Bremen (VBR). In einer bemerkenswerten Entscheidung hat der Hamburger Senat die Weichen dafür gestellt, dass leerstehende Wohn- und Bürogebäude künftig auch gegen die Interessen der Eigentümer zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden können. Diese Maßnahme spiegelt die Dringlichkeit wider, mit der die Stadt die Unterbringungskrise von Flüchtlingen angeht. Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), äußerte Verständnis für die dramatische Lage und betonte die Notwendigkeit, sämtliche Optionen zur menschenwürdigen Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen.
Die Entscheidung des Senats wirft jedoch Fragen zu Eigentumsrechten und der Unverletzbarkeit der eigenen Wohnung auf, die laut Breitner hohe Güter unserer Gesellschaft darstellen. Der VNW plädiert dafür, dass die Nutzung von Gebäuden gegen den Willen der Eigentümer nur ein letzter Ausweg und zeitlich begrenzt sein sollte. Die Hoffnung besteht darin, dass die meisten Immobilieneigentümer sich der Unterstützungsleistung nicht verschließen, zumal eine Entlohnung in Form von Miete vorgesehen ist.
Allerdings steht die Herausforderung im Raum, dass die Umnutzung von Bürogebäuden in Wohnraum mit erheblichen Investitionen verbunden ist. Bürogebäude sind für andere Zwecke konzipiert worden, und der Umbau in Wohnraum kann nach Erfahrungen der VNW-Mitglieder sehr kostspielig sein. Zudem ist die Suche nach geeigneten leer stehenden Gebäuden in Hamburg angesichts einer vergleichsweise niedrigen Leerstandsquote von 0,4 Prozent im Vergleich zum Bundesdurchschnitt von 4,2 Prozent eine weitere Herausforderung.
Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 435 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften, in denen rund 1,5 Millionen Menschen in 742.000 Wohnungen leben. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter bei den VNW-Unternehmen beträgt 6,41 Euro. Als „Verband der Vermieter mit Werten“ bringt der VNW eine bedeutende Stimme in die Diskussion ein, die das Spannungsfeld zwischen gesellschaftlicher Solidarität und Eigentumsrechten in Krisenzeiten unterstreicht.
Die immanente Herausforderung, mit der der Hamburger Senat, die Wohnungsunternehmen und die gesamte Stadtgesellschaft konfrontiert sind, besteht darin, eine Balance zwischen der Notwendigkeit der sofortigen Unterstützung für Flüchtlinge und der Wahrung fundamentaler Rechte der Eigentümer zu finden. Diese Entscheidung und ihre Umsetzung werden zweifellos als Präzedenzfall für andere Städte und Gemeinden dienen, die sich ähnlichen Herausforderungen gegenübersehen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Maßnahme in der Praxis funktionieren wird und welche langfristigen Auswirkungen sie auf die Stadtentwicklung, die Immobilienwirtschaft und das Zusammenleben in der Stadt haben wird.
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Soziale Vermieter: Alle Möglichkeiten nutzen, Flüchtlinge unterzubringen
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