Deutsche Umwelthilfe erzielt Erfolge: Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie – Gerichtsurteile setzen Zeichen für Umweltschutz und weniger Plastikmüll

Die Deutsche Umwelthilfe hat vor den Landgerichten Berlin, Deggendorf, Stuttgart und Nürnberg-Fürth gegen Konzerne wie Edeka, Yormas und Dunkin’ Donuts gewonnen und sie zur Einhaltung der seit Januar 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht für verzehrfertige Getränke und Speisen verurteilt. Die Urteile verdeutlichen, dass das Verpackungsgesetz ernst genommen und Mehrwegverpackungen als Standard etabliert werden müssen. Die DUH fordert die Bundesländer jetzt auf, Verstöße konsequent zu kontrollieren und empfindliche Bußgelder zu verhängen.
VerbandsMonitor – Themen, Trends und Ticker vom 13.04.2025

– Die DUH hat vor den Landgerichten Berlin, Deggendorf, Stuttgart und Nürnberg-Fürth gegen Konzerne wie Edeka, Yormas und Dunkin Donuts gewonnen und sie zur Umsetzung der seit Januar 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht verpflichtet.
– Testbesuche der DUH hatten gezeigt, dass viele große Gastronomieunternehmen Einwegbecher und -boxen weiterhin ohne Mehrwegalternative verkaufen, weshalb die DUH Klagen nach dem Verpackungsgesetz eingereicht und erfolgreich durchgesetzt hat.
– Die DUH fordert konsequente Kontrollen und hohe Bußgelder durch Vollzugsbehörden, appelliert an Kommunen zur Sanktionierung von Verstößen und kündigt weitere Testbesuche sowie rechtliche Schritte an.

DUH erzwingt Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht vor Gericht

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in mehreren Klagen gegen große Unternehmen wie Edeka, Yormas und Dunkin Donuts vor den Landgerichten Berlin, Deggendorf, Stuttgart und Nürnberg-Fürth Recht bekommen. Die betroffenen Konzerne wurden verpflichtet, die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht umzusetzen. Diese Urteile senden ein deutliches Signal: Die Mehrwegangebotspflicht muss ernst genommen werden. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, kommentiert: „Es ist bedauerlich, dass Unternehmen vor Gericht gezwungen werden müssen, sich an geltende Gesetze zu halten.“ Die DUH fordert die Vollzugsbehörden der Bundesländer ausdrücklich dazu auf, Verstöße gegen diese Pflicht konsequent zu kontrollieren und mit hohen Bußgeldern zu sanktionieren.

Seit Januar 2023 schreibt das Verpackungsgesetz vor, dass größere Gastronomieunternehmen verzehrfertige Getränke und Speisen in Mehrwegverpackungen anbieten müssen, sofern sie diese auch in Einwegverpackungen aus Kunststoff verkaufen. Die DUH hatte bei eigenen Testbesuchen festgestellt, dass viele Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Aufgrund der jährlich anfallenden Mengen von Millionen Einwegbechern und Essensboxen als Abfall sieht die DUH die konsequente Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht als dringend notwendig an. Zudem appelliert sie an die Kommunen, Verstöße aufzudecken und zu sanktionieren. Die DUH wird weiterhin Tests durchführen und rechtlich gegen Verstöße vorgehen, um die Vorgaben des Verpackungsgesetzes durchzusetzen.

Mehrwegangebotspflicht: Bedeutung, Herausforderungen und Ausblick

Die Mehrwegangebotspflicht spielt eine entscheidende Rolle für Umwelt, Konsumverhalten und Abfallvermeidung. Ihr langfristiger Nutzen liegt vor allem in der Reduzierung von Einwegverpackungen und der damit verbundenen Vermeidung von Plastikmüll, der Städte und natürliche Lebensräume belastet. Durch die Verpflichtung, Mehrwegverpackungen anzubieten, wird ein Umdenken im Handel und in der Gastronomie angestoßen, das nachhaltiges Handeln als Standard etablieren kann.

Allerdings stellen sich bei der Umsetzung zahlreiche praktische Herausforderungen. Händler und Gastronomiebetriebe müssen oft ihre Abläufe anpassen, Mehrweglogistik organisieren und auf zusätzliche Investitionen einstellen. Darüber hinaus gibt es Unsicherheiten für Verbraucher, die erst lernen müssen, das Mehrwegsystem zu nutzen und anzunehmen.

Gerichtliche Entscheidungen zu dieser Pflicht haben weitreichende Konsequenzen: Für Verbraucher bedeuten sie eine verlässliche Verfügbarkeit von Mehrwegoptionen, was den Alltag nachhaltiger gestaltet. Die Wirtschaft wiederum muss sich auf strengere Vorgaben einstellen, die ihr unternehmerisches Handeln und Sortiment beeinflussen.

Der Einfluss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist hier besonders relevant, denn sie treibt die rechtliche Durchsetzung voran. Wenn ihr Anliegen weiter erfolgreich umgesetzt wird, könnten Städte weniger vermüllt und energie- und ressourcenintensiver Plastikmüll deutlich verringert werden – ein sichtbarer Gewinn für das Stadtbild und die Umwelt.

Herausforderungen in der Praxis:

  • Organisation und Rücknahme von Mehrwegbehältern im Handel und der Gastronomie
  • Kosten und logistische Anpassungen für Unternehmen
  • Akzeptanz und Nutzung von Mehrwegangeboten durch Verbraucher
  • Rechtliche Unsicherheiten und Umsetzungsstandards

Der Ausblick zeigt, dass die Mehrwegangebotspflicht weiter an Bedeutung gewinnen wird. Zukünftige Entwicklungen könnten eine noch umfassendere Integration von Mehrwegsystemen in den Alltag bewirken und so nachhaltige Konsumstrukturen verankern – ein wesentlicher Schritt zu mehr Umwelt- und Klimaschutz.


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Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klagen gegen …

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