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Energiepreisbremsen: Antragsportal ermöglicht Ermittlung von Höchstgrenzen

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Energiepreisbremsen: Antragsportal ermöglicht Ermittlung von Höchstgrenzen eins zu eins. Netzwerk-Globus in Blaugrün, sachliche Darstellung.
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Wie aus einer aktuellen Meldung hervorgeht, haben Unternehmen ab sofort die Möglichkeit, über das bereits bestehende Antragsportal ihre individuellen Höchstgrenzen für die Entlastung durch Energiepreisbremsen zu ermitteln. Diese Höchstgrenzen sind nach den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union (EU) festgelegt und gelten für alle Letztverbraucher oder Kunden, die nach beihilferechtlichen Maßstäben als Unternehmen qualifiziert werden.

Um die Höchstgrenzen zu ermitteln, können Unternehmen zunächst auf Basis ihrer erwarteten Ergebnissituation für das Jahr 2023 indikative und unverbindliche Angaben machen. Dabei haben sie auch die Möglichkeit, eine sinnvolle Aufteilung innerhalb von Unternehmensverbundstrukturen vorzunehmen, um die Kalkulations- und Planungssicherheit zu erhöhen. Auf diese Weise können die Unternehmen bereits frühzeitig Klarheit über die bereits erhaltenen Entlastungen und mögliche zukünftige Rückforderungen nach dem StromPBG und dem EWPBG erhalten.

Ab Anfang des Jahres 2024 können die Unternehmen dann nach Vorliegen der Ist-Zahlen für das Jahr 2023 die Feststellung der Höchstgrenzen durch die Prüfbehörde beantragen. Dabei können sie auf die bereits erfassten Daten zurückgreifen, um den Antragsprozess zu vereinfachen. Eine erneute Eingabe der Daten entfällt somit und die Unternehmen können schnellstmöglich die verbindliche Feststellung ihrer individuellen Höchstgrenzen beantragen und somit Gewissheit über mögliche Rückforderungen erhalten.

Um den Antragsprozess weiter zu erleichtern, steht den Unternehmen eine Hotline der Prüfbehörde für technische Fragen rund um das Antragsportal zur Verfügung. Darüber hinaus können weitere Informationen und Rückfragen per E-Mail an de_pruefbehoerde_epb@pwc.com gerichtet werden.

Insgesamt ermöglicht diese Neuerung den Unternehmen eine transparente und vereinfachte Abwicklung des Antragsverfahrens für die Energiepreisbremsen. Durch die Ermittlung der individuellen Höchstgrenzen können die Unternehmen ihre Kalkulations- und Planungssicherheit erhöhen und sich frühzeitig auf mögliche Rückforderungen vorbereiten. Somit trägt diese Maßnahme zu einer effizienteren Energienutzung und einer fairen Entlastung der Unternehmen bei.

Quelle: Nächste wichtige Funktion des Antragsportals der Prüfbehörde Energiepreisbremsen jetzt freigeschaltet

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