Jahrestag der Istanbul-Konvention: Dringender Ausbau des Schutzsystems gegen geschlechtsspezifische Gewalt gefordert
Am 1. Februar jährt sich das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in Deutschland zum sechsten Mal. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zur flächendeckenden Bereitstellung von Unterstützungs- und Hilfsleistungen. Anlässlich dieses wichtigen Termins fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte einen konsequenten Ausbau des Schutz- und Unterstützungssystems für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland.
Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt hebt dabei besonders die Notwendigkeit eines umfassenden, niedrigschwelligen und diskriminierungsfreien Hilfesystems hervor. Gerade der Mangel an Familienplätzen in Frauenhäusern zeigt, wie dringend zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden müssen. „Besonders vulnerable Betroffene wie Frauen mit Behinderungen oder mit unsicherem Aufenthaltsstatus stoßen auf große Schwierigkeiten beim Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten.“ Die steigenden Zahlen der Anzeigen zur häuslichen Gewalt in den vergangenen fünf Jahren verdeutlichen den Handlungsbedarf deutlich.
Der Fokus der Berichterstattungsstelle liegt in diesem Jahr auf dem Thema „Zugang zu Schutz und Beratung“. Dabei werden Daten von allen Bundesländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft systematisch erhoben, um erste Ergebnisse spätestens im Rahmen des ersten Periodischen Berichts 2024 zu veröffentlichen.
Die Bundesregierung plant in dieser Legislaturperiode den weiteren Ausbau des Hilfesystems, einschließlich der bundesrechtlichen Absicherung des Rechts auf Schutz vor Gewalt, der Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sowie des bedarfsgerechten Ausbaus der Hilfsangebote. „Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt dieses Vorhaben und plädiert für eine zügige Umsetzung gemäß den Vorgaben der Istanbul-Konvention.“
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde von der Bundesregierung beauftragt, die unabhängige Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt einzurichten. Diese begleitet und beobachtet die Umsetzung der Konvention in der vierjährigen Aufbauphase, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert wird. Weitere Informationen zur Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt finden Sie hier: Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.
Ausführliche Erläuterungen zur Istanbul-Konvention sind unter folgendem Link zugänglich: Istanbul-Konvention.
Warum ein stärkerer Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt unerlässlich ist
Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt steht im Zentrum gesellschaftlicher und politischer Debatten, weil Gewalt gegen Frauen, LGBTQ+-Personen und andere vulnerable Gruppen tiefgreifende Folgen für das individuelle Leben und das gesellschaftliche Miteinander hat. Ein Ausbau des Schutzsystems für Betroffene ist daher von zentraler Bedeutung, um umfassende Hilfen zu gewährleisten, den Schutz vor Gewalt zu verbessern und die gesellschaftliche Ächtung von Gewaltformen konsequent durchzusetzen.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Rolle der Istanbul-Konvention, die als rechtsverbindliches internationales Abkommen klare Standards für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt festlegt. Für Deutschland markiert sie einen wichtigen Schritt, um rechtliche und gesellschaftliche Maßnahmen besser zu koordinieren und auszubauen. Doch trotz dieser Fortschritte zeigen sich weiterhin erhebliche Herausforderungen: Hürden im Hilfesystem erschweren vielen Betroffenen den Zugang zu Unterstützung, und die Dunkelziffer bleibt hoch.
Was bedeutet die Istanbul-Konvention für Deutschland?
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, geschlechtsspezifische Gewalt konsequent zu bekämpfen und den Schutz für Betroffene zu stärken. Sie dient als Maßstab für die Anpassung nationaler Gesetze und die Verbesserung von Unterstützungsstrukturen. Im internationalen Kontext positioniert sie Deutschland innerhalb eines Netzwerks von Staaten, die sich zur Achtung und Förderung von Menschenrechten verpflichten. So entsteht eine verbindliche Grundlage, die das Thema nicht nur rechtlich, sondern auch gesellschaftlich an Profil gewinnen lässt.
Welche Fortschritte und Herausforderungen gibt es?
Während die Umsetzung der Konvention bereits Fortschritte ermöglicht hat, bestehen weiterhin erhebliche Hürden:
- Viele Betroffene finden den Weg in bestehende Hilfesysteme nicht oder werden dort nicht ausreichend unterstützt.
- Gesellschaftliche Tabuisierungen und fehlende Sensibilisierungshindernisse erschweren die Offenlegung von Gewalt.
- Bestimmte Gruppen sind besonders betroffen und stehen vor spezifischen Barrieren.
Besonders vulnerable Gruppen sind:
- Frauen in Konfliktsituationen und in häuslicher Isolation
- LGBTQ+-Personen, die oft mehrfach diskriminiert werden
- Menschen mit Behinderungen, die besonderen Schutz benötigen
- Minderjährige, die besonders schutzbedürftig sind
Der Blick auf diese Gruppen zeigt, wie wichtig es ist, passgenaue Unterstützungssysteme zu entwickeln und bestehende Lücken zu schließen.
Der kontinuierliche Ausbau des Schutzsystems und die Verankerung verbindlicher Standards bleiben daher zentrale Handlungsfelder. Sie bilden die Grundlage, um auch in Zukunft wirksame Hilfen anzubieten, gesellschaftliche Sensibilität zu fördern und Gewalt nachhaltig zu bekämpfen. Die kommenden Berichte werden wichtige Impulse liefern, um diese Herausforderungen weiter zu beleuchten und konkrete Handlungsansätze aufzuzeigen.
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
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