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EU-Health Claims: Klares Signal für Verbraucherschutz und Transparenz

Pressemeldung:EU-Health Claims: Klares Signal für Verbraucherschutz und Transparenz
EU-Parlament beschließt Maßnahmen gegen irreführende Gesundheitswerbung: Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, endlich gegen nicht belegte gesundheitsbezogene Aussagen vorzugehen. Seit 2010 sind zahlreiche Produkte auf dem Markt, deren Werbeaussagen nicht überprüfbar sind und Verbraucher täuschen können. Der BPI fordert deshalb eine Wiederaufnahme der Bewertung dieser Angaben für pflanzliche Stoffe und eine klare Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. Erfahren Sie hier, welche Konsequenzen die Entscheidung für Verbraucher und Hersteller haben könnte.

Bremen (VBR). Das Europäische Parlament hat in einem heute verabschiedeten Bericht zur Implementierung der Health Claims Verordnung ein deutliches Signal für den gesetzt. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßt diese Entwicklung und sieht darin ein Ende von vierzehn Jahren Irreführung durch nicht belegte gesundheitsbezogene Aussagen.

Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des BPI, betont, dass die Europäische Kommission die seit 2010 ausgesetzte Bewertung von gesundheitsbezogenen Angaben für Botanicals endlich wieder aufnehmen müsse. Durch die Nichtbewertung seien viele Produkte auf den Markt gekommen, die eine informierte Kaufentscheidung der Verbraucher nicht zulassen. Gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Lebensmitteln mit pflanzlichen Stoffen seien nicht nachprüfbar und daher problematisch.

Joachimsen fordert daher die EU-Kommission auf, endlich zu handeln und das geltende umzusetzen. Es bestehe weiterhin eine Benachteiligung für Hersteller pflanzlicher Arzneimittel, da sie höhere Produktions- und Regulierungskosten tragen müssten als Hersteller behördlich ungeprüfter Nahrungsergänzungsmittel.

Der BPI hofft, dass das Bekenntnis der Abgeordneten des EU-Parlaments zu klaren Regelungen eine klare Abgrenzung ermöglicht. Dies würde sowohl den Verbraucherschutz stärken als auch für eine gerechtere Behandlung der Hersteller sorgen.

Weitere Informationen zu den Forderungen des BPI finden Interessierte im BPI-Positionspapier „Gesundheitsbezogene Angaben zu pflanzlichen Stoffen in Lebensmitteln“.

Pressekontakt:
Andreas Aumann (Pressesprecher)
Tel. 030 27909-123
aaumann@bpi.de

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EU-Health Claims Bericht: Klares Signal für den Verbraucherschutz

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