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Dauerhafter Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik laut PM BSW Solar

Pressemeldung:Dauerhafter Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik laut PM BSW Solar

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Berlin, 18.09.2023 – Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) verkündet eine erfreuliche Nachricht für alle Interessenten von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern: Der Umsatzsteuervorteil gilt ab sofort dauerhaft. Diese Entscheidung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) hat bereits dazu geführt, dass im ersten Halbjahr 2023 mehr Solarstromanlagen und Speicher in Eigenheimen verbaut wurden als im gesamten Vorjahr.

Verunsicherung bei Verbrauchern

Die seit Anfang des Jahres geltende Steuerbefreiung hat zwar dazu geführt, dass viele Verbraucher:innen verstärkt auf Solarenergie setzen, allerdings waren einige unsicher, wie lange die Steuererleichterung tatsächlich gilt. Zuvor war es oft notwendig, sich durch bürokratische Hürden zu kämpfen, um die Umsatzsteuer teilweise zurückzuerhalten. Seit Anfang 2023 beträgt der Mehrwertsteuersatz für den Kauf und die Installation von Solaranlagen jedoch null Prozent.

Keine Verwechslung mit befristeten Steuersenkungen

Die zeitlich befristeten Umsatzsteuersenkungen für die Gastronomie und Energielieferungen haben viele Menschen dazu veranlasst, den Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher ebenfalls als befristet anzusehen. Der BSW stellt jedoch klar, dass der Umsatzsteuervorteil dauerhaft ist und sich nicht nach einem bestimmten Zeitraum richtet.

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Photovoltaik ohne Finanzamt

Eine weitere positive Neuerung betrifft die steuerliche Anmeldung von Photovoltaikanlagen. Betreiber:innen von Anlagen, die sowohl von der Einkommensteuer- als auch von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren, müssen ihre Anlage nicht länger beim Finanzamt anmelden. Damit wird “Photovoltaik ohne Finanzamt” zum Standardfall für Privathaushalte.

Reformbedarf für größere Solarstromanlagen

Während die Entwicklungen im Bereich der privaten Photovoltaikanlagen positiv sind, sieht der BSW noch Reformbedarf für größere Solarstromanlagen. Insbesondere bei der Grund- und Erbschaftssteuer gibt es laut dem Verband unverhältnismäßige Auflagen, die viele Landwirte davon abhalten, auf minderwertigen landwirtschaftlichen Flächen Solarstrom zu erzeugen. Der BSW appelliert daher an den Bundestag, im Rahmen des Wachstumschancengesetzes diese Investitionsbarrieren aufzuheben.

Der Bundesverband Solarwirtschaft steht Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung:
Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
EUREF Campus 16
10829 Berlin
presse@bsw-solar.de
Tel.: 030 / 29 777 88 30

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesverbandes Solarwirtschaft: www.solarwirtschaft.de

Kontakt:
Pressekontakt, Redaktionelle Rückfragen:
Bundesverband Solarwirtschaft e. V.
EUREF Campus 16
10829 Berlin
presse@bsw-solar.de
Tel.: 030 / 29 777 88 30

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Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel PM BSW Solar: Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik bleibt dauerhaft
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10 Antworten

  1. Ich kann nicht glauben, dass Photovoltaik wirklich einen dauerhaften Umsatzