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Größter Erbbaurechtskongress in Hamburg am 04. und 05. März 2024

Pressemeldung:Größter Erbbaurechtskongress in Hamburg am 04. und 05. März 2024
Größte Veranstaltung zum Thema: Erbbaurechtskongress 2024 in Hamburg! Die Vergabe von Erbbaurechten durch Kommunen steht im Fokus. Experten diskutieren die Bedeutung für Städte und Wohnungsunternehmen. Seien Sie dabei!

Bremen (VBR). Der Erbbaurechtskongress des Deutschen Erbbaurechtsverbandes findet im kommenden Jahr erstmals in Hamburg statt. Die Veranstaltung, die am 04. und 05. März 2024 stattfindet, ist die größte ihrer Art in Deutschland und behandelt die Vergabe von Erbbaurechten durch Kommunen.

Immer mehr Städte und Gemeinden entscheiden sich dafür, ihre Grundstücke im Erbbaurecht zu vergeben, anstatt sie zu verkaufen. Diese Entwicklung wird auf dem Kongress thematisiert und von namhaften Experten diskutiert. Dabei stehen verschiedene Aspekte wie die politischen Richtlinien der Stadt Hamburg, die Perspektive der Wohnungswirtschaft und die Berücksichtigung von ESG-Kriterien in Erbbaurechtsverträgen im Fokus.

Eva Maria Levold, Hauptreferentin Baurecht und Liegenschaften beim Deutschen Städtetag, spricht über die allgemeine Entwicklung und ihre Erfahrungen damit. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel stellt die Erbbaurechtspolitik der Stadt Hamburg vor und Andreas Breitner, Präsident des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), beleuchtet die Perspektive der Wohnungswirtschaft.

Ein weiterer Schwerpunkt des Kongresses sind Updates zu verschiedenen juristischen Aspekten des Erbbaurechts. Prof. Dr. Martin Töllner wird die Berücksichtigung von ESG-Kriterien in Erbbaurechtsverträgen in einem Vortrag behandeln.

Neben dem Vortragsprogramm soll der Erbbaurechtskongress auch Raum für Diskussionen und den persönlichen Erfahrungsaustausch bieten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich intensiv mit den verschiedenen Themen auseinanderzusetzen und voneinander zu lernen.

Der Kongress findet im Hotel „SIDE Design Hotel“ in Hamburg statt und die Teilnahmegebühr beträgt 595,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Verbandsmitglieder zahlen reduzierte 495,00 Euro.

Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V., der den Kongress veranstaltet, wurde im Jahr 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern und Dienstleistern der Branche und vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland. Der Verband ist unabhängig, parteipolitisch neutral und versteht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht.

Der Erbbaurechtskongress bietet eine hervorragende Gelegenheit, sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Erbbaurechts zu informieren und sich mit anderen Experten auszutauschen. Weitere Informationen zum Kongress finden Interessierte auf der Website des Deutschen Erbbaurechtsverbandes.

Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Erbbaurechtskongress am 04. und 05. März 2024 in Hamburg

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20 Antworten

  1. Also ich finde diese ganze Erbbaurechtskongress-Sache total überbewertet. Wer braucht das denn überhaupt?

    1. Das sehe ich ganz anders! Erbbaurechte bieten eine alternative Finanzierungsmöglichkeit und fördern langfristige Investitionen. Geldmacherei? Sicher nicht, sondern eine clevere Option für Immobilienbesitzer.

  2. Also, ich weiß ja nicht, aber ich finde Erbbaurecht total überbewertet. Klingt nach viel Aufwand für wenig Nutzen.

  3. Ich finde es total übertrieben, dass sie dafür einen ganzen Kongress abhalten müssen. Was für eine Zeitverschwendung!

  4. Ich finde es total übertrieben, dass sie einen ganzen Kongress für Erbbaurechte abhalten. Wer interessiert sich dafür?

    1. Du magst es übertrieben finden, aber Erbbaurechte sind ein wichtiges Thema, das viele Menschen betrifft. Nur weil es dich nicht interessiert, bedeutet das nicht, dass es für andere irrelevant ist. Es ist gut, dass es einen Kongress gibt, der sich damit auseinandersetzt.

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