Bremen (VBR). Im Urlaub das perfekte Souvenir zu finden, gehört für viele Reisende zum festen Bestandteil der Reiseerfahrung. Einzigartige Schätze wie Muscheln vom Strand, exotische Korallenketten oder elegante Schlangenledergürtel scheinen die Erinnerungen an unbeschwerte Tage in fernen Ländern lebendig zu halten. Doch was auf den ersten Blick als harmloses Andenken erscheint, kann ungewollt schwerwiegende Folgen für unsere Welt haben. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) macht auf ein bedeutsames Thema aufmerksam: Viele dieser scheinbar unschuldigen Mitbringsel stehen unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, bekannt als CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora).
CITES ist ein international wichtiges Abkommen, das den Handel mit gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen reguliert. Ziel ist es, das Überleben dieser Arten zu sichern und unsere biologische Vielfalt zu bewahren. „Viele Reisende tragen, häufig ohne es zu wissen, dazu bei, dass der illegale Handel mit geschützten Arten weltweit blüht“, warnt Norbert Holthenrich, der Präsident des ZZF. Produkte, die aus Teilen gefährdeter Arten bestehen, fördern deren Aussterben und schaden somit nicht nur dem ökologischen Gleichgewicht, sondern auch unserem kulturellen Erbe.
Mit über 38.000 Arten, die auf der CITES-Liste geführt werden, sind die Regularien vielfältig und reichen von kompletten Handelsverboten bis zu strikten Einschränkungen beim Import und Export. Wer gegen diese Regularien verstößt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen. So werden an deutschen Flughäfen im Durchschnitt jährlich 1.200 Verstöße aufgedeckt, was im Jahr 2022 zu beinahe 64.000 beschlagnahmten Tieren, Pflanzen oder daraus hergestellten Produkten führte. Die Palette der Fundstücke reicht von Papageienfedern über Pythonhäute bis hin zu getrockneten Seepferdchen – ein trauriges Zeugnis unbedachten Reiseverhaltens.
Vor diesem Hintergrund rät der ZZF zu einem bewussten Umgang mit Souvenirs, die tierische oder pflanzliche Bestandteile enthalten. „Vor dem Kauf fraglicher Produkte die Herkunft überprüfen und im Zweifel lieber darauf verzichten“, empfiehlt Holthenrich. Eine umfassende Vorbereitung vor der Reise kann zudem aufklären, welche Arten im Urlaubsland unter Schutz stehen und welche Genehmigungen erforderlich sein könnten. Das Informationsportal artenschutz-online.de, eine Kooperation von Zollverwaltung und Bundesamt für Naturschutz (BfN), bietet hierzu wertvolle Hinweise und trägt dazu bei, den artenschutzrechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden.
Dieser Appell unterstreicht die Verantwortung jedes Einzelnen, zum Schutz gefährdeter Arten beizutragen. Indem wir informierte Entscheidungen treffen, können wir den illegalen Handel mit geschützten Arten eingrenzen und dazu beitragen, unsere einzigartige natürliche Vielfalt für zukünftige Generationen zu bewahren.
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Artenschutz im Urlaub: Vorsicht bei tierischen Souvenirs
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