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Europäische KI-Verordnung: TÜV-Verband begrüßt die Zustimmung des Rats zum AI Act

Pressemeldung:Europäische KI-Verordnung: TÜV-Verband begrüßt die Zustimmung des Rats zum AI Act
Europäische KI-Regulierung AI Act erhält Zustimmung des Rats – TÜV-Verband begrüßt Entscheidung und betont die Bedeutung des risikobasierten Ansatzes für Sicherheit und Vertrauen in KI-Systeme. Allzweck-KI muss Mindeststandards erfüllen. TÜV-Organisationen bereiten sich mit dem TÜV AI.Lab auf Umsetzung vor. Lesen Sie mehr über die zukunftsweisende Entwicklung in der KI-Regulierung.
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Bremen (VBR). TÜV-Verband begrüßt Zustimmung des Rats zur europäischen KI-Verordnung

Der TÜV-Verband e. V. hat die heutige Abstimmung des Rats zur europäischen KI-Verordnung (AI Act) begrüßt. Damit wurde der erste europäische Rechtsrahmen für sichere und vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz geschaffen. Zuvor hatten unter anderem Deutschland und Frankreich Bedenken geäußert. Der TÜV-Verband betont, dass ein Scheitern des AI Acts dazu geführt hätte, dass KI-Systeme weiterhin unreguliert und unsicher geblieben wären. Die jetzige Einigung zeige die Entschlossenheit der EU-Mitgliedstaaten, Künstliche Intelligenz sicher zu machen. Der TÜV-Verband sieht den AI Act als Chance für europäische KI-Anbieter, sich als Vorreiter für sichere und vertrauenswürdige KI zu positionieren.

Ein zentrales Element des AI Acts ist der risikobasierte Ansatz. Nur KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden, müssen verpflichtende Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dazu zählen beispielsweise KI-Systeme in Medizinprodukten oder in kritischen Infrastrukturen. Der TÜV-Verband betont die Bedeutung einer unabhängigen Prüfung für bestimmte hochriskante KI-Systeme, um Transparenz, Datenqualität und Cybersicherheit sicherzustellen. Weniger risikoreiche KI-Systeme fallen dagegen nicht unter die Regulierung.

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Besonders positiv bewertet der TÜV-Verband auch die Tatsache, dass Allzweck-KI-Systeme wie ChatGPT bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen. Leistungsstarke KI-Modelle können für Fake News, Deepfakes und die Manipulation vulnerabler Gruppen genutzt werden, was erhebliche Risiken für Sicherheit und Demokratie birgt. Mit der Regulierung solcher Systeme geht der EU-Gesetzgeber entschlossen gegen diese Bedrohungen vor.

Nun gilt es, die Anforderungen des AI Acts auf nationaler und europäischer Ebene konkret umzusetzen. Der TÜV-Verband drängt auf eine einheitliche Umsetzung und klare Leitfäden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Zudem sollten Rechtsunsicherheiten bei der Klassifizierung von hochriskanten KI-Systemen beseitigt werden. Der Umsetzungserfolg des AI Acts hänge von der rechtzeitigen Prüfbereitschaft aller Akteure im KI-Ökosystem ab. Anbieter von KI-Systemen sollten sich bereits jetzt mit den Anforderungen auseinandersetzen. Die TÜV-Prüforganisationen bereiten sich intensiv auf den Aufbau von entsprechendem Prüf-Know-How vor.

Der AI Act, auf den sich die EU-Institutionen im Dezember 2023 geeinigt haben, muss nun noch vom EU-Parlament abgestimmt werden. Anschließend tritt er nach einer Übergangsfrist in Kraft. Weitere Informationen sind auf der Website des TÜV-Verbands verfügbar.

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Der TÜV-Verband e. V. vertritt die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und setzt sich für die technische und digitale Sicherheit ein. Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten.

Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
TÜV-Verband e. V.
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
030 760095-320, maurice.shahd@tuev-verband.de
www.tuev-verband.de | www.twitter.com/tuevverband


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