Heizungsreform: Das kommt auf Eigentümer zu

Peter Lehmann
Peter Lehmann

Heizungsreform: Das kommt auf Eigentümer zu

Mit Spannung haben Hausbesitzer in den vergangenen Monaten die Diskussionen und Auseinandersetzungen rund um die Heizungsform der Bundesregierung verfolgt. Mittlerweile ist das umstrittene Gesetz weitgehend auf den Weg gebracht – die Fragen auf Verbraucherseite sind jedoch geblieben. Die Verunsicherung ist enorm, zumal viele Eigentümer vor einer immensen Kostenbelastung stehen.

Ampelkoalition rudert zurück

Schon Anfang des Jahres 2023 wurde bekannt, dass die Bundesregierung an einem Verbot für Heizungen fossiler Brennträger arbeitet. Doch nicht nur die Neuinstallation sollte ursprünglich unterbunden werden. Auch bei schon vorhandenen Heizungsmodellen in Häusern ging es darum, dass nachgebessert werden muss. Der Aufschrei auf Eigentümerseite war groß. Wesentlicher Kritikpunkt waren die damit einhergehenden Kosten. Doch auch die Handwerksbranche übte Kritik. Mittlerweile ist die Ampelkoalition von ihrem Knallhart-Kurs abgewichen.

Die Eckdaten der Heizungsreform stehen und sehen doch insgesamt einige Lockerungen vor. Trotzdem müssen sich Hausbesitzer umfassend informieren. Leider gibt es noch immer viele Fragen, die nicht klar beantwortet werden können. Klar ist vor allem Folgendes:

  • ein Verbot von Öl- und Gasheizungen wird es in der Bundesrepublik mittelfristig geben
  • allerdings gilt dies zunächst für den Einbau neuer Heizungen
  • intakte Heizsysteme dürfen weiter betrieben werden
  • erneuerbare Energien avancieren mehr und mehr zum wichtigen Baustein des Heizens in Deutschland

Müssen Eigentümer zwingend auf eine Wärmepumpe umrüsten?

Immer wieder kamen in den vergangenen Monaten Meldungen auf, nach denen Hausbesitzer zur Umrüstung auf eine Wärmepumpe gezwungen werden. Dies ist aber auch mit der Heizungsreform nicht der Fall. Fakt ist aber, dass Nutzer von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas in den nächsten Jahren umdenken müssen. Spätestens wenn ihre Heizsysteme nicht mehr funktionieren, müssen sie eine umweltfreundliche Alternative einbauen. Ob es sich dabei um eine Wärmepumpe oder ein anderes erneuerbares System handelt, ist ihnen überlassen.

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Der erste wichtige Grundsatz der Heizungsreform bezieht sich auf 2024. Demnach dürfen nach dem GEG, dem Gebäudeenergiegesetz, ab 2024 nur noch Heizungen in Deutschland installiert werden, deren Betrieb zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgt.

Intakte Heizungen dürfen weiter betrieben werden

Ein weiterer wichtiger Punkt für Eigentümer ist, dass auch weiterhin mit Öl und Gas geheizt werden darf, wenn das System vor 2024 installiert wurde und noch reibungslos funktioniert. Auch wenn bei dem bestehenden System ein Defekt vorliegt, darf die Heizung noch repariert und wieder instandgesetzt werden. Wichtig ist dann aber, dass sie ordnungsgemäß arbeitet.

Klar formuliert sind die Regelungen derweil für den Gebäudeneubau. Hier sieht das Heizungsgesetz vor, dass der Einbau von Heizungen nur dann gestattet ist, wenn erneuerbare Energien mindestens 65 Prozent des Wärmeträgers ausmachen. Betroffen davon sind alle Gebäude, die in Neubaugebieten entstehen.

Sowohl bei Bestandsgebäuden als auch bei Neubauten, die nicht innerhalb der ausgewiesenen Neubaugebiete entstehen, gibt es gewissermaßen eine Schonfrist. Hier sind zunächst die Kommunen in der Pflicht. Demnach müssen auf kommunaler Ebene Pläne erstellt werden, wie in der betroffenen Region der klimafreundliche Umbau erfolgen kann. Erst dann sind auch die Immobilienbesitzer in der Pflicht.

