Bremen (VBR). Am 30. November 2023 hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in zwei Einzelklagen ein wegweisendes Klimaurteil erwirkt. Nun liegt die Urteilsbegründung in diesen Verfahren vor, in der die Richterinnen detailliert aufzeigen, wie die Bundesregierung gegen das Bundesklimaschutzgesetz verstößt. Insbesondere hat sie keine wirksamen Sofortprogramme im Verkehrs- und Gebäudebereich vorgelegt, um die Einhaltung der jährlichen Emissionsgrenzen sicherzustellen. Dies ist in den Sektoren Verkehr und Gebäude in den letzten Jahren wiederholt geschehen. Zudem hat die Regierung die Stellungnahmen des Expertenrats für Klimafragen rechtswidrig ignoriert. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte diesbezüglich geklagt und ebenfalls Recht bekommen.
Die DUH fordert nun die Ampel-Regierung dazu auf, ihre Verzögerungstaktik zu beenden und dringend Notfallmaßnahmen zu beschließen. Hierzu gehören unter anderem ein Tempolimit auf Autobahnen, die Einstellung der klimaschädlichen Finanzierung von spritdurstigen Firmenwagen und eine energieeffiziente Sanierungsoffensive beispielsweise für Schulen und Kindergärten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Deutschland die Klimaschutzziele in den kommenden Jahren deutlich verfehlt.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, betont, dass die Bundesregierung mit ihrer politischen Agenda vor allem die Immobilienwirtschaft begünstigt und dringend eine klimagerechte Gebäudepolitik für Verbraucherinnen und Verbraucher benötigt wird. Es sollten ordnungsrechtliche und finanzielle Anreize geschaffen werden, um Sanierungen in Deutschland zu fördern.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnet das Urteil als Meilenstein für den Klimaschutz in Deutschland. Er fordert die Ampel-Regierung auf, das Urteil umstandslos zu akzeptieren und Sofortmaßnahmen wie ein Tempolimit umzusetzen, um die Einhaltung der Emissionsmengen sicherzustellen. Sollte Autominister Volker Wissing dennoch eine Revision gegen das Urteil anstreben, appelliert Resch an die anderen Ministerien, dies zu blockieren und betont, dass es bereits Präzedenzfälle gibt.
Dieses Verfahren ist für die DUH ein weiterer Schritt zur Korrektur der deutschen Klimapolitik durch Gerichte. Im Mai 2024 werden drei weitere Klimaklagen des Verbands gegen die Bundesregierung vor dem OVG verhandelt, um die Regierung dazu zu zwingen, ausreichende Klimaschutzprogramme in allen Sektoren bis 2030 zu beschließen.
Das Bundesklimaschutzgesetz legt jahresscharfe Obergrenzen für klimaschädliche Emissionen fest. Werden diese überschritten, muss das zuständige Ministerium ein Sofortprogramm entwickeln, welches anschließend von der Bundesregierung beschlossen werden muss. Die Maßnahmen des Sofortprogramms sollen die Einhaltung der CO2-Vorgaben in den folgenden Jahren gewährleisten.
Gemäß dem aktuellen Projektionsbericht wird der Verkehrssektor bis 2030 mehr als 200 Millionen Tonnen CO2 über dem erlaubten Budget emittieren. Angesichts des Urteils fordert die DUH als erste Notfallmaßnahme ein generelles Tempolimit auf Autobahnen, außerorts 80 km/h und innerorts 30 km/h. Weitere Maßnahmen umfassen die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen im Verkehrssektor und die Einführung einer CO2-basierten Neuzulassungssteuer für Autos.
Im Gebäudesektor wird das Treibhausgasbudget bis 2030 mindestens um 35 Millionen Tonnen überschritten. Die Bundesregierung hat jedoch die sozialgerechte Wärmewende abgelehnt und das Gebäudeenergiegesetz verwässert. Die DUH fordert die Streichung der Förderung zur Umrüstung von Gasheizungen zu “wasserstofffähigen” Heizungen, ein Einbauverbot von Öl- und Gasheizungen sowie eine Erhöhung der Fördermittel für die Gebäudesanierung auf 25 Milliarden Euro pro Jahr. Zudem könnten eine Abrissgenehmigungspflicht und eine Reduzierung des Abfallaufkommens zur Einsparung von CO2-Äquivalenten beitragen.
Das vollständige Urteil kann auf der Website der DUH eingesehen werden. Ansprechpartner für die Presse sind Barbara Metz und Jürgen Resch von der DUH sowie Prof. Dr. Remo Klinger von Geulen & Klinger Rechtsanwälte. Die Kontaktdaten sind am Ende der Pressemitteilung aufgeführt. Auch ein DUH-Newsroom steht zur Verfügung. Weitere Informationen können auf den Websites der DUH und in den sozialen Medien des Verbands gefunden werden.
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