Größter Erbbaurechtskongress in Hamburg am 04. und 05. März 2024

Größte Veranstaltung zum Thema: Erbbaurechtskongress 2024 in Hamburg! Die Vergabe von Erbbaurechten durch Kommunen steht im Fokus. Experten diskutieren die Bedeutung für Städte und Wohnungsunternehmen. Seien Sie dabei!

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Bremen (VBR). Der Erbbaurechtskongress des Deutschen Erbbaurechtsverbandes findet im kommenden Jahr erstmals in Hamburg statt. Die Veranstaltung, die am 04. und 05. März 2024 stattfindet, ist die größte ihrer Art in Deutschland und behandelt die Vergabe von Erbbaurechten durch Kommunen.

Immer mehr Städte und Gemeinden entscheiden sich dafür, ihre Grundstücke im Erbbaurecht zu vergeben, anstatt sie zu verkaufen. Diese Entwicklung wird auf dem Kongress thematisiert und von namhaften Experten diskutiert. Dabei stehen verschiedene Aspekte wie die politischen Richtlinien der Stadt Hamburg, die Perspektive der Wohnungswirtschaft und die Berücksichtigung von ESG-Kriterien in Erbbaurechtsverträgen im Fokus.

Eva Maria Levold, Hauptreferentin Baurecht und Liegenschaften beim Deutschen Städtetag, spricht über die allgemeine Entwicklung und ihre Erfahrungen damit. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel stellt die Erbbaurechtspolitik der Stadt Hamburg vor und Andreas Breitner, Präsident des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), beleuchtet die Perspektive der Wohnungswirtschaft.

Ein weiterer Schwerpunkt des Kongresses sind Updates zu verschiedenen juristischen Aspekten des Erbbaurechts. Prof. Dr. Martin Töllner wird die Berücksichtigung von ESG-Kriterien in Erbbaurechtsverträgen in einem Vortrag behandeln.

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Neben dem Vortragsprogramm soll der Erbbaurechtskongress auch Raum für Diskussionen und den persönlichen Erfahrungsaustausch bieten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich intensiv mit den verschiedenen Themen auseinanderzusetzen und voneinander zu lernen.

Der Kongress findet im Hotel “SIDE Design Hotel” in Hamburg statt und die Teilnahmegebühr beträgt 595,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Verbandsmitglieder zahlen reduzierte 495,00 Euro.

Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V., der den Kongress veranstaltet, wurde im Jahr 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern und Dienstleistern der Branche und vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland. Der Verband ist unabhängig, parteipolitisch neutral und versteht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht.

Der Erbbaurechtskongress bietet eine hervorragende Gelegenheit, sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Erbbaurechts zu informieren und sich mit anderen Experten auszutauschen. Weitere Informationen zum Kongress finden Interessierte auf der Website des Deutschen Erbbaurechtsverbandes.

Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Erbbaurechtskongress am 04. und 05. März 2024 in Hamburg

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20 Antworten

  1. Also ich finde diese ganze Erbbaurechtskongress-Sache total überbewertet. Wer braucht das denn überhaupt?

    1. Das sehe ich ganz anders! Erbbaurechte bieten eine alternative Finanzierungsmöglichkeit und fördern langfristige Investitionen. Geldmacherei? Sicher nicht, sondern eine clevere Option für Immobilienbesitzer.

  2. Also, ich weiß ja nicht, aber ich finde Erbbaurecht total überbewertet. Klingt nach viel Aufwand für wenig Nutzen.

  3. Ich finde es total übertrieben, dass sie dafür einen ganzen Kongress abhalten müssen. Was für eine Zeitverschwendung!

  4. Ich finde es total übertrieben, dass sie einen ganzen Kongress für Erbbaurechte abhalten. Wer interessiert sich dafür?

    1. Du magst es übertrieben finden, aber Erbbaurechte sind ein wichtiges Thema, das viele Menschen betrifft. Nur weil es dich nicht interessiert, bedeutet das nicht, dass es für andere irrelevant ist. Es ist gut, dass es einen Kongress gibt, der sich damit auseinandersetzt.

