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Deutsche Umwelthilfe fordert Konkretisierung des Gesetzesentwurfs zu Balkonkraftwerken im Bundestag.

Pressemeldung:Deutsche Umwelthilfe fordert Konkretisierung des Gesetzesentwurfs zu Balkonkraftwerken im Bundestag.
Schreibe eine fesselnde Einleitung aus dem Content

18.01.2024 – 07:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Lesung des Gesetzesentwurfs aus dem Bundesjustizministerium zur "Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten" im Bundestag fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Konkretisierung des Entwurfs bei den Mitspracherechten von Eigentümergemeinschaften, Vermietenden oder Hausverwaltungen. Dies ist dringend nötig, denn aktuell werden durch teilweise überzogene Anforderungen bei der Anbringung viele Mieterinnen und Mieter, aber auch Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer an der Anbringung eines eigenen Balkonkraftwerks gehindert.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:

"Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende für alle voranzutreiben. Bisher scheitert die Installation von Balkonkraftwerken in der Praxis aber an teils absurden Anforderungen, die Eigentümergemeinschaften, Vermietende oder die Hausverwaltung stellen. Es kann nicht sein, dass quer durch die Republik munter unverhältnismäßige Gutachten zu Statik, Hauselektrik und Brandschutz gefordert werden. Das geplante Gesetz von FDP-Justizminister Buschmann räumt diese Hürde nicht aus dem Weg - deshalb muss es jetzt dringend konkretisiert werden. Es ist kein Hexenwerk, einen klar definierten und angemessenen Anforderungskatalog zur Anbringung von Balkonkraftwerken in das Gesetz aufzunehmen. Mit diesem Schritt kann die Bundesregierung verhindern, dass sich hunderttausende Betroffene durch die Instanzen klagen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. Das Interesse an Balkonkraftwerken im Jahr 2023 war riesig - wir dürfen diese Euphorie für die Energiewende von Zuhause jetzt nicht ausbremsen."

Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.x.com/umwelthilfe,www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe,

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

für einen Nachrichtenartikel der den Inhalt kurz zusammenfasst. Der Schreibstil journalistisch und informativ sein und einladend, um die Leser zu fesseln. Die Einleitung soll kurz und prägnant sein

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Bremen (VBR). Stromerzeugung auf dem Balkon: Umwelthilfe fordert weniger bürokratische Hürden für Steckersolargeräte

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat anlässlich einer Lesung im Bundestag den Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zur “Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten” kritisiert. Die Umweltorganisation fordert eine Konkretisierung des Entwurfs, insbesondere hinsichtlich der Mitspracherechte von Eigentümergemeinschaften, Vermietern und Hausverwaltungen. Aktuell werden diese Mitspracherechte oft so gehandhabt, dass Mieter, Wohnungseigentümer und Vermieter daran gehindert werden, ihre eigenen Balkonkraftwerke zu installieren.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, betonte die Bedeutung des Gesetzesentwurfs als wichtigen Schritt für die Energiewende. Sie machte jedoch darauf aufmerksam, dass die Installation von Balkonkraftwerken in der Praxis häufig an überzogenen Anforderungen scheitert. Diese reichen von unverhältnismäßigen Gutachten zu Statik, Hauselektrik und Brandschutz bis hin zu bürokratischen Hürden. Metz fordert daher eine klare und angemessene Regelung, um diese Hindernisse zu beseitigen und den Einsatz von Balkonkraftwerken zu ermöglichen. Sie warnt davor, die Euphorie für die Energiewende nicht auszubremsen und betont die hohe Nachfrage nach Balkonkraftwerken im Jahr 2023.

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Die DUH weist darauf hin, dass das geplante Gesetz die Hürden für die Installation von Balkonkraftwerken nicht ausreichend beseitigt. Sie fordert daher eine Überarbeitung des Entwurfs, um eine fundierte Basis für den Einsatz von Steckersolargeräten zu schaffen. Dadurch könnten mögliche langwierige rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Für weitere Informationen steht Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, als Pressekontakt zur Verfügung.

Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.x.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe

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