Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz: Neue Prüfung und Bewertung

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Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz: Neue Prüfung und Bewertung

Wie heute bekannt wurde, hat Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger die Fachkonferenz “Humane Embryonen in der medizinischen Forschung: Tabu? Vertretbar? Chance?” eröffnet. Mit dieser Konferenz bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Raum für eine angeregte Debatte zu einem bedeutenden, aber kontroversen und ethisch herausfordernden Thema: die Forschung an frühen Embryonen und anderen neuartigen Zellstrukturen aus dem Labor.

In ihrer Eröffnungsrede betonte Ministerin Stark-Watzinger, dass die Stellungnahmen aus der Wissenschaft eindeutig seien: Die Embryonenforschung sei wichtig, jedoch seien die bestehenden Gesetze in Deutschland nicht mehr zeitgemäß. Deshalb werde das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz einer Prüfung und Bewertung unterzogen. Denn die Forschung auf diesem Gebiet biete große Chancen für die Entwicklung wirksamer Therapien zur Behandlung bisher unheilbarer Krankheiten wie Diabetes, Demenz oder Herzinfarkt. Zudem seien die bestehenden Regulierungen ein Nachteil für die Zusammenarbeit deutscher Wissenschaftler mit internationalen Partnern, da in anderen Ländern bereits umfangreiche Forschungsarbeiten durchgeführt würden. Es sei daher wesentlich, diese wichtige Chance nicht anderen zu überlassen und eine lösungsorientierte Debatte entlang ethischer Leitplanken anzustoßen.

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Es sei darauf hingewiesen, dass in Deutschland die Forschung an und mit frühen humanen Embryonen durch das Embryonenschutzgesetz sowie die Forschung an und mit humanen embryonalen Stammzellen nur unter strengen Voraussetzungen im Rahmen des Stammzellgesetzes erlaubt sei.

An der Fachkonferenz nehmen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland teil, die verschiedene Disziplinen wie Medizin, Biologie, Ethik, Theologie und Rechtswissenschaften vertreten. Das Ziel der Konferenz besteht darin, Chancen und Risiken sowie Möglichkeiten und Perspektiven der medizinischen Forschung aufzuzeigen und in Bezug zu den rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen in Deutschland zu setzen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Ergebnisse der Fachkonferenz von politischer Seite bewertet werden und ob sich eine Neubewertung der bestehenden Gesetze abzeichnet. Die Debatte über die Forschung an frühen Embryonen und neuartigen Zellstrukturen ist in jedem Fall ein hochaktuelles Thema, das sowohl die Fachwelt als auch die Gesellschaft als Ganzes betrifft. Es bleibt zu hoffen, dass eine ausgewogene und fundierte Diskussion ermöglicht wird, um die Chancen und Herausforderungen der medizinischen Forschung in diesem Bereich bestmöglich zu nutzen.

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Weitere Informationen zur Fachkonferenz und zum Thema der Forschung mit frühen humanen Zellen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bmbf.de/forschung-mit-fruehen-humanen-zellen.

Quelle: Stark-Watzinger: Wir müssen das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz neu prüfen und bewerten

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3 Antworten

  1. Ich finde, dass das Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz überholt sind und modernisiert werden sollten.

  2. Ich finde, dass das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz überholt sind und überarbeitet werden sollten.

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