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Pressemeldung:Größter Erbbaurechtskongress in Hamburg am 04. und 05. März 2024

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Zukunft Heizen: Hybrid und Green Fuels Revolutionieren

Berlin, 26. April 2024 – In einer Zeit, in der der Klimawandel die weltweite Agenda bestimmt und die Energiewende in aller Munde ist, stehen erneuerbare Energiequellen im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Der en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. wirft ein neues Licht auf die Möglichkeiten, die Gebäudeenergiegesetz (GEG) für die Nutzung erneuerbarer flüssiger Brennstoffe in Heizsystemen bietet. Auf der Fachmesse IFH/Intherm in Nürnberg betonte der Verband die Praxistauglichkeit dieser klimafreundlichen Optionen und forderte gesetzliche Anpassungen für eine effizientere Nutzung. Mit etwa 5,1 Millionen Ölkesseln und 650.000 Flüssiggasheizungen in Deutschland steht die Branche vor einer großen Herausforderung, doch auch vor enormen Chancen, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

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DUH gegen Klimaschutz-Gesetzentschärfung: Ein dringender Appell

In einem dramatischen Appell fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am 26. April 2024 den Bundesrat dazu auf, eine bedeutende Änderung am Klimaschutzgesetz abzulehnen, welche verheerende Folgen für den Klimaschutz in Deutschland mit sich bringen könnte. Nachdem der Bundestag einer Gesetzesnovelle zugestimmt hat, die nach Einschätzung von Umwelt- und Klimaschutzexperten als verfassungswidrig gilt, steht die Bundesrepublik vor einer potenziellen Klimaschutzkrise – ohne verpflichtende Maßnahmen und mit der drohenden Gefahr, milliardenschwere Strafzahlungen an die EU zu leisten. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnet den Tag der Zustimmung als “rabenschwarzen” Tag für den Klimaschutz und kündigt an, alle rechtlichen Mittel zur Durchsetzung eines wirksamen Klimaschutzes zu prüfen und zu ergreifen.

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ZIA fordert zügige Umsetzung von Solarpaket II

Berlin, 26. April 2024 – In einer wegweisenden Abstimmung hat der Bundestag heute das Solarpaket I verabschiedet und damit einen entscheidenden Schritt zur Förderung der Photovoltaik in der Immobilienwirtschaft getan. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), als prominenter Vertreter der Branche, lobt die Entscheidung und drängt auf die schnelle Umsetzung weiterführender Maßnahmen in einem anvisierten Solarpaket II. Mit dem Fokus auf eine effizientere Nutzung von Solarstrom und der Forderung nach einer umfassenden Digitalisierung und Beschleunigung von Netzanschlussverfahren, steht das deutsche Parlament kurz davor, die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft im Gebäudesektor zu stellen. Doch die Zeit drängt, denn bis zur Bundestagswahl im nächsten Jahr müssen noch bedeutende Hürden genommen werden.

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Solarpaket I setzt neue Impulse für die Energiewende

Berlin, 26. April 2024 – In einer beispiellosen Initiative zur Förderung der Energiewende hat der Bundestag heute das bahnbrechende Solarpaket I verabschiedet. Dieses Gesetzespaket kennzeichnet einen entscheidenden Vorstoß in der Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere im Bereich der Photovoltaik. Laut Simone Peter, der Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), setzt dieses neue Paket deutliche Zeichen für einen beschleunigten Ausbau der Solar-, Wind- und Biogasenergien sowie für eine stärkere Förderung heimischer Produktionskapazitäten. Trotz des großen Schrittes hin zur Energiewende werden bereits Stimmen laut, die weitere Reformschritte in Bereichen wie Steuergesetzgebung und Netzzugang fordern, um Deutschlands Energiezukunft nachhaltig zu sichern.

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Warnstreiks bei Telekom ausgeweitet: Massive Aktionen geplant

In einem eindrucksvollen Zeichen der Solidarität und Entschlossenheit dehnt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Warnstreikaktionen bei der Deutschen Telekom vor der nächsten Verhandlungsrunde dramatisch aus. Am Montag, dem 29. April 2024, werden nicht nur in zahlreichen Städten wie Hamburg, Dortmund, Mainz, und München, sondern auch auf dem Gipfel des Brockens im Harz, Kundgebungen und Aktionen stattfinden, um die Forderungen der Beschäftigten nach gerechter Entlohnung zu unterstreichen. Nachdem bereits über 12.500 Angestellte der Telekom ihren Unmut in vollschichtigen Warnstreiks gezeigt haben, erhöht ver.di den Druck auf die Arbeitgeberseite mit einem unmissverständlichen Appell nach einem verhandlungsfähigen Angebot. Die entscheidende dritte Verhandlungsrunde am 29. und 30. April steht bevor, und die Kämpferherzen der Gewerkschaftsmitglieder schlagen im Einklang für eine deutliche Entgeltsteigerung und bessere Bedingungen.

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Berlin stoppt Holzeinschlag – Erster Schritt zu grüneren Wäldern

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