Suche
Close this search box.

DUH kritisiert EU-Regeln als unzureichend – Mehr Aktion nötig

Pressemeldung:DUH kritisiert EU-Regeln als unzureichend – Mehr Aktion nötig
Berlin, 23. April 2024 - In einem bedeutsamen Schritt zur Förderung der Nachhaltigkeit hat die Europäische Union eine neue Ökodesignverordnung verabschiedet, die darauf abzielt, die Lebensdauer von Produkten wie Elektrogeräten, Textilien, Schuhen und Möbeln zu verlängern und ihre Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit zu verbessern. Während diese Maßnahme von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) als ein wichtiger Fortschritt gewertet wird, kritisiert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband, dass die Bestimmungen in mehreren Bereichen zu vage bleiben, zu spät wirksam werden und wesentliche Produktgruppen und Aspekte außer Acht lassen. Die DUH hebt insbesondere die Notwendigkeit hervor, das Vernichtungsverbot auf weitere Produktkategorien, einschließlich Elektrogeräte, auszudehnen und fordert strengere Auflagen für Online-Plattformen zur Bekämpfung illegaler Importe sowie die dringende Ausweitung der Regelungen auf andere Produktgruppen, um der Ressourcenverschwendung entgegenzutreten.

Teilen:

Bremen (VBR). Am 23. April 2024 trat eine wegweisende Entwicklung in Kraft, die das Potenzial hat, die Landschaft der europäischen Produktion und des Konsums nachhaltig zu verändern. Die Einführung der neuen EU-Ökodesignverordnung markiert einen ambitionierten Versuch, die Weichen für eine umweltfreundlichere Zukunft zu stellen. Mit ihr werden erstmals umfassende Standards gesetzt, die nicht nur die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten wie Elektrogeräten, Textilien, Schuhen und Möbel betreffen, sondern auch den Einsatz von Rezyklaten in deren Herstellungsprozess fördern sollen.

Trotz dieser richtungsweisenden Initiative sieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH), eine anerkannte Organisation im Bereich des Umwelt- und Verbraucherschutzes, dringenden Handlungsbedarf, um die Effektivität der neuen Regelungen zu stärken. Die DUH kritisiert insbesondere, dass die getroffenen Beschlüsse in ihrer aktuellen Form zu vage formuliert sind, zu spät greifen und wichtige Bereiche außer Acht lassen. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, und Thomas Fischer, Leiter der Kreislaufwirtschaft bei der DUH, teilen die Ansicht, dass die Verordnung zwar einen positiven Schritt darstellt, aber dennoch nur als ein “Tropfen auf den heißen Stein” im Kampf gegen Ressourcenverschwendung und für die Förderung der Kreislaufwirtschaft betrachtet werden kann.

Lesen Sie auch:  Kolak fordert Reform der Riesterrente zum Schließen der Sparlücke

Ein kritischer Punkt, der von der DUH hervorgehoben wird, ist das aktuelle Fehlen eines einschlägigen Verbots zur Vernichtung von neuwertigen Waren und Retouren in bestimmten Kategorien, wie etwa bei Elektrogeräten. Jährlich werden in Europa schätzungsweise 17 Millionen solcher Artikel entsorgt, ein Vorgang, der nicht nur Ressourcen verschwendet, sondern auch der Nachhaltigkeit zuwiderläuft. Die Forderung geht daher in Richtung einer gesetzlichen Regelung, die ein solches Vernichtungsverbot ausweitet und gleichzeitig die Wiederverwendung oder Spende unverkaufter Waren verpflichtend macht.

Ebenso werden die Herausforderungen durch illegale Importe über Online-Plattformen thematisiert. Hier sieht die DUH einen dringenden Handlungsbedarf für Plattformen wie Amazon oder Aliexpress, Verantwortung für die Einhaltung der EU-Standards durch bei ihnen gelistete Anbieter zu übernehmen. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich nachhaltige Produkte erhalten und die Ziele der Ökodesignverordnung nicht durch Schlupflöcher untergraben werden.

Die Aufnahme von Produkten wie Textilien, Schuhen und Möbeln in die Verordnung sowie die Einführung eines digitalen Produktpasses und neuer Labels zur Kennzeichnung von Haltbarkeit und Reparierbarkeit werden von der DUH begrüßt. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu informieren und ihnen die Wahl nachhaltigerer Produkte zu erleichtern.

Lesen Sie auch:  Umwelthilfe fordert Verbot von Einweg-E-Zigaretten

Insgesamt spiegelt die Einführung der neuen EU-Ökodesignverordnung das wachsende Bewusstsein für ökologische Nachhaltigkeit und die Notwendigkeit, in allen Aspekten der Produktion und des Konsums verantwortungsbewusster zu handeln, wider. Während die DUH betont, dass diese Verordnung nur der Anfang sein kann, unterstreicht sie die Dringlichkeit weiterführender Maßnahmen, um einen tatsächlichen Wandel hin zu einer umweltfreundlicheren und ressourcenschonenderen Gesellschaft sicherzustellen.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
EU-Ökodesignverordnung greift zu kurz: Deutsche Umwelthilfe fordert …

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Teilen:

Das könnte Sie auch interessieren

Digital Fairness Fitness Check: Bessere Durchsetzung statt neue Regeln!

Effektiver Verbraucherschutz: Weniger Regeln, mehr Umsetzung!

Inmitten einer wachsenden digitalen Landschaft betont der kürzlich veröffentlichte Digital Fairness Fitness Check der EU-Kommission die entscheidende Rolle von Verbraucherschutzregeln für das Vertrauen in den Onlinehandel. Der Bericht offenbart jedoch, dass bestehende Maßnahmen gegen manipulative Praktiken wie Dark Patterns und personalisierte Targetings bislang nur unzureichend umgesetzt werden. Alien Mulyk vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) warnt davor, bei zukünftigen EU-Verbraucherschutzvorhaben das Wesentliche aus den Augen zu verlieren. Bevor neue Regelungen entwickelt werden, müsse Europa zunächst bestehende Gesetze effektiv anwenden und die regulatorische Komplexität senken, um das volle Potenzial des Binnenmarktes auszuschöpfen.

Lesen
ver.di-Medien-Info: Reform der Besoldungsstrukturen im Bund - ver.di und DGB äußern ...

ver.di und DGB kritisieren geplante Besoldungsreform des BMI

Die jüngste Reform der Besoldungsstrukturen im Bund ist ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Sowohl die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) als auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weisen die aktuellen Pläne des Bundesinnenministeriums entschieden zurück. In einem Gespräch mit dem Ministerium äußerten sie Bedenken, dass der vorliegende Entwurf eines angemessenen Besoldungsgesetzes lediglich eine oberflächliche Anpassung darstellt, die neue Ungerechtigkeiten schafft und verfassungsrechtlich fragwürdig sein könnte. Trotz finanzieller Herausforderungen pochen die Gewerkschaften auf ein transparentes und zukunftsweisendes Konzept. Die Diskussionen um das Vorhaben, das im Mai 2025 in Kraft treten könnte, versprechen spannungsreiche Debatten im kommenden Legislaturprozess.

Lesen