Eckpunkte der Krankenhausreform: Taten statt Worte – unser Versprechen!

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 11.07.2023
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Krankenhausreform beschließt nächsten Schritt für den deutschen Sozialstaat

Berlin (ots) – Die Eckpunkte zur Krankenhausreform sind gestern von Bund, Ländern und den Ampelfraktionen vereinbart worden. Damit rückt das zentrale versorgungspolitische Reformvorhaben von Bund und Ländern ein Stück näher. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) betont die Bedeutung dieser Reform für den Sozialstaat und die Bereitschaft der evangelischen Krankenhäuser, sich dieser Herausforderung zu stellen.

Evangelische Krankenhäuser als verlässliche Partner der Gesundheitsversorgung

Die Evangelischen Krankenhäuser haben sich in ihrer langen Tradition als verlässliche Partner der gesundheitlichen Versorgung in den Regionen bewiesen. Sie sind bekannt dafür, auch in schwierigen Zeiten nicht wegzulaufen. Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV, betont: “Dies werden die evangelischen Krankenhäuser auch diesmal beweisen.” Viele evangelische Krankenhäuser vereinen bereits heute Grundversorgung mit Spezialisierung und setzen auf Qualitätswettbewerb und Transparenz in der Behandlungsqualität. Radbruch fordert, dass die medizinische und pflegerische Behandlungsqualität bürgerverständlich kommuniziert wird und Unterstützungsfunktionen eine vereinfachte Navigation im Gesundheitswesen ermöglichen.

Pflege als wichtiger Bestandteil der Krankenhausversorgung

Das Eckpunktepapier bekräftigt die Bedeutung der Pflege bei der Versorgung von Patient:innen im Krankenhaus. Die Pflege bringt ihren Fokus durch die Teilnahme am Krankenhaus-Leistungsgruppen-Ausschuss in die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen ein und stärkt mit ihrem Blick über medizinische Aspekte hinaus die sektorenübergreifende Versorgung vor Ort.

Verteilungskriterien und Prüfaufträge als Herausforderungen

Beim Übergang zu Vorhaltepauschalen besteht das Problem der Verknappung von Kapazitäten durch den Leistungskorridor im Vorhaltebudget. Die geplanten Kriterien zur Verteilung der Vorhaltekosten könnten dazu führen, dass einige Krankenhäuser benachteiligt werden und eine ungerechte Verteilung der Finanzmittel entsteht. Radbruch mahnt dazu, ein System mit nachprüfbaren und sachgerechten Verteilungskriterien einzuführen, um eine Übervorteilung einzelner Kliniken zu verhindern. Der DEKV zeigt sich auch enttäuscht darüber, dass die Eckpunkte noch zahlreiche Prüfaufträge enthalten und keine wirtschaftlichen Soforthilfen oder Anpassungen der Landesbasisfallwerte vorgesehen sind.

Unsicherheit in den Kliniken durch fehlende Planungssicherheit

Die fehlende Planungssicherheit, die durch die ausbleibenden wirtschaftlichen Soforthilfen und die Nichtberücksichtigung von Tarifabschlüssen in den Vorhaltekosten entsteht, enttäuscht die Krankenhäuser. In den letzten Jahren haben besonders diakonische Krankenhäuser Investitionen über Kredite finanziert und damit die unzureichenden Fördermittel der Länder kompensiert. Radbruch unterstreicht die Notwendigkeit, diese Investitionsentscheidungen bei der Verteilung der Vorhaltekosten zu berücksichtigen und so eine gerechte Verteilung sicherzustellen.

Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) ist ein Verband von evangelischen Krankenhausträgern im gesamten Bundesgebiet. Die Mitgliedseinrichtungen des Verbandes umfassen Krankenhäuser unterschiedlicher Fachrichtungen und Größenordnungen.

Pressekontakt:
Medizin & PR GmbH – Gesundheitskommunikation
Barbara Kluge | Eupener Straße 60, 50933 Köln
E-Mail: barbara.kluge@medizin-pr.de | Tel.: 0221 / 77543-12
Melanie Kanzler | Verbandsdirektorin
E-Mail: kanzler@dekv.de | Tel.: 030 200 514 19 0

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