Berlin (ots) – Deutsche Umwelthilfe bringt “Klimaneutralitätsversprechen” von Unternehmen vor Gericht
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert Transparenz und ehrliche Verbraucherinformationen über Treibhausgasbilanz von Firmen und ihren Produkten
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat juristische Verfahren gegen acht Unternehmen eingeleitet, die ihre Produkte als “klimaneutral” bewerben. Zu den betroffenen Unternehmen zählen unter anderem die Fleurop AG, die CEWE Stiftung und der FC Mainz 05. Die DUH fordert diese Unternehmen dazu auf, sich mittels einer Unterlassungserklärung zu verpflichten, Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig transparent über ihre vermeintlich klimaneutralen Produkte zu informieren.
Greenwashing aufdecken
Die DUH kritisiert die weitverbreitete Praxis von Unternehmen, ihren Produkten mit “klimaneutralen” Werbeaussagen einen grünen Anstrich zu verleihen. Oftmals werden zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks Emissionsgutschriften für Klimaschutzprojekte gekauft, die jedoch keinen tatsächlichen Einspareffekt haben. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird dadurch ein vermeintlich “klimaneutraler” Kauf vorgegaukelt.
Generelles Verbot gefordert
Die DUH geht gegen dieses Greenwashing vor und fordert von Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke und Justizminister Marco Buschmann ein generelles Verbot von irreführender Werbung mit angeblicher “Klimaneutralität”. Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, korrekt über die Anstrengungen der Unternehmen für die Verbesserung ihrer Produkte informiert zu werden.
Projekte erzielen nicht den behaupteten Nutzen
Die Leiterin des Bereichs ökologische Marktüberwachung bei der DUH, Agnes Sauter, stellt fest, dass die zur Kompensation von Treibhausgasemissionen herangezogenen Projekte oft nicht den behaupteten Nutzen erzielen oder ihr Einsparpotential massiv überzeichnet wird. Ein Beispiel hierfür sind “Kochöfenprojekte” im globalen Süden, bei denen der lokalen Bevölkerung Öfen zur Verfügung gestellt werden, die weniger Holz verbrauchen. Diese Projekte sind sinnvoll, aber ihre ermittelten Nutzungsraten werden überschätzt.
Weitere Unternehmen im Visier der DUH
Die DUH hat seit Mai 2022 bereits juristische Verfahren gegen 34 Unternehmen eingeleitet und diese zum Ausstieg aus der Werbung mit vermeintlicher “Klimaneutralität” aufgefordert. Neben den genannten acht Unternehmen sind unter anderem die Best Western Hotelkette, die C24 Bank GmbH und die Cosnova GmbH betroffen.
Die DUH setzt sich für ein generelles Verbot von irreführenden Werbeaussagen ein, die behaupten, Produkte, Unternehmen oder Dienstleistungen seien “klimaneutral”. Weitere Informationen zu den Klimaneutralitätsverfahren der DUH sind unter https://l.duh.de/p230828 verfügbar.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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