Berlin, 31.08.2023 – 10:56
Neuer Meilenstein für das E-Rezept: Apotheken in ganz Deutschland ermöglichen nun die Einlösung mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK)
Berlin (ots) – Patientinnen und Patienten haben ab sofort die Möglichkeit, ihr E-Rezept mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken in ganz Deutschland einzulösen. Nachdem Anfang Juli die neue Option in den Apotheken eingeführt wurde, sind nun die technischen Voraussetzungen bundesweit geschaffen worden. Damit stehen gesetzlich Versicherten drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um ihr E-Rezept einzulösen: über die Gesundheitskarte, die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck mit Rezeptcode.
“Ich freue mich, dass wir mit diesem neuen technischen Impuls einen weiteren wichtigen Meilenstein bei der Einführung des E-Rezepts in Deutschland erreicht haben. Die Apotheken sind seit Langem bereit für das E-Rezept und können nun flächendeckend die E-Rezepte per Gesundheitskarte einlösen”, erklärt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).
Auch Gerhard Haas, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS), zeigt sich zufrieden: “Wir freuen uns, dass wir das neue Verfahren zur Einlösung eines E-Rezepts mittels eGK in den Systemen der Apotheken umfassend bereitstellen konnten und es den gewünschten Vorteil beim Umgang mit dem E-Rezept zeigt.”
Der neue Einlöseweg mittels eGK hat bereits Auswirkungen auf die Zahlen: Im August wurden erstmalig mehr als 100.000 E-Rezepte wöchentlich in Apotheken eingelöst und die Anzahl steigt kontinuierlich an. “Wir sehen eine deutliche Zunahme der eingelösten E-Rezepte und liegen nun insgesamt bei mehr als drei Millionen. Es steigen nun auch mehr Ärztinnen und Ärzte auf das E-Rezept um. Das ist gut – aber insgesamt brauchen wir mehr Tempo, denn es gilt, die Zeit bis zur verpflichtenden Einführung zu nutzen. Das Feedback aus Praxen und Apotheken zeigt, dass das E-Rezept und der eGK-Weg zuverlässig funktionieren. Es gibt also keinen Grund mehr, mit der Nutzung des E-Rezeptes zu warten”, betont gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken.
Um Ärztinnen und Ärzten die Vorbereitung auf das E-Rezept zu erleichtern, bietet die gematik verschiedene Schulungs- und Informationsangebote an. Am 20. September 2023 findet eine Veranstaltung statt, bei der Hersteller virtuell das Verschreiben eines E-Rezepts mit ihrer Software demonstrieren und die notwendigen Anpassungen für Praxen erklären. Auch für Apothekerinnen und Apotheker werden Schulungsangebote bereitgestellt, um sie mit dem Einlöseweg mittels eGK vertraut zu machen.
So funktioniert das Einlösen mittels Gesundheitskarte:
Die Ärztin oder der Arzt stellt in der Sprechstunde in der Praxis oder per Video ein E-Rezept aus. Die Verordnung wird am Praxiscomputer eingegeben und im sicheren Datennetz des Gesundheitswesens gespeichert. Die Patientin oder der Patient kann nun wählen, wie das E-Rezept in der Apotheke eingelöst werden soll: mittels elektronischer Gesundheitskarte, E-Rezept-App oder Ausdruck. Beim Einlösen mit der Gesundheitskarte müssen Versicherte in der Apotheke lediglich ihre Karte in ein Kartenlesegerät stecken. Es wird kein Zettel, keine PIN oder ein anderer Nachweis benötigt. Auf diese Weise können auch E-Rezepte für Angehörige komfortabel eingelöst werden. Das Rezept selbst wird nicht auf der eGK gespeichert, sondern die Karte dient als Schlüssel, damit die Apotheke die Rezepte des Versicherten abrufen kann. Die Apotheke sieht somit alle noch einlösbaren Rezepte des Versicherten.
Weitere Informationen zum E-Rezept gibt es unter:
Pressekontakt:
gematik GmbH | Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
Tel: +49 30 40041-441 | presse@gematik.de
Deutscher Apothekerverband e.V. (DAV) | Heidestraße 7 | 10557 Berlin
Tel: +49 30 4000-4132 | presse@abda.de
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