E-Rezept: DAV fordert Retaxfreiheit bis 2024 für beschleunigte Versorgung

Seit Jahresbeginn hat die Anzahl der verordneten E-Rezepte deutlich zugenommen. Durch die neu hinzugekommene E-Rezept-Pflicht für Arztpraxen hat sich die Zahl der ausgestellten E-Verordnungen seit dem 1. Januar um rund 15 Millionen gesteigert. Doch trotz des Erfolgs gibt es immer noch Schwierigkeiten im Umgang mit dem neuen System, sowohl seitens der Ärzte als auch der Apotheker. In diesem Zusammenhang fordert der Deutsche Apothekerverband (DAV) nun eine Retaxfreiheit für E-Rezepte. Wie genau sich die Lage darstellt und welche Lösungen bereits diskutiert werden, erfahren Sie in diesem Artikel.
Pressemeldung:E-Rezept: DAV fordert Retaxfreiheit bis 2024 für beschleunigte Versorgung

Bremen (VBR). Die Anzahl der verordneten E-Rezepte hat seit Jahresbeginn erheblich zugenommen, wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) mitteilte. Aufgrund der neuen E-Rezept-Pflicht für Arztpraxen stieg die Anzahl der ausgestellten E-Verordnungen seit dem 1. Januar um rund 15 Millionen. Allerdings gibt es noch einige Unsicherheiten bei Arztpraxen in Bezug auf die Handhabung des neuen Systems. Auch Probleme mit den ärztlichen Signaturen und dem Ausfüllen von Freitextfeldern auf E-Rezepten machen sich bemerkbar.

Anke Rüdinger, stellvertretende Vorsitzende des DAV, betonte, dass der Anteil der E-Rezepte, die auf dem Verordnungsweg oder im Abgabeprozess hängenbleiben, minimal sei. Dennoch gebe es oft Schwierigkeiten, die die Arbeit der Apothekenteams in Zeiten der Lieferengpass-Krise zusätzlich erschweren und die Versorgung der Patientinnen und Patienten verlangsamen. Die DAV-Vizechefin berichtete, dass Ärzte beispielsweise bei der Signatur der Verordnungen die sogenannte Stapelsignatur verwenden würden, was dazu führe, dass die E-Rezepte teilweise erst Stunden nach dem Arztbesuch in der Apotheke abgerufen werden könnten. Darüber hinaus käme es oft zu Fehlern bei der Eintragung der ärztlichen Berufsbezeichnung, was gegebenenfalls eine Neuausstellung der Verordnungen erforderlich mache.

Um die Situation schnell zu verbessern, stehe man derzeit sowohl mit dem Bundesgesundheitsministerium, der gematik als auch mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Kontakt, so Rüdinger. Als positive Entwicklung wurde bekannt gegeben, dass zwei Allgemeine Ortskrankenkassen (AOKn) darauf verzichten, E-Rezepte, bei denen die Berufsbezeichnung fehlt oder unkorrekt angegeben ist, zu retaxieren, also den Apotheken die Vergütung dafür zu streichen. Die DAV-Vizechefin ermutigt nun das gesamte Krankenkassenlager, in der Startphase des E-Rezepts komplett auf Retaxationen zu verzichten. Eine solche Friedenspflicht solle mindestens bis Ende 2024 andauern und verlängert werden, wenn sich die Anzahl der Fehler bis zum Jahresende nicht deutlich verringert habe.

In Bezug auf die grundsätzliche Stabilität der Versorgung zeigte sich Rüdinger zuversichtlich. Die Apotheken seien in der Lage, flexibel und schnell auf Notstände und Systemänderungen zu reagieren, wie sie beispielsweise während der Pandemie gezeigt hätten. Im Falle des E-Rezepts sei es trotz des gesamten Systemumbruchs gelungen, die Arzneimittelversorgung aufrechtzuerhalten. Sollten sich Patientinnen und Patienten dennoch unsicher fühlen, könnten sie jederzeit ihren Arzt um einen Ausdruck des E-Rezepts bitten, da die Arztpraxen gesetzlich dazu verpflichtet seien, solche Ausdrucke zur Verfügung zu stellen.

Mehr Informationen sind auf der Website des Deutschen Apothekerverbands unter www.abda.de verfügbar.

Pressekontakt:
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, b.rohrer@abda.de
Christian Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell


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DAV fordert Retaxfreiheit für E-Rezepte bis Ende 2024

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