Erfolge und Herausforderungen: Ein Jahr Rücknahmepflicht für Elektroschrott in Supermärkten

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 21.06.2023
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Berlin (ots) – Supermärkte und Drogerien in Deutschland müssen seit dem 1. Juli 2022 Elektroschrott von Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenlos zurücknehmen. Zusätzlich müssen sie gut sicht- und lesbare Hinweise über die Rückgabemöglichkeiten anbringen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte bereits zum Start der Rücknahmepflicht Verstöße festgestellt und alle Unternehmen aufgefordert, sich an die Vorgaben zu halten. Nach fast einem Jahr hat die DUH erneut Testbesuche durchgeführt und dabei alarmierende Ergebnisse entdeckt.

Um auf die Verstöße gegen die Rücknahmepflicht aufmerksam zu machen und das weitere Vorgehen der Organisation zu präsentieren, lädt die Deutsche Umwelthilfe zu einer digitalen Pressekonferenz ein. Diese findet am Donnerstag, den 29. Juni 2023, um 10 Uhr statt. Interessierte Journalistinnen und Journalisten können sich unter presse@duh.de anmelden, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Für O-Töne oder Interviews steht auch der DUH Newsroom zur Verfügung.

Die DUH wird auf der Pressekonferenz namhafte Unternehmen nennen, die gegen die Rücknahmepflicht verstoßen haben. Zudem wird erläutert, wie die DUH rechtlich gegen die Verstöße vorgeht und welcher politische Handlungsbedarf besteht. Die Organisation setzt sich für eine konsequente Durchsetzung der Rücknahmepflicht ein und fordert alle betroffenen Händler dazu auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, sowie Viktor Miruchna, Referent Kreislaufwirtschaft, werden als Teilnehmende an der Pressekonferenz teilnehmen. Sie stehen für Fragen und Statements zur Verfügung.

Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
Telefon: 030 2400867-20
E-Mail: presse@duh.de
Webseite: www.duh.de
Twitter: www.twitter.com/umwelthilfe
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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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