Diese Systeme sind mit der neuen Heizungsreform erlaubt

Auf dem Markt gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Systemen, die als Alternative zu Gas- und Ölheizungen herhalten können. So können Immobilienbesitzer beim Neubau aus folgenden Lösungen wählen:

  • Stromdirektheizungen
  • Wärmepumpen mit elektrischem Betrieb
  • Wärmenetzanschluss
  • auf Solarthermie basierende Heizung
  • Hybridheizungen
  • H2-ready-Gasheizung (Systeme können zu 100 Prozent auf Wasserstoff umgerüstet werden)
  • Pelletheizungen
  • Biomasseheizung
  • Gasheizungen, die nachweislich  mit erneuerbaren Gasen betrieben werden
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Bei Bestandsgebäuden sind auch folgende Systeme inbegriffen:

  • Gasheizungen, die nachweislich mit Biomethan, biogenen Flüssigkeit oder Wasserstoff arbeiten
  • Biomasseheizungen

Zu den erlaubten Biomasseheizungen gehören Holzvergaserkessel, die mit Scheitholz betrieben werden ebenso wie Hackschnitzelheizungen und Kamin-Kachelöfen.

Schornsteinfeger in der Pflicht

Mittlerweile ist klar, wer den Austausch und die Einhaltung der neuen Gesetzgebung kontrollieren soll. So nimmt die Bundesregierung an dieser Stelle die Schornsteinfeger in die Pflicht. Diese sollen alte Heizungen, die nicht mehr betrieben werden können, an die dafür zuständige Behörde melden. In diesem Fall drohen den Hausbesitzern Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Hausverkauf: Was passiert bei einem Eigentümerwechsel?

Wird ein Haus verkauft, gilt für den neuen Besitzer die sogenannte Sanierungspflicht. Diese betrifft sowohl Erben als auch Käufer von Immobilien. Laut GEG müssen demnach Heizungen ausgetauscht werden, die ineffizient sind. In diesem Fall müssen sich die neuen Eigentümer dann auch an die Vorgaben für die neuen Heizsysteme halten. Wer also 2024 eine Immobilie kauft, deren Gas- oder Ölheizung ineffizient ist, ist dazu verpflichtet, diese auszutauschen. Hier gilt es dann die Regelungen des GEG einzuhalten. Betroffen davon sind auch Erben, bei denen der ehemalige Hausbesitzer aufgrund des Alters von den Regelungen der Heizungsreform eigentlich ausgeschlossen war.

Heizkostenverordnung bringt auch für Mieter Veränderungen mit sich

Im deutschen Mietrecht gilt mittlerweile eine neue Heizkostenverordnung. Diese soll Mieter vor allem dabei helfen, den eigenen Energiebedarf im Blick zu behalten. Dabei gilt Folgendes:

  • alle eingesetztes Messgeräte müssen spätestens ab Ende 2026 aus der Ferne ablesbar sein
  • Vermieter sind zudem dazu verpflichtet, Mieter über ihren Energieverbrauch zu informieren
  • Kosten, die durch neue Lesegeräte und Wärmeversorgungssysteme entstehen, dürfen anteilmäßig auf die Mieter umgeschlagen werden
Pressemeldung:Heizungsreform: Das kommt auf Eigentümer zu

9 Antworten

  1. Also ich finde, dass die Eigentümer einfach mal machen sollten, was sie wollen. Wer braucht schon eine Heizungsreform?

  2. Bist du ernsthaft so naiv? Eine Kuh in den Keller zu stellen wäre genauso unsinnig wie deine Argumentation. Die Wärmepumpen-Zwang ist eine vernünftige Maßnahme für eine nachhaltigere Zukunft. Informiere dich besser, bevor du solche lächerlichen Vergleiche ziehst. #Klimaschutz

  3. Also ich finde, dass Eigentümer selbst entscheiden sollten, ob sie ihre Heizungen umrüsten oder nicht. Jeder hat unterschiedliche Bedürfnisse!

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