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Am Donnerstag, dem 24. April 2024, verabschiedete die EU eine neue Verpackungsverordnung, die in Deutschland weitreichende Diskussionen auslöst. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die neuen Regelungen als unzureichend, um den Kampf gegen den wachsenden Müllberg in Deutschland ernsthaft anzugehen. Trotz Einführung von Einweg-Verboten und Mehrwegvorgaben bemängelt die DUH die vielen Ausnahmen und zu lasche Durchsetzung, die die Wirksamkeit der Verordnung stark abschwächen könnten. Mit einem dringenden Appell an Bundesumweltministerin Lemke fordert die DUH kurzfristige nationale Maßnahmen, darunter eine Abgabe auf Einweg-Plastikflaschen und Wegwerfgeschirr, um den Anforderungen des Umwelt- und Verbraucherschutzes gerecht zu werden.
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Bremen (VBR). Am 22. April 2024 brachte die ihre Bedenken gegenüber der aktuellen Fassung der EU-Verpackungsverordnung zum Ausdruck. Die Organisation, bekannt für ihr kontinuierliches Engagement im – und , kritisiert die Gesetzgebung als unzureichend und ineffektiv für die Reduktion von Verpackungsabfällen in Deutschland. Trotz der Einführung bestimmter Verbote und Mehrwegvorgaben, insbesondere gegen dünne Plastikbeutel und bestimmte Gastronomieverpackungen, sieht die DUH die Maßnahmen als weitestgehend wirkungslos an. Dies liegt unter anderem an zahlreichen Ausnahmen und unverbindlichen Vorgaben, die den eigentlichen Zielen der Verordnung entgegenstehen.

Eine der herausfordernden Umgehungen der Vorgaben betrifft die Möglichkeit für Konzerne, Mehrwegquoten untereinander zu verrechnen. Dies ermöglicht es beispielsweise, dass Discounter wie Lidl sich das Mehrwegangebot anderer Unternehmen anrechnen lassen können, anstatt selbst in nachhaltigere Alternativen zu investieren. Dieser Mangel an Verbindlichkeit in der Gesetzgebung führt zu Frustration bei Umweltschützern und der Forderung nach strengeren nationalen Maßnahmen.

In einer direkten Aufforderung an Bundesumweltministerin Steffi Lemke betont die DUH die Notwendigkeit sofortiger Handlungen. Vorgeschlagen wird eine Lenkungsabgabe auf Einweg-Plastikflaschen und Wegwerfgeschirr, um ein klares Signal in Richtung Abfallvermeidung zu senden. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, unterstreicht die Unzulänglichkeiten der EU-Verpackungsverordnung und ruft zu nationalen, wirksamen Lösungen auf.

Des Weiteren spricht die DUH das Problem der Kunststoffzentrierung der EU-Verordnung an. Einwegverpackungen aus Pappe und Papier bleiben weitgehend unberührt von den Vorgaben, was lediglich zu einer Materialverschiebung statt echter Abfallreduktion führt. Hierbei wird die Praxis kritisiert, Einweg-Kunststoff durch andere Einwegmaterialien zu ersetzen, ohne den Gesamtabfall zu verringern.

Positiv hervorgehoben wird die Einführung eines verbindlichen Abfallvermeidungsziels sowie Maßnahmen zur Förderung der Recyclingfähigkeit und des Rezyklateinsatzes. Dennoch bemängelt die Organisation die langen Fristen für die Umsetzung dieser Ziele als nicht ambitioniert genug, insbesondere im Hinblick auf die Dringlichkeit der Abfallreduktion und die Unterstützung von Recyclingunternehmen.

Die Forderungen und die Kritik der DUH stellen eine klare Aufforderung an die deutsche Regierung dar, über die Vorgaben der EU hinauszugehen und mit nationalen Initiativen die Abfallproblematik entschlossen anzugehen. In diesem Zusammenhang zeigt das Beispiel der kommunalen Verpackungssteuer in Tübingen, wie lokale Maßnahmen effektiv zur Abfallvermeidung beitragen können. In einer Zeit, in der nachhaltige Lösungen dringend benötigt werden, rückt die Bedeutung verbindlicher und umfassender Gesetzgebungen in den Fokus, um den Weg für eine umweltfreundlichere Zukunft zu ebnen.


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EU-Verpackungsverordnung absehbar wirkungslos: Deutsche Umwelthilfe fordert von Steffi …

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Pressemeldung:DUH an Lemke: Mehrweg statt Einweg durchsetzen!

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