Bremen (VBR). In einem bedeutenden Schritt zur Förderung nachhaltiger Wirtschaftspraktiken hat das europäische Parlament kürzlich für eine weitreichende Initiative gestimmt. Die neue EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit, auch bekannt als das EU-Lieferkettengesetz, ist laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte ein Meilenstein im Kampf für den Umwelt– und Menschenrechtsschutz. Das Institut, eine renommierte Einrichtung mit profundem Verständnis für Menschenrechtsfragen, hebt die Bedeutung dieser Entwicklung hervor.
Michael Windfuhr, der Stellvertretende Direktor des Instituts, erklärte, dass diese europaweite Regelung entscheidend dazu beitragen werde, die Achtung der Menschen- und Umweltrechte entlang der wirtschaftlichen Wertschöpfungsketten zu verbessern. Besonders relevant ist dabei die Verringerung der unfairen Konkurrenz zwischen Unternehmen, die auf Kosten der Menschenrechte einen Wettbewerbsvorteil suchen.
Die neuen Vorschriften des EU-Gesetzes ergänzen die bereits vorhandenen nationalen Bestimmungen, wie das deutsche Lieferkettengesetz, und stärken diese. Windfuhr hebt hervor, dass vor allem für Betroffene der Zugang zu Gerechtigkeit erleichtert wird: „Für Betroffene wird es leichter sein, ihre Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen, unter anderem durch Beweiserleichterungen, gesenkte Verfahrenskosten und eine Frist von fünf Jahren zur Geltendmachung von Ansprüchen.“ Darüber hinaus ermöglicht die Richtlinie Unternehmen, menschenrechtliche Risiken in ihrer Lieferkette effektiver zu managen, indem sie Prioritäten hinsichtlich der Schwere von Verletzungen setzen können.
Die Annahme dieser Richtlinie folgte einer Einigung im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates der Europäischen Union, bei der Deutschland sich der Stimme enthielt. Erwartet wird, dass der Rat der EU die Richtlinie im kommenden Mai verabschiedet und die Mitgliedstaaten dann zwei Jahre Zeit haben, sie in nationales Recht umzusetzen. Dies bedeutet auch für Deutschland, dass eine Anpassung der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen unerlässlich wird.
Das deutsche Institut für Menschenrechte unterstreicht die Bedeutung dieser Entwicklung und bietet weiterführende Informationen an. Insbesondere in ihrem Position Paper zum Zugang zur Gerechtigkeit unter der CSDD-Richtlinie zeigen sie die eigenen Beiträge und Empfehlungen im Kontext der Abschlussverhandlungen der Richtlinie auf. Dieses Engagement zeigt einmal mehr, wie hervorgehobene Akteure wie das Deutsche Institut für Menschenrechte kontinuierlich zur Verbesserung von Unternehmenspraktiken hinsichtlich der Menschenrechte beitragen.
Während die Implementierung der neuen Richtlinie zweifellos Herausforderungen mit sich bringen wird, ist es ein entscheidender Schritt nach vorne für eine gerechtere und nachhaltigere Wirtschaftspraxis in der EU. Mit dieser Entwicklung rücken die Belange des Umwelt- und Menschenrechtsschutzes stärker in den Vordergrund des europäischen Wirtschaftens, was langfristig zu einer positiven Veränderung in den globalen Lieferketten führen könnte.
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EU-Lieferkettengesetz: Menschenrechtsinstitut begrüßt positive Abstimmung im …
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