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Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klagen gegen Verstöße Mehrwegangebotspflicht

Pressemeldung:Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klagen gegen Verstöße Mehrwegangebotspflicht
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in Klagen gegen namhafte Unternehmen und Franchise-Händler wie Edeka, Yormas und Dunkin Donuts vor verschiedenen Landgerichten obsiegt. Die Urteile verpflichten die Konzerne dazu, die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht umzusetzen. Bei Verstößen drohen hohe Strafen. Die DUH fordert nun die konsequente Kontrolle und Sanktionierung solcher Verstöße von den Vollzugsbehörden der Bundesländer. Angesichts der enormen Müllmengen durch Einwegbecher und -essensboxen betont die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz, dass es höchste Zeit sei, die Mehrwegangebotspflicht ernst zu nehmen. Die DUH plant weitere Testbesuche und rechtliche Schritte gegen Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen.
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Bremen (VBR). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in verschiedenen Klageverfahren gegen große Konzerne und Franchise-Händler, darunter Edeka, Yormas und Dunkin Donuts, vor den Landgerichten Berlin, Deggendorf, Stuttgart und Nürnberg-Fürth gewonnen. Diese wurden dazu verpflichtet, die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht umzusetzen. Die Urteile sind ein wichtiges Signal, dass die Mehrwegangebotspflicht ernst genommen werden muss. Laut Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, ist es bedauerlich, dass Unternehmen vor Gericht gezwungen werden müssen, sich an geltende Gesetze zu halten. Sie fordert die Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht konsequent zu kontrollieren und mit hohen Bußgeldern zu sanktionieren.

Seit Januar 2023 sind größere Gastronomieunternehmen laut Verpackungsgesetz dazu verpflichtet, verzehrfertige Getränke und Speisen in Mehrwegverpackungen anzubieten, sofern sie diese in Einwegbechern und -essensboxen aus Kunststoff verkaufen. Die DUH hatte bei Testbesuchen festgestellt, dass viele Unternehmen dieser Pflicht nicht nachkommen. Deshalb hat die DUH Klagen gegen die betroffenen Unternehmen eingereicht.

Die DUH fordert eine konsequente Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht, da jährlich Millionen Einwegbecher und Essensboxen als Abfall anfallen. Sie appelliert auch an die Kommunen, Verstöße aufzudecken und zu sanktionieren. Die DUH wird weiterhin Testbesuche durchführen und rechtlich gegen Verstöße vorgehen.

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Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.x.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe,
www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe


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Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klagen gegen …

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