Gemeinsame Standards: Kampf gegen Menschenhandel mit Nationaler Verweismechanismus

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Berlin empfiehlt einheitliche Standards für Zusammenarbeit im Kampf gegen Menschenhandel

Berlin (ots) – Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat empfohlen, einheitliche Standards für die Zusammenarbeit zwischen Behörden und der Zivilgesellschaft im Kampf gegen Menschenhandel umzusetzen. Betroffene sollen auf diese Weise effektiver unterstützt werden können. Naile Tanis, Leiterin der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts, betonte anlässlich des Europäischen Tags gegen Menschenhandel die Notwendigkeit gemeinsamer Standards, um Betroffenen von Menschenhandel schnell Identifizierung und Zugang zu Recht, Schutz und Unterstützung zu ermöglichen.

Einheitlichkeit im Umgang mit Betroffenen schaffen

Um mehr Einheitlichkeit im Umgang mit Betroffenen von Menschenhandel zu erreichen, schlägt das Institut vor, Vereinbarungen über die Kooperation relevanter Akteure in allen Bundesländern abzuschließen. Diese Vereinbarungen sollten alle Ausbeutungsformen, Betroffenengruppen und potenziell involvierten Behörden, Fachberatungsstellen und zivilgesellschaftliche Akteure umfassen, so Tanis. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat bereits eine systematische Bestandsaufnahme vorhandener Kooperationsdokumente auf der Ebene der Bundesländer vorgelegt. Die Analyse zeigt, dass die Länder bereits viel erreicht haben, was die Grundlage für einen einheitlichen Nationalen Verweismechanismus bilden kann.

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Herausforderungen durch föderale Strukturen

Die Expertengruppe des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) macht seit vielen Jahren auf das Fehlen eines Nationalen Verweismechanismus (NRM) in Deutschland aufmerksam. Besonders Herausforderung stellen dabei die föderalen Strukturen und die Besonderheiten einzelner Bundesländer dar.

Ergebnisse der Bestandsaufnahme online zugänglich

Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind ab sofort auf der Website der Berichterstattungsstelle Menschenhandel in Form interaktiver Karten einsehbar. Die qualitative Analyse orientiert sich an den Standards der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und soll bei der Überarbeitung und Erstellung neuer Kooperationsdokumente Unterstützung und Orientierung bieten, so Tobias Seitz, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Berichterstattungsstelle.

Hintergrund zu Menschenhandel

Betroffene besser schützen

Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel und die EU-Menschenhandelsrichtlinie sehen neben der Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels auch den Schutz und die Unterstützung der Betroffenen vor. Ein Nationaler Verweismechanismus (NRM) bietet dabei Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen behördlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren und definiert Verfahrensabläufe, um Betroffene zu identifizieren und ihnen Unterstützung zukommen zu lassen. In Deutschland fehlt bislang ein solcher NRM.

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Über das Deutsche Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist von der Bundesregierung beauftragt worden, eine unabhängige Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel einzurichten. Die Aufgabe der Berichterstattungsstelle besteht darin, die Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und der EU-Menschenhandelsrichtlinie in Deutschland unabhängig zu überwachen und zu begleiten. Die Finanzierung erfolgt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Weitere Informationen und Kontakt

Weitere Informationen zur Studie und zu aktuellen Entwicklungen im Kampf gegen Menschenhandel finden Sie auf der Website der Berichterstattungsstelle Menschenhandel unter https://ots.de/dn36Jl. Bei Rückfragen steht Pressesprecherin Bettina Hildebrand telefonisch unter 030 259 359 – 14 oder per E-Mail unter hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de zur Verfügung.

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @dimr_berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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19 Antworten

    1. Da scheinen wir wohl unterschiedlicher Meinung zu sein. Der Nationale Verweismechanismus ist meiner Meinung nach ein wichtiges Instrument, um die Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu fördern und gemeinsam gegen Missbrauch vorzugehen.

    1. Also ich finde den Nationalen Verweismechanismus absolut notwendig! Es ist wichtig, unsere eigenen Interessen zu schützen und die Kontrolle über unsere eigenen Angelegenheiten zu behalten. Es geht darum, unsere Souveränität zu wahren. Was denkt ihr darüber?

    1. Na, ich muss sagen, dass ich den Nationalen Verweismechanismus für eine großartige Idee halte. Es ist wichtig, dass wir Maßnahmen ergreifen, um unsere nationale Sicherheit zu gewährleisten. Wer anderer Meinung ist, sollte mal über die Konsequenzen nachdenken, die ein Mangel an Kontrolle haben kann.

  1. Also ich finde ja, dass dieser Nationale Verweismechanismus totaler Quatsch ist. Was bringt das denn bitte?

    1. Es ist bedauerlich, dass du so wenig Empathie für die Opfer des Menschenhandels zeigst. Menschenrechtsverletzungen sollten immer ein Problem sein, das uns alle angeht. Es gibt genug Platz in unseren Herzen, um uns um mehrere Angelegenheiten gleichzeitig zu kümmern.

  2. Also, ich frage mich wirklich, ob dieser nationale Verweismechanismus wirklich gegen Menschenhandel kämpfen kann. Klingt nach viel Bürokratie!

    1. Bürokratie hin oder her, der Nationale Verweismechanismus ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer verantwortungsvollen Migrationspolitik. Es geht darum, diejenigen zu identifizieren, die keinen Anspruch auf Asyl haben und sie gezielt zurückzuführen. Das hat nichts mit Hype zu tun, sondern mit Vernunft.

  3. Dieser Artikel ist totaler Quatsch! Menschenhandel ist gar nicht so schlimm, jeder sollte frei entscheiden dürfen!

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ZIA fordert zügige Umsetzung von Solarpaket II

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Solarpaket I setzt neue Impulse für die Energiewende

Berlin, 26. April 2024 – In einer beispiellosen Initiative zur Förderung der Energiewende hat der Bundestag heute das bahnbrechende Solarpaket I verabschiedet. Dieses Gesetzespaket kennzeichnet einen entscheidenden Vorstoß in der Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere im Bereich der Photovoltaik. Laut Simone Peter, der Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), setzt dieses neue Paket deutliche Zeichen für einen beschleunigten Ausbau der Solar-, Wind- und Biogasenergien sowie für eine stärkere Förderung heimischer Produktionskapazitäten. Trotz des großen Schrittes hin zur Energiewende werden bereits Stimmen laut, die weitere Reformschritte in Bereichen wie Steuergesetzgebung und Netzzugang fordern, um Deutschlands Energiezukunft nachhaltig zu sichern.

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