Gesetzlicher Mindestlohn: Paritätischer fordert Anhebung auf 14 Euro

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Gesetzlicher Mindestlohn: Paritätischer fordert Anhebung auf 14 Euro

Wie der Paritätische Gesamtverband am 20. Oktober 2023 mitteilte, befürwortet er die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 sowie die jüngste Anhebung auf 12 Euro. Der Verband möchte damit der Ausbreitung des Niedriglohnsektors entgegenwirken und negativen Auswirkungen auf die Einkommens- und Altersarmut entgegensteuern. Die geplante weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro brutto pro Stunde ab dem 1. Januar 2024 und auf 12,82 Euro brutto pro Stunde ab dem 1. Januar 2025 unterstützt der Verband ebenfalls.

Der Paritätische Gesamtverband weist regelmäßig in seinem Armutsbericht auf das sozialpolitische Problem von Armut trotz Erwerbsarbeit hin. Dabei dokumentiert der aktuelle Bericht eine steigende Armutsbetroffenheit von Erwerbstätigen. Im Jahr 2021 lag die Armutsquote bei Erwerbstätigen bei 8,9 Prozent, teilweise bedingt durch die Corona-Pandemie und die damit verbundene Kurzarbeit.

Bereits seit Jahren fordert der Paritätische Gesamtverband die Einführung und Anhebung des Mindestlohns als zentrale Maßnahme gegen Erwerbsarmut. Der gesetzliche Mindestlohn war bereits bei seiner Einführung im Jahr 2015 mit 8,50 Euro zu niedrig bemessen. Im Rahmen der Tätigkeit der Mindestlohnkommission ist der Mindestlohn nur geringfügig angehoben worden.

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Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 hat der Verband daher als dringend notwendigen Schritt begrüßt. Diese Erhöhung um 25 Prozent für Menschen mit geringen Einkommen war ein erheblicher sozialpolitischer Erfolg, der sich positiv auf die Kaufkraft und die wirtschaftliche Entwicklung auswirkt. Etwa 6 Millionen Beschäftigte profitierten von dieser Anhebung.

Der Paritätische Gesamtverband vertritt die Ansicht, dass der gesetzliche Mindestlohn so ausgestaltet sein sollte, dass eine in Vollzeit beschäftigte Person nicht in Einkommensarmut leben oder ergänzende Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen muss. Ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde erfüllt diese Standards. Eine Vollzeitbeschäftigung würde ein monatliches Bruttoeinkommen von 1.980 Euro und ein Nettoeinkommen von 1.453 Euro bringen. Das Nettoeinkommen läge damit deutlich über der Armutsschwelle und etwa 500 Euro über dem durchschnittlichen Bedarf im SGB II.

Allerdings ist kritisch anzumerken, dass der positive Einkommenseffekt des gesetzlichen Mindestlohns durch die Inflation gemindert wird. Die Verbraucherpreise sind im vergangenen Jahr um 7,9 Prozent gestiegen, während die Erhöhung des Mindestlohns nur 3,42 Prozent und 3,3 Prozent beträgt. Zusätzlich wird kritisiert, dass zur Berechnung der kommenden Mindestlohnerhöhung der frühere Mindestlohn von 10,45 Euro zugrunde gelegt wurde, anstatt des aktuell geltenden Mindestlohns von 12 Euro. Aus sozialpolitischer Sicht besteht daher ein Bedarf an weiteren Anhebungen des Mindestlohns.

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Des Weiteren ist der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro (ab 1. Januar 2024) bzw. 12,82 Euro (ab 1. Januar 2025) immer noch zu niedrig

Quelle: Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf der Vierten Mindestlohnanpassungsverordnung – Der Paritätische

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7 Antworten

  1. Na klar, erhöhen wir den Mindestlohn auf 14 Euro! Dann steigen die Preise noch mehr und Arbeitsplätze werden gestrichen. Super Idee!

    1. Ihr Pessimismus ist beeindruckend. Die Erhöhung des Mindestlohns kann die Lebensbedingungen der Arbeitnehmer verbessern. Es ist an der Zeit, dass Unternehmen fair bezahlen und wir den Wohlstand gerecht verteilen.

  2. Also ich finde 14 Euro pro Stunde viel zu viel für den Mindestlohn! Das ist doch absolut unrealistisch.

    1. Sorry, aber ich finde, dass 14 Euro pro Stunde für den Mindestlohn angemessen sind. Die Lebenshaltungskosten steigen ständig und die Menschen verdienen es, fair bezahlt zu werden. Realistisch ist es, die Arbeitnehmer zu unterstützen, anstatt ihre Rechte zu kürzen.

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