Berlin, 12.07.2023 – 07:00
Deutsche Umwelthilfe reicht Beschwerde gegen deutsche Bundesregierung ein
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) Beschwerde gegen die Bundesregierung eingereicht. Die DUH wirft der Regierung vor, die rechtlich vorgeschriebene Beteiligung der Zivilgesellschaft massiv zu behindern, indem sie extrem kurze Fristen für Stellungnahmen zu zentralen Gesetzesvorhaben setzt. Dies mache eine qualifizierte Verbändebeteiligung fast unmöglich. Mit der Beschwerde will die DUH auf die Verletzung von Beteiligungsrechten hinweisen und die Bundesregierung zur Abstellung dieser Praxis zwingen.
Der aktuelle Anlass für die Beschwerde ist die geplante Änderung des Klimaschutzgesetzes. Der Entwurf zur Gesetzesänderung wurde der DUH sowie anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen mit einer extrem kurzen Frist von etwas mehr als einem Werktag zur Durchsicht und Bewertung zugestellt. Die DUH und andere Organisationen hatten somit kaum Zeit, das 28 Seiten starke Dokument, das eine zentrale Rolle für die Klimaneutralität spielen soll, angemessen zu prüfen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, zeigte sich empört über die Vorgehensweise der Bundesregierung. Er betonte, dass die kurze Frist in keiner Weise der zentralen Bedeutung des Gesetzes für den Klimaschutz gerecht werde. Er kritisierte auch den Klimaschutzminister der Ampel-Regierung, der die Novellierung des Gesetzes ohne wirkliche gesellschaftliche Debatte durchpeitschen wolle. Resch bezeichnete dies als Verstoß gegen die Aarhus-Konvention und begründete damit die formelle Beschwerde.
Die Aarhus-Konvention von 1998 gibt der Zivilgesellschaft in Europa elementare Rechte in Umweltangelegenheiten. Ein unabhängiges Komitee, das ACCC, überwacht die Einhaltung dieser Rechte durch die Regierungen. Die DUH und andere Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Beschwerden vorzutragen. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft an Regierungsentscheidungen wird angesichts der wachsenden Komplexität der Umweltprobleme und Lösungsansätze immer wichtiger, um qualifizierte Entscheidungen zu treffen.
Stellt das Aarhus-Komitee einen Verstoß gegen die Konvention fest, ist die Bundesregierung verpflichtet, die kurzen Fristen abzustellen. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann sie ihre Abstimmungsrechte verlieren. Dies ist bisher nur einmal vorgekommen, als Belarus eine Umweltorganisation gänzlich verbot.
Die DUH mahnt an, dass die Änderung des Klimaschutzgesetzes erst nach der Sommerpause im Parlament behandelt werde. Daher sehe sie keinen Grund für die verkürzte Beteiligungsfrist. In der Beschwerde werden auch weitere Beispiele für extrem kurze Fristen zur Stellungnahme genannt, wie zum Beispiel die Revision des Straßenverkehrsgesetzes.
Die vollständige Beschwerde kann hier eingesehen werden: [Link zur Beschwerde einfügen]
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
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Über die Deutsche Umwelthilfe:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist eine unabhängige Umweltschutzorganisation, die sich für den Schutz von Umwelt und Natur einsetzt. Seit ihrer Gründung im Jahr 1975 setzt sich die DUH für Klimaschutz, saubere Luft, Energiewende und nachhaltige Mobilität ein. Die Organisation wirkt auch mit Klagen und Beschwerden auf nationaler und internationaler Ebene für den Umweltschutz.
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