Deutsches Kinderhilfswerk fordert Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz
Zum heutigen Tag des Grundgesetzes appelliert das Deutsche Kinderhilfswerk an den Bund und die Länder, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die Kinderrechtsorganisation argumentiert, dass dies ein unverzichtbarer Baustein sei, um kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen.
“Bundestag und Bundesrat müssen endlich mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen großen Schritt für eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen”, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. “Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten.”
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine klare Normierung des Kindeswohls als Vorrang und die Anerkennung des Rechts auf Entwicklung, Schutz, Förderung und Beteiligung im Grundgesetz. Eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention würde langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land schaffen.
Ein bereits erstelltes Rechtsgutachten im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. Eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz würde zu mehr Rechtssicherheit führen und eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber ermöglichen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich seit mehr als 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Der Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden und initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.
Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz würde nicht nur symbolisch, sondern mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen einhergehen und die Stellung von Eltern und Kindern gegenüber dem Staat stärken. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgebungsprozess in dieser Legislaturperiode des Bundestages umgesetzt wird. Ein Anstoß der Bundesländer könnte den Prozess jedoch in Schwung bringen.