Bremen (VBR). Am 4. und 5. März 2024 wandte sich der Blick vieler Experten und Interessierter auf Hamburg, wo der Deutsche Erbbaurechtsverband einen bedeutenden Kongress abhielt. Ziel der Veranstaltung war es, die Rolle des Erbbaurechts als wesentlichen Faktor der kommunalen Bodenpolitik zu beleuchten und zu diskutieren. Das Erbbaurecht, oft als überholt angesehen, erlebt aktuell eine bemerkenswerte Renaissance in der städtischen Planung und Entwicklung.
Eva Maria Levold, Hauptreferentin für Baurecht und Liegenschaften beim Deutschen Städtetag, hob hervor, dass das Erbbaurecht eine wichtige Möglichkeit für Kommunen darstellt, den Zugriff und die Nutzung ihrer Grundstücke langfristig zu sichern. Trotz der Vorteile wie der langfristigen Kontrolle über die Nutzung des Bodens gibt es auch Herausforderungen – darunter ein erhöhter Verwaltungsaufwand und eine im Vergleich zum direkten Verkauf von Grundstücken geringere Liquidität. Die Notwendigkeit gut durchdachter Regelungen für das Ende der Laufzeit sei ebenfalls entscheidend, um Akzeptanz und Zufriedenheit bei den Beteiligten zu gewährleisten.
Interessante Einblicke boten die Städte Freiburg im Breisgau und Hamburg, die bereits seit Jahren Grundstücke vorrangig im Erbbaurecht anstelle eines Verkaufs vergeben, insbesondere für Wohnzwecke. Freiburg legt Wert auf attraktive Bedingungen für Erbbaurechtsverträge, etwa durch Abschläge bei der Grundstücksbewertung zur Förderung von sozialem Wohnbau. Hamburg hingegen setzt mit einem Erbbauzins von nur 1,3 Prozent des Bodenwertes pro Jahr, ein noch tieferes Niveau an, um bezahlbares Wohnen zu unterstützen. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel erklärte, dies sei ein zentrales Element der städtischen Daseinsfürsorge.
Die Veranstaltung machte deutlich, dass Erbbaurechte nicht nur für kommunale Zwecke genutzt werden, sondern auch von Stiftungen und kirchlichen Organisationen als Mittel zur Finanzierung ihrer sozialen und gemeinnützigen Aktivitäten.
Die Erbbaurechtsverwaltung stellt eine komplexe Herausforderung dar, weshalb der Deutsche Erbbaurechtsverband ein umfassendes Weiterbildungsangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen bereithält. Dies soll das Fachwissen vertiefen und die effiziente Umsetzung des Erbbaurechts in der Praxis fördern.
Der Deutsche Erbbaurechtsverband, gegründet im Jahr 2013, vertritt eine beachtliche Anzahl an Erbbaurechtsausgebern in Deutschland und dient als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Erbbaurecht. Unter der Leitung von Präsident Ingo Strugalla und Geschäftsführer Dr. Matthias Nagel setzt sich der Verband für die Interessen seiner Mitglieder ein und fördert den Austausch sowie die Weiterbildung im Bereich des Erbbaurechts.
Die Thematisierung des Erbbaurechts auf dem Kongress in Hamburg unterstreicht dessen zunehmende Wichtigkeit für die Entwicklung bezahlbaren Wohnraums und die Sicherung städtischer Interessen. Durch den Austausch von Erfahrungen und Best Practices bieten sich vielversprechende Ansätze, wie das Erbbaurecht zum Wohl der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger genutzt werden kann.
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Das Erbbaurecht als Instrument der kommunalen Bodenpolitik
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