Bremen (VBR). Die Bundesregierung hat beschlossen, in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro zu tätigen. Dies liegt im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes und die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Ausgaben um 3,4 Prozent. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben dem Etatentwurf im Ausschuss zugestimmt, während die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD dagegen gestimmt haben.
Der Ausgabenansatz des Haushaltsausschusses liegt über dem Regierungsentwurf für dieses Jahr um 31,12 Milliarden Euro. Auch die Nettokreditaufnahme fällt mit 22,47 Milliarden Euro höher aus. Aufgrund eines positiven vorläufigen Haushaltsabschlusses aus dem Vorjahr ist eine höhere Entnahme aus der Rücklage möglich geworden.
Mit diesem Etatentwurf reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November letzten Jahres zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021. Es wurden Anpassungen am Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds sowie Umschichtungen aufgrund der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds vorgenommen.
Des Weiteren wurden die Beschlüsse für “zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen” weitestgehend umgesetzt. Dabei sind unter anderem Kürzungen beim internationalen Engagement und Änderungen beim Bürgergeld vorgenommen worden.
Zur Umsetzung dieser Änderungen wurde auch ein zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Dieses enthält neben den Anpassungen im Bürgergeldbezug auch die Entscheidung, auf die Teil-Rückzahlung von Geldern durch die Bundesagentur für Arbeit zu verzichten. Stattdessen sollen 1,5 Milliarden Euro durch eine Entnahme aus der Rücklage gestemmt werden.
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hatte sich der Beschluss des Haushalts 2024 verzögert. Nun ist die finale Abstimmung im Bundestag für Ende Januar bis Anfang Februar geplant.
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Deutscher Bundestag – Haushalt 2024 beschlossen
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