Bremen (VBR). Der Erbbaurechtskongress des Deutschen Erbbaurechtsverbandes findet im kommenden Jahr erstmals in Hamburg statt. Die Veranstaltung, die am 04. und 05. März 2024 stattfindet, ist die größte ihrer Art in Deutschland und behandelt die Vergabe von Erbbaurechten durch Kommunen.
Immer mehr Städte und Gemeinden entscheiden sich dafür, ihre Grundstücke im Erbbaurecht zu vergeben, anstatt sie zu verkaufen. Diese Entwicklung wird auf dem Kongress thematisiert und von namhaften Experten diskutiert. Dabei stehen verschiedene Aspekte wie die politischen Richtlinien der Stadt Hamburg, die Perspektive der Wohnungswirtschaft und die Berücksichtigung von ESG-Kriterien in Erbbaurechtsverträgen im Fokus.
Eva Maria Levold, Hauptreferentin Baurecht und Liegenschaften beim Deutschen Städtetag, spricht über die allgemeine Entwicklung und ihre Erfahrungen damit. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel stellt die Erbbaurechtspolitik der Stadt Hamburg vor und Andreas Breitner, Präsident des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), beleuchtet die Perspektive der Wohnungswirtschaft.
Ein weiterer Schwerpunkt des Kongresses sind Updates zu verschiedenen juristischen Aspekten des Erbbaurechts. Prof. Dr. Martin Töllner wird die Berücksichtigung von ESG-Kriterien in Erbbaurechtsverträgen in einem Vortrag behandeln.
Neben dem Vortragsprogramm soll der Erbbaurechtskongress auch Raum für Diskussionen und den persönlichen Erfahrungsaustausch bieten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich intensiv mit den verschiedenen Themen auseinanderzusetzen und voneinander zu lernen.
Der Kongress findet im Hotel “SIDE Design Hotel” in Hamburg statt und die Teilnahmegebühr beträgt 595,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Verbandsmitglieder zahlen reduzierte 495,00 Euro.
Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V., der den Kongress veranstaltet, wurde im Jahr 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern und Dienstleistern der Branche und vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland. Der Verband ist unabhängig, parteipolitisch neutral und versteht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht.
Der Erbbaurechtskongress bietet eine hervorragende Gelegenheit, sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Erbbaurechts zu informieren und sich mit anderen Experten auszutauschen. Weitere Informationen zum Kongress finden Interessierte auf der Website des Deutschen Erbbaurechtsverbandes.
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Erbbaurechtskongress am 04. und 05. März 2024 in Hamburg
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3 Antworten
Der Erbbaurechtskongress in Hamburg? Das ist doch nur ein langweiliger Haufen von Grundstücksbesitzern!
Das ist doch alles nur Quatsch! Erbbaurecht ist total überbewertet. Wer braucht das schon?
Also ich finde ja, dass Erbbaurechte total überbewertet sind. Wer braucht sowas schon?