Bremen (VBR). Am 23. April 2024 trat eine wegweisende Entwicklung in Kraft, die das Potenzial hat, die Landschaft der europäischen Produktion und des Konsums nachhaltig zu verändern. Die Einführung der neuen EU-Ökodesignverordnung markiert einen ambitionierten Versuch, die Weichen für eine umweltfreundlichere Zukunft zu stellen. Mit ihr werden erstmals umfassende Standards gesetzt, die nicht nur die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten wie Elektrogeräten, Textilien, Schuhen und Möbel betreffen, sondern auch den Einsatz von Rezyklaten in deren Herstellungsprozess fördern sollen.
Trotz dieser richtungsweisenden Initiative sieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH), eine anerkannte Organisation im Bereich des Umwelt- und Verbraucherschutzes, dringenden Handlungsbedarf, um die Effektivität der neuen Regelungen zu stärken. Die DUH kritisiert insbesondere, dass die getroffenen Beschlüsse in ihrer aktuellen Form zu vage formuliert sind, zu spät greifen und wichtige Bereiche außer Acht lassen. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, und Thomas Fischer, Leiter der Kreislaufwirtschaft bei der DUH, teilen die Ansicht, dass die Verordnung zwar einen positiven Schritt darstellt, aber dennoch nur als ein “Tropfen auf den heißen Stein” im Kampf gegen Ressourcenverschwendung und für die Förderung der Kreislaufwirtschaft betrachtet werden kann.
Ein kritischer Punkt, der von der DUH hervorgehoben wird, ist das aktuelle Fehlen eines einschlägigen Verbots zur Vernichtung von neuwertigen Waren und Retouren in bestimmten Kategorien, wie etwa bei Elektrogeräten. Jährlich werden in Europa schätzungsweise 17 Millionen solcher Artikel entsorgt, ein Vorgang, der nicht nur Ressourcen verschwendet, sondern auch der Nachhaltigkeit zuwiderläuft. Die Forderung geht daher in Richtung einer gesetzlichen Regelung, die ein solches Vernichtungsverbot ausweitet und gleichzeitig die Wiederverwendung oder Spende unverkaufter Waren verpflichtend macht.
Ebenso werden die Herausforderungen durch illegale Importe über Online-Plattformen thematisiert. Hier sieht die DUH einen dringenden Handlungsbedarf für Plattformen wie Amazon oder Aliexpress, Verantwortung für die Einhaltung der EU-Standards durch bei ihnen gelistete Anbieter zu übernehmen. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich nachhaltige Produkte erhalten und die Ziele der Ökodesignverordnung nicht durch Schlupflöcher untergraben werden.
Die Aufnahme von Produkten wie Textilien, Schuhen und Möbeln in die Verordnung sowie die Einführung eines digitalen Produktpasses und neuer Labels zur Kennzeichnung von Haltbarkeit und Reparierbarkeit werden von der DUH begrüßt. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu informieren und ihnen die Wahl nachhaltigerer Produkte zu erleichtern.
Insgesamt spiegelt die Einführung der neuen EU-Ökodesignverordnung das wachsende Bewusstsein für ökologische Nachhaltigkeit und die Notwendigkeit, in allen Aspekten der Produktion und des Konsums verantwortungsbewusster zu handeln, wider. Während die DUH betont, dass diese Verordnung nur der Anfang sein kann, unterstreicht sie die Dringlichkeit weiterführender Maßnahmen, um einen tatsächlichen Wandel hin zu einer umweltfreundlicheren und ressourcenschonenderen Gesellschaft sicherzustellen.
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EU-Ökodesignverordnung greift zu kurz: Deutsche Umwelthilfe fordert …
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