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Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen: Menschenrechtsinstitut fordert verstärkten Einsatz

Am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember prangert das Deutsche Institut für Menschenrechte die halbherzige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland an. Es fordert ein entschlosseneres Engagement von Bund, Ländern und Kommunen für Inklusion und Selbstbestimmung. Mit einem einzigartigen Ansatz beleuchtet der Artikel die dringende Notwendigkeit, traditionelle Sondereinrichtungen abzubauen und inklusive Angebote zu schaffen, um Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Erfahren Sie mehr über die Kritik des Instituts und die internationale Perspektive auf diese Thematik.
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Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen: Menschenrechtsinstitut fordert verstärkten Einsatz eins zu eins
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Bremen (VBR). Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember kritisiert das Deutsche Institut für Menschenrechte die halbherzige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Das Institut fordert von Bund, Ländern und Kommunen einen entschlosseneren Einsatz für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.

„In Deutschland fehlt die Bereitschaft, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen. Tradierte Sondereinrichtungen in den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit müssen endlich schrittweise abgebaut und mehr inklusive Angebote geschaffen werden, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gemeinsam mit anderen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können“, fordert Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Aktuell ist das Leben vieler Menschen mit Behinderungen in Deutschland geprägt von einem eklatanten Mangel an Barrierefreiheit, beispielsweise beim Zugang zu Kultur- und Freizeitangeboten oder auf dem Wohnungsmarkt.

Auch international wird Kritik laut: Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen veröffentlichte im Oktober 2023 „Abschließende Bemerkungen“ und kritisiert darin die mangelhafte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Der Ausschuss fordert nachdrücklich den Abbau von Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und betont die Notwendigkeit eines inklusiven Gesundheitswesens mit flächendeckender Barrierefreiheit sowie einer entsprechenden Aus- und Fortbildung des medizinischen Personals in Bezug auf die Bedarfe und grundlegenden Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere ihr Selbstbestimmungsrecht.

Die derzeitige Erarbeitung eines „Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ durch das Bundesgesundheitsministerium wird vom Deutschen Institut für Menschenrechte als wichtiger Schritt betrachtet. „Dass Bundesgesundheitsminister Lauterbauch den Beteiligungsprozess selbst eröffnet hat, stimmt uns optimistisch“, so Schlegel. Aus menschenrechtlicher Sicht geht es nun darum, den Diskriminierungsschutz sowie die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen sicherzustellen. Sie sollten eine barrierefreie Versorgung vorfinden und gut informiert und selbstbestimmt über medizinische Behandlungen entscheiden können. Bei der Entwicklung des Aktionsplans müssten Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache durchgehend und bei jedem Schritt beteiligt werden.

Die genannten Punkte verdeutlichen die Probleme bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und zeigen den Handlungsbedarf auf. Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen sollte daher als Anstoß genommen werden, um verstärkt Maßnahmen zur Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen umzusetzen und eine barrierefreie Gesellschaft zu fördern.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich für die Wahrung der Menschenrechte in Deutschland ein und ist eine unabhängige Institution zur Förderung und Schutz der Menschenrechte. Es berät die Bundesregierung, den Bundestag und andere öffentliche und private Institutionen in Menschenrechtsfragen und trägt zur Sensibilisierung und Stärkung der Menschenrechtskultur in der Gesellschaft bei.

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