Jahrestag Istanbul-Konvention: Ausbau des Schutzsystems für geschlechtsspezifische Gewalt

Pressemeldung:Jahrestag Istanbul-Konvention: Ausbau des Schutzsystems für geschlechtsspezifische Gewalt
Deutsches Institut für Menschenrechte fordert bedarfsgerechten Ausbau des Schutz- und Unterstützungssystems für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt Berlin (ots) - Anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention am 1. Februar fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte den bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Ausbau des Schutz- und Unterstützungssystems für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland. Laut der Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt, Müserref Tanriverdi, fehlen bundesweit rund 15.000 Familienplätze in Frauenhäusern. Aktuelle Statistiken belegen zudem einen Anstieg der gemeldeten Fälle in den letzten fünf Jahren. Besonders betroffen sind vulnerable Personengruppen wie Frauen mit Behinderungen oder unsicherem Aufenthaltsstatus, die auf große Hürden beim Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten stoßen. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, widmet sich die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt dieses Jahr dem Thema "Zugang zu Schutz und Beratung". Die Bundesregierung plant den Ausbau des Hilfesystems, um das Recht auf Schutz vor Gewalt zu sichern und eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern zu ermöglichen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt dieses Vorhaben und plädiert für eine rasche Umsetzung gemäß den Vorgaben der Istanbul-Konvention.

Bremen (VBR). Bedarfsgerechter Ausbau des Schutz- und Unterstützungssystems für geschlechtsspezifische Gewalt gefordert

Berlin (ots) – Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention am 1. Februar den Ausbau des Schutz- und Unterstützungssystems für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland gefordert. Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt betonte die Notwendigkeit eines umfassenden, niedrigschwelligen und diskriminierungsfreien Hilfesystems, insbesondere vor dem Hintergrund des Mangels an Familienplätzen in Frauenhäusern. Laut aktuellen Statistiken zur häuslichen Gewalt ist die Zahl der Anzeigen in den letzten fünf Jahren gestiegen, was dringenden Handlungsbedarf verdeutlicht. Besonders vulnerable Betroffene wie Frauen mit Behinderungen oder mit unsicherem Aufenthaltsstatus stoßen auf große Schwierigkeiten beim Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten.

Gemäß der Istanbul-Konvention sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ein flächendeckendes Angebot an Unterstützungs- und Hilfsleistungen zu gewährleisten. Aus diesem Grund liegt der Fokus der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt dieses Jahr auf dem Thema „Zugang zu Schutz und Beratung“. Im Rahmen ihrer Datenerhebung werden Daten von allen Bundesländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft erhoben, um erste Ergebnisse spätestens im Rahmen des ersten Periodischen Berichts 2024 zu veröffentlichen.

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Die Bundesregierung plant in dieser Legislaturperiode den weiteren Ausbau des Hilfesystems. Dies beinhaltet die bundesrechtliche Absicherung des Rechts auf Schutz vor Gewalt, die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sowie den bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt dieses Vorhaben und plädiert für eine zügige Umsetzung gemäß den Vorgaben der Istanbul-Konvention.

Die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, trat am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft. Dies war ein bedeutender Schritt zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt im Land. Die Konvention verpflichtet alle staatlichen Stellen zur Prävention und Bekämpfung dieser Gewaltform.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde von der Bundesregierung beauftragt, eine unabhängige Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt einzurichten. Diese hat die Aufgabe, die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats unabhängig zu beobachten und zu begleiten. In der vierjährigen Aufbauphase wird die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert.

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Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 13
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Weitere Informationen:
Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt: https://ots.de/f08Bei
Istanbul-Konvention: https://ots.de/5PNdXW

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell


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