ISUV und DAV fordern dringende Reform des Unterhalts- und Kindschaftsrechts

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 20.06.2023
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Nürnberg, 20.06.2023 – Das Unterhalts- und Kindschaftsrecht steht seit langem in der Kritik und wird der sozialen Wirklichkeit nicht mehr gerecht. Der Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV, setzt sich seit über 45 Jahren für eine grundlegende Reform ein. Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, betont, dass eine schnelle Initiative seitens des Gesetzgebers notwendig ist, um die aus dem Ruder gelaufene Rechtsprechung einzufangen und mit einfachen Regelungen auszustatten.

Dringend notwendige Reformen bleiben aus

Die angekündigte Reform des Abstammungs-, Unterhalts- und Kindschaftsrechst wird seit zwei Legislaturperioden angekündigt, jedoch immer wieder verschoben. Besonders dringlich ist die Reform des Kindesunterhaltsrechts, bei dem der Fokus auf einer gleichberechtigten Betreuung durch beide Elternteile liegt. “Nach Trennung ist gemeinsame Elternschaft eine soziale und wirtschaftliche Notwendigkeit, um Armut zu vermeiden. Das Recht muss entsprechend ausgerichtet werden”, fordert Melanie Ulbrich, Vorsitzende von ISUV-Verband Unterhalt und Familienrecht. Es wird betont, dass ein Gesetzentwurf dringend benötigt wird, da bereits die Hälfte der Legislaturperiode vorüber ist.

Kritik an der Praxis des Kindesunterhaltsrechts

Seit Jahrzehnten wird die Höhe des Kindesunterhalts schematisch nach der Düsseldorfer Tabelle (DTB) festgelegt. Diese Tabelle berücksichtigt jedoch nicht, dass heutzutage oft beide Elternteile betreuen und bezahlen. Zudem wird die bundeseinheitliche Festlegung des notwendigen Eigenbedarfs der Unterhaltspflichtigen kritisiert. Die Kosten für Essen, Kleidung und Wohnen können in einem so diversen Land wie Deutschland nicht mit einem pauschalen Betrag erfasst werden. Es fehlt zudem an Transparenz, wann und in welchen Zeitabständen der notwendige Eigenbedarf neu festgesetzt wird.

ISUV fordert eine Abkehr von der Düsseldorfer Tabelle

Der Interessenverband ISUV fordert eine Abkehr von der Düsseldorfer Tabelle und schlägt vor, den Kindesunterhalt an die Lebensstellung der Eltern zu binden. So würde einem Kind der mittleren Altersstufe (6-11 Jahre) einfach 15% des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen zustehen. Dadurch könnte eine flexible und gerechtere Berechnung des Kindesunterhalts ermöglicht werden. Eine realistische und angemessene Regelung für Wohnkosten wird ebenfalls gefordert, indem das bereits bestehende Staffelungssystem im Wohngeldrecht verwendet wird.

Schnittstellen zwischen Sozialrecht und Unterhaltsrecht berücksichtigen

Eine weitere Aufgabe der Reform des Unterhaltsrechts besteht darin, die Schnittstellen zwischen Sozialrecht und Unterhaltsrecht zu berücksichtigen und herauszustellen. Immer mehr Trennungseltern im Niedriglohnsektor sind auf Sozialleistungen wie Wohngeld angewiesen. Deshalb ist es wichtig, dass der notwendige Eigenbedarf so festgelegt wird, dass Unterhaltsschuldner auch die Kosten für Miete in teuren Städten tragen können.

ISUV setzt sich seit 45 Jahren für die Interessen von Betroffenen ein

Der Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV setzt sich seit über 45 Jahren als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft für die Interessen von Bürgern ein, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. Als unabhängige und bundesweit organisierte gemeinnützige Organisation ist ISUV ein kompetenter Ansprechpartner in allen familienrechtlichen Belangen.

Pressekontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911/55 04 78, info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark, Tel. 06074 92 25 80, m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/9279671, j.linsler@isuv.de

Original-Content von: Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV, übermittelt durch news aktuell

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