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Deutsche Umwelthilfe verlangt Klarstellung zu Falschaussagen einer Drogeriemarktkette

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Deutsche Umwelthilfe verlangt Klarstellung zu Falschaussagen einer Drogeriemarktkette eins zu eins
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Berlin (ots) – Deutsche Umwelthilfe fordert dm zur Richtigstellung und Unterlassung auf

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Drogeriemarktkette dm dazu aufgefordert, falsche Aussagen in ihrer Pressemitteilung zu korrigieren und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Bis zum morgigen Freitag, den 28. Juli 2023, soll dm die geforderten Maßnahmen umgesetzt haben.

Unwahre Aussagen in der Pressemitteilung

In ihrer Pressemitteilung zum Urteil des Landgerichts Karlsruhe machte dm folgende Aussagen: „Die Klage der DUH richtete sich gegen die konkrete Gestaltung der Verpackung einzelner Produkte, nicht aber gegen die grundsätzliche Verwendung der Auslobungen ‚klimaneutral‘, ‚umweltneutral‘ oder gegen den hinter ‚umweltneutral‘ stehenden Ansatz.“ und „Während der mündlichen Verhandlung am 24. Mai hatten sowohl der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, als auch der Vorsitzende Richter bekundet, dass dm mit seinem Ansatz der Umweltneutralität eine aufrichtige und wissenschaftlich fundierte Methode verfolgt.“ Die DUH stellt klar, dass beide Aussagen unwahr sind.

Umwelthilfe kritisiert Klagegegenstand und Ansatz von dm

Die DUH erklärt, dass ihre Klage nicht nur die konkrete Gestaltung der Verpackung betraf, sondern auch die Auslobung der Produkte als „klimaneutral“. Sie argumentiert, dass die mit einem Waldschutzprojekt in Peru begründete Auslobung nicht ausreichend war, um von einer Klimaneutralität zu sprechen. Das Landgericht Karlsruhe folgte dieser Kritik in seinem Urteil.

Des Weiteren betont die DUH, dass Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, in der mündlichen Verhandlung keinerlei Aussage darüber gemacht hat, dass dm einen aufrichtigen und wissenschaftlich fundierten Ansatz verfolgt. Im Gegenteil, Resch äußerte Bedenken über die Bewerbung der Produkte als „umweltneutral“, da der wissenschaftliche Ansatz lediglich eine finanzielle Umrechnung bestimmter Umweltnachteile beinhalte. Die finanzierte Renaturierung von Flächen führe jedoch nicht zu einer bilanziellen Neutralität der Umweltnachteile.

Forderung nach Richtigstellung und Unterlassung

Die DUH hat dm aufgefordert, die Pressemitteilung umgehend zu ändern und eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 28. Juli 2023, 13:00 Uhr, abzugeben. Sollte dm dieser Frist nicht nachkommen, wird die DUH eine einstweilige Verfügung erwirken.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Telefon: 0171 3649170
E-Mail: resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
Telefon: 0171 2435458
E-Mail: klinger@geulen.com

Pressekontakt DUH:
Telefon: 030 2400867-20
E-Mail: presse@duh.de

Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich seit vielen Jahren für den Schutz der Umwelt und eine nachhaltige Entwicklung ein. Sie engagiert sich in den Bereichen Umweltschutz, Verbraucherschutz und Verkehr. Die Organisation setzt auf juristische Schritte, um ihre Ziele durchzusetzen und für eine lebenswerte Zukunft zu kämpfen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
– Website: www.duh.de
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Pressekontakt:
Deutsche Umwelthilfe e.V.
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