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DUH optimistisch: Klima-Klage Entscheidung 2024 erwartet

Pressemeldung:DUH optimistisch: Klima-Klage Entscheidung 2024 erwartet
Berlin, 14. März 2024 – Ein wegweisender Schritt für den Klimaschutz in Deutschland steht bevor: Das Bundesverfassungsgericht verleiht der Verfassungsbeschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das umstrittene "Klimaschutzprogramm 2023" höchste Priorität. Ein richtungsweisendes Urteil wird noch dieses Jahr erwartet. Mit dieser Entscheidung rückt die Frage, wie Deutschland seine Klimaschutzverpflichtungen erfüllen kann, ins Zentrum einer nationalen Debatte. Die DUH und ihre Unterstützer sehen darin eine Chance, die Bundesregierung zu einer dringend benötigten Kehrtwende in ihrer Klimapolitik zu zwingen.
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Bremen (VBR). Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das “Klimaschutzprogramm 2023” der Bundesregierung, eingereicht von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit zwei jungen Bürgern, als vorrangig eingestuft. Eine Entscheidung steht noch dieses Jahr an. Die DUH argumentiert, dass die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zum Klimaschutz bei Weitem nicht ausreichen, um die drohende CO2-Lücke von bis zu 331 Millionen Tonnen bis zum Jahr 2030 zu schließen. Diese Entwicklung ist besonders beunruhigend angesichts der bereits bestehenden fünf Klimaklagen gegen die Regierung, von denen zwei prominente Fälle bereits zu Gunsten von Sofortprogrammen für den Klimaschutz entschieden wurden.

Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: “Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht die Dringlichkeit unserer Verfassungsbeschwerde erkannt und unser Verfahren als eines der wichtigsten Verfahren für dieses Jahr genannt hat. Die Untätigkeit der Bundesregierung in Sachen Klimaschutz ist eine große Gefahr insbesondere für die jungen Menschen, die wir bei ihrer Verfassungsbeschwerde unterstützen. Sie muss so schnell wie möglich beendet werden. Das Möchtegern-Klimaschutzprogramm ist nicht ansatzweise dazu geeignet, die klaffende CO2-Lücke von bis zu 331 Millionen Tonnen bis 2030 zu schließen. Durch unsere Klagen gerät die Bundesregierung zunehmend unter Druck, eine Kehrtwende beim Klimaschutz einzuleiten.”

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Die DUH hatte im November 2023, zusammen mit den zwei jungen Klägern, die Verfassungsbeschwerde eingereicht, da das Klimaschutzprogramm 2023 offenkundig nicht ausreichend sei, um die gesetzlichen Klimaziele bis 2030 einzuhalten. Bereits im November 2023 verurteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung zu ausreichenden Klimaschutzmaßnahmen aufgrund der Klagen der DUH. Bevor die Bundestagswahl ansteht, wird ein letztinstanzliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erwartet.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sich intensiv mit dieser Verfassungsbeschwerde zu beschäftigen, spiegelt die zunehmende Dringlichkeit wider, mit der Klimaschutzthemen in Deutschland und weltweit angegangen werden müssen. Angesichts stetig steigender globaler Temperaturen und der dringenden Notwendigkeit zur Reduktion von Treibhausgasemissionen steht die Bundesregierung vor der Herausforderung, ihre Klimaschutzstrategien zu überprüfen und gegebenenfalls zu verschärfen. Mit der Entscheidung des Gerichts könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden, der die rechtlichen Anforderungen an nationale Klimaschutzmaßnahmen in Zukunft deutlich schärfen und somit zu einem effektiveren Umweltschutz beitragen könnte.

Die DUH und andere Umweltschutzorganisationen spielen eine zentrale Rolle bei der Forcierung politischer und gesellschaftlicher Veränderungen im Bereich des Klimaschutzes. Durch ihre rechtlichen Schritte setzen sie nicht nur die Regierung unter Druck, sondern schaffen auch eine öffentliche Bewusstseinsbildung für die Notwendigkeit ambitionierter Maßnahmen zum Schutz des Klimas und zukünftiger Generationen. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig die Arbeit solcher Organisationen ist, um den Herausforderungen des Klimawandels wirksam zu begegnen.

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Entscheidung über Klima-Verfassungsbeschwerde noch in diesem Jahr: Deutsche …

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