Erdbebenhilfe: BMF-Schreiben vereinfacht Spendenverfahren

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 06.03.2023
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Zusammenfassung VB-Redaktion:
Die Spendenbereitschaft in Deutschland für die Opfer des Erdbebens in der Türkei und Syrien ist enorm. Der Staat unterstützt das durch steuerliche Erleichterungen und Vereinfachungen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt in einer Pressemitteilung, was im aktuellen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) steht und wie einfach es ist, Geld zu spenden und steuerlich geltend zu machen. Die Pressemitteilung gibt Auskunft darüber, welche Nachweise bei Spenden ausreichend sind und wie diese in der Steuererklärung angegeben werden können. Am Ende der Pressemeldung findet der Leser weitere Informationen über den größten Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands und Kontaktmöglichkeiten zum Unternehmen.


Pressemeldung:

BMF erleichtert Spenden nach dem Erdbeben in der Türkei und in Syrien

Das katastrophale Erdbeben in der Türkei und Syrien im Februar hat menschliches Leid und massive Schäden verursacht. Die Spendenbereitschaft in Deutschland ist enorm – und der Staat unterstützt das durch steuerliche Erleichterungen und Vereinfachungen. In einem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gibt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) Tipps zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer.

Ganz einfach Geld spenden

Das BMF-Schreiben “Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien” vom 27. Februar 2023 besagt: Wer vom 6. Februar bis zum 31. Dezember 2023 Geld an Kirchen, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen spendet, kann das mit einem vereinfachten Zuwendungsnachweis für die Steuererklärung belegen und das Spenden steuerlich geltend machen.

Spende wie gewohnt absetzen

Wer Geld spendet, trägt den gespendeten Betrag als Sonderausgabe in der eigenen Steuererklärung ein und geht wie gewohnt vor. Bei Spenden, die direkt an ein hierfür eingerichtetes Spendenkonto gehen, wird keine amtliche Zuwendungsbestätigung benötigt, sondern nur ein vereinfachter Nachweis. Geht die Spende über ein Treuhandkonto eines Dritten, bedarf es einer Zuwendungsbestätigung, die auf den Spender ausgestellt ist.

Gut zu wissen

Seit 2018 gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Ein Zuwendungsnachweis oder eine Spendenbescheinigung muss der Steuererklärung nicht mehr beigefügt werden. Wer spendet, trägt lediglich die Spendensumme unter den Sonderausgaben ein. Allerdings kann das Finanzamt jederzeit zu einer Spendenbescheinigung auffordern. Zuwendungsbestätigungen sollten daher ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahrt werden.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist mit rund einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen und prüft den Steuerbescheid.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

Quelle: www.presseportal.de

Weitere Informationen über den Verband

– Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) wurde im Jahr 1972 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Neustadt an der Weinstraße.
– Der VLH ist ein gemeinnütziger Verein, der sich auf die Beratung von Arbeitnehmern bei der Erstellung ihrer Steuererklärungen spezialisiert hat.
– Der Verein hat mehr als 900.000 Mitglieder, die von rund 3.000 Beratungsstellen in ganz Deutschland betreut werden.
– Die Beratungsstellen des VLH sind meist von ehrenamtlichen Beratern geleitet, die eine Ausbildung als Steuerfachangestellte oder vergleichbare Qualifikationen haben. Es gibt jedoch auch hauptamtliche Berater und Organisationsleiter.
– Der VLH ist in verschiedene Landesverbände unterteilt, die wiederum in Bezirks- und Ortsverbände gegliedert sind.
– Der Verein finanziert sich über Mitgliedsbeiträge und erhält keine staatlichen Zuschüsse.
– Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) aus dem Jahr 2020 ist der VLH der “Beste Lohnsteuerhilfeverein” in Deutschland und erhielt dafür das Prädikat “Testsieger”.
– Der VLH bietet seinen Mitgliedern eine kostenfreie Rechtsschutzversicherung für steuerrechtliche Angelegenheiten sowie eine Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Berater.
– Im Jahr 2019 wurden durch die Beratungsstellen des VLH insgesamt 453 Millionen Euro an Steuerrückzahlungen für Mitglieder erwirkt.
– Der Verein versteht sich als unabhängiger Interessenvertreter für Arbeitnehmer in steuerlichen Angelegenheiten und tritt auch öffentlich für deren Belange ein.

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