istanbul-Konvention.
Die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, trat am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft. Dies war ein bedeutender Schritt zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt im Land. Die Konvention verpflichtet alle staatlichen Stellen zur Prävention und Bekämpfung dieser Gewaltform.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde von der Bundesregierung beauftragt, eine unabhängige Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt einzurichten. Diese hat die Aufgabe, die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats unabhängig zu beobachten und zu begleiten. In der vierjährigen Aufbauphase wird die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert.
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 13
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Weitere Informationen:
Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt: https://ots.de/f08Bei
Istanbul-Konvention: https://ots.de/5PNdXW
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