Bremen (VBR). In einer Welt, in der die Romantik von Hochzeitsritualen und besonderen Datumsangaben wie dem 24.2.24 hochgehalten wird, hebt der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ein zentrales, doch oft übersehenes Element hervor: den Ehevertrag. Trotz der weithin verbreiteten Überzeugung, dass die Ehe ein Bund fürs Leben sei, zeigt die Realität, insbesondere in Großstädten, wo bereits jede zweite Ehe in einer Scheidung endet, dass eine frühzeitige Vorsorge durch einen Ehevertrag vielen Paaren nicht nur finanzielle, sondern auch emotionale Kosten ersparen kann.
Melanie Ulbrich, die Vorsitzende des ISUV, argumentiert mit Nachdruck für die Notwendigkeit eines Ehevertrags, indem sie aufzeigt, dass dieser weit mehr als ein simples Dokument zur Regelung finanzieller Angelegenheiten bei einer Scheidung ist. Mit dem Leitsatz „Erst zum Notar, dann zum Traualtar“ plädiert Ulbrich dafür, dass der Ehevertrag zur neuen Regel für alle Paare werden sollte, gerade jetzt, da die Reform des Scheidungsrechts im Gange ist.
Die übliche romantische Vorstellung von Ehe schließt für viele den Gedanken an einen Ehevertrag aus, da sie diesen mit dem Scheitern der Beziehung assoziieren. Doch Ulbrich betont, dass gerade dieser Punkt – die Assoziation des Ehevertrags mit Scheidungen – den Blick auf die wahren Möglichkeiten verstellt, die ein Ehevertrag eröffnet, wie etwa die Schaffung von Transparenz bezüglich der Rollen und Erwartungen innerhalb der Partnerschaft.
Auch hinsichtlich des Schutzes von Kindern, des Fortbestands von Unternehmen und der Absicherung von Vermögen spielt der Ehevertrag eine entscheidende Rolle. Ulbrich hebt hervor, dass bestimmte Paarkonstellationen – darunter solche mit Kinderwunsch, Selbstständige und jene, die erneut heiraten – „in jedem Fall“ einen Ehevertrag abschließen sollten. Darüber hinaus fordert sie, dass Paare eigenständige Rentenkonten führen sollten, um möglicher Altersarmut präventiv zu begegnen.
Interessant ist, dass der Ehevertrag nicht zwingend vor der Heirat geschlossen werden muss, sondern auch während einer intakten Ehe ausgehandelt werden kann. Dies ermöglicht es Paaren, ihren Vertrag an veränderte Lebensumstände anzupassen und so Sicherheit zu schaffen, die weit über das Ende der Beziehung hinausgeht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der ISUV durch seine jahrzehntelange Erfahrung und Expertise im Familienrecht eine klare Botschaft sendet: ein Ehevertrag mag zwar auf den ersten Blick unromantisch erscheinen, doch bei genauer Betrachtung ist er ein wesentliches Instrument für die Absicherung der Zukunft beider Partner. Wer sich für detailliertere Informationen interessiert, kann auf das ISUV-Merkblatt „Muster für den Ehevertrag“ zurückgreifen, das sowohl online als auch über die Geschäftsstelle erhältlich ist und praktische Leitlinien für die Gestaltung eines solchen Vertrags bietet.
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ISUV rät zu Ehevertag: Damit der Bund fürs Leben nicht im Rosenkrieg endet
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