EU-Data-Act: ZDK fordert dringende Maßnahmen zur Handlung

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 28.06.2023
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Bonn (ots) – Die Europäische Union hat eine bahnbrechende Einigung erzielt, die eine sektorübergreifende wettbewerbsneutrale Nutzung von Daten ermöglichen soll. Der Data Act, über den sich die EU-Kommission, das Europaparlament und der Rat der Europäischen Union verständigt haben, schafft mehr Freiheit für Kundinnen und Kunden bei der Weitergabe ihrer Daten. Insbesondere im Automobilsektor sind kundenspezifische Daten, die im Fahrzeug generiert werden, betroffen. Bislang standen diese Daten nur dem Hersteller zur Verfügung, doch mit dem Data Act sollen auch andere Dienstleister Zugang zu diesen Informationen erhalten.

Dr. Kurt-Christian Scheel, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), begrüßt diese Entwicklung, weist jedoch auf einige kritische Aspekte hin. Insbesondere der umfassende Schutz von Betriebsgeheimnissen könnte es den Herstellern ermöglichen, bestimmte Daten zur Weitergabe zu sperren. Das Kfz-Gewerbe setzt sich daher auf europäischer Ebene weiterhin für eine sektorspezifische Regulierung ein, um den Zugang zu Daten, Ressourcen und Funktionen von vernetzten Fahrzeugen sicherzustellen. Zahlreiche Studien im Auftrag der EU-Kommission haben die Notwendigkeit einer solchen Regulierung bereits deutlich dargelegt.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) engagiert sich als Interessenvertretung der deutschen Kfz-Branche für die Belange der Autohäuser, Werkstätten, Teilehändler und Fahrzeugverwerter. Als bedeutender Akteur auf nationaler und europäischer Ebene arbeitet der ZDK daran, die Interessen des Kfz-Gewerbes zu stärken und eine ausgewogene Regulierung zu erreichen.

Pressekontakt:
Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

Original-Content von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), übermittelt durch news aktuell

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