BDI kritisiert geplante Änderung des Wettbewerbsdurchsetzungsgesetzes
Die geplante elfte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stößt beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) auf massive Kritik. Insbesondere die geplanten Eingriffsmöglichkeiten des Bundeskartellamts in die unternehmerische Gestaltungsfreiheit und das Unternehmenseigentum sehen die Industrievertreter äußerst kritisch.
“Die Neustrukturierung von Märkten gehört nicht in die Hände einer Aufsichtsbehörde. Das Gesetz sendet ein fatales Signal an den Markt, wenn das Bundeskartellamt ohne Rechtsverstoß des Unternehmens mit Eingriffen, bis hin zu Zerschlagung und Betriebsstilllegung, agieren kann. Das führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und Investitionsentscheidungen gegen Deutschland”, so Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung.
Die geplanten Maßnahmen nach einer Sektoruntersuchung greifen aus Sicht des BDI in die unternehmerische Gestaltungsfreiheit, das Unternehmenseigentum sowie die Berufsfreiheit ein und werden rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht. Zudem widerspreche das Gesetz EU-Vorgaben und öffne die Tür für politische Einflussnahme auf das Kartellamt.
“Mit einem nationalen Alleingang im Wettbewerbsrecht schwächt die Bundesregierung den Standort massiv. Das Gesetz wird auch keinen Beitrag zur Erreichung der Transformationsziele im internationalen Wettbewerb leisten. Davor hatte der BDI ausdrücklich gewarnt. Unternehmerische Initiativen und entsprechende Investitionen werden ausbleiben, wenn Unternehmen trotz Einhaltung aller Wettbewerbsregeln einschneidende Sanktionen befürchten müssen genau das sieht die 11. GWB-Novelle vor”, so Plöger weiter.
Die bereits in der Erarbeitung befindliche 12. GWB-Novelle werde auch im Lichte dieser neuen Eingriffsinstrumente zu bewerten sein. Der BDI fordert die Bundesregierung auf, die geplante Änderung des Wettbewerbsdurchsetzungsgesetzes zu überdenken.
Quelle: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.