Bremen (VBR). Stromerzeugung auf dem Balkon: Umwelthilfe fordert weniger bürokratische Hürden für Steckersolargeräte
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat anlässlich einer Lesung im Bundestag den Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zur “Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten” kritisiert. Die Umweltorganisation fordert eine Konkretisierung des Entwurfs, insbesondere hinsichtlich der Mitspracherechte von Eigentümergemeinschaften, Vermietern und Hausverwaltungen. Aktuell werden diese Mitspracherechte oft so gehandhabt, dass Mieter, Wohnungseigentümer und Vermieter daran gehindert werden, ihre eigenen Balkonkraftwerke zu installieren.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, betonte die Bedeutung des Gesetzesentwurfs als wichtigen Schritt für die Energiewende. Sie machte jedoch darauf aufmerksam, dass die Installation von Balkonkraftwerken in der Praxis häufig an überzogenen Anforderungen scheitert. Diese reichen von unverhältnismäßigen Gutachten zu Statik, Hauselektrik und Brandschutz bis hin zu bürokratischen Hürden. Metz fordert daher eine klare und angemessene Regelung, um diese Hindernisse zu beseitigen und den Einsatz von Balkonkraftwerken zu ermöglichen. Sie warnt davor, die Euphorie für die Energiewende nicht auszubremsen und betont die hohe Nachfrage nach Balkonkraftwerken im Jahr 2023.
Die DUH weist darauf hin, dass das geplante Gesetz die Hürden für die Installation von Balkonkraftwerken nicht ausreichend beseitigt. Sie fordert daher eine Überarbeitung des Entwurfs, um eine fundierte Basis für den Einsatz von Steckersolargeräten zu schaffen. Dadurch könnten mögliche langwierige rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Für weitere Informationen steht Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, als Pressekontakt zur Verfügung.
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