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EU-Lieferkettengesetz: Bauindustrie kritisiert Einstufung als ‚Hochrisiko-Sektor‘

Die Bauindustrie steht vor einer alarmierenden Entwicklung: Das EU-Lieferkettengesetz könnte sie als „Hochrisiko-Sektor“ einstufen und mittelständischen Betrieben bürokratische Hürden auferlegen. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie warnt vor den negativen Auswirkungen dieser Klassifizierung und kritisiert die Ungleichheit innerhalb der EU. Erfahren Sie mehr über die drohenden Konsequenzen für die Bauwirtschaft.

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EU-Lieferkettengesetz: Bauindustrie kritisiert Einstufung als ‘Hochrisiko-Sektor’
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Bremen (VBR). Die Bauwirtschaft steht vor großen Herausforderungen: Das EU-Lieferkettengesetz stuft sie als „Hochrisiko-Sektor“ ein und nimmt damit mittelständische Betriebe in den Anwendungsbereich. Diese Entwicklung alarmiert den Hauptverband der deutschen Bauindustrie, denn sie stellt die gesamte Branche unter Generalverdacht und bringt zusätzlichen bürokratischen Aufwand mit sich.

Die Klassifizierung als „Hochrisiko-Sektor“ bedeutet, dass die Bauwirtschaft ein hohes Risiko birgt, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu haben. Diese Einschätzung lehnt der Hauptverband vehement ab, da gerade mittelständische Baubetriebe in der Regel im Inland tätig sind und den Großteil ihrer Vorprodukte aus dem Inland beziehen. Diese Unternehmen werden nun mit einer zusätzlichen Belastung durch bürokratische Vorschriften aus Brüssel konfrontiert.

Das EU-Lieferkettengesetz legt fest, dass die Pflichten bereits ab 250 Mitarbeiter:innen und 40 Millionen Euro Umsatz greifen würden, anstatt wie bisher ab 500 Mitarbeiter:innen und 150 Millionen Euro Umsatz. Zudem war die Einstufung bislang vor allem für Textil-, Lebensmittel- und Rohstoffsektoren vorgesehen, da es für diese Bereiche branchenspezifische OECD-Leitfäden und konkrete Regeln gibt, um mit den Anforderungen des Lieferkettengesetzes umzugehen. Im Gegenzug soll der Finanzsektor, für den ebenfalls OECD-Regeln existieren, von den Bestimmungen des EU-Lieferkettengesetzes ausgenommen werden.

Der Hauptverband der deutschen Bauindustrie hat grundsätzlich positiv zu einem europäischen Lieferkettengesetz gestanden, um fairen Wettbewerb innerhalb der EU zu gewährleisten. Doch der EU-Gesetzgeber hat aus Sicht des Verbands versagt. Statt einer Verordnung, die in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen verbindlich ist, wurde eine Richtlinie verabschiedet. Dies führt nun dazu, dass es am Ende 27 verschiedene Lieferkettengesetze mit unterschiedlichen Anforderungen in der EU gibt. Die erhoffte Schaffung eines „level playing field“ wird damit verfehlt.

Ein konkretes Beispiel für die Übererfüllung der EU-Vorgaben ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das vorsieht, dass Bauunternehmen bei Fehlverhalten zeitweise von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollen. Die deutsche Bauindustrie läuft somit erneut voran und setzt strengere Vorgaben um als von der EU gefordert.

Der Hauptverband der deutschen Bauindustrie fordert daher eine kohärente und einheitliche Regelung auf europäischer Ebene, um die Unternehmen nicht mit einem Flickenteppich an nationalen Vorschriften zu konfrontieren. Nur so kann ein fairer Wettbewerb innerhalb Europas gewährleistet und das Ziel einer nachhaltigen Lieferkette erreicht werden.

Die Entscheidung des Trilogs zum EU-Lieferkettengesetz ist ein Weckruf für die Bauwirtschaft. Die Branche muss sich auf neue Herausforderungen einstellen und sich mit den bürokratischen Vorgaben auseinandersetzen. Es bleibt abzuwarten, ob die Forderungen des Hauptverbandes Gehör finden und eine einheitliche Regelung auf europäischer Ebene umgesetzt wird.

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

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EU-Lieferkettengesetz: BAUINDUSTRIE alarmiert über Ausgang des Trilogs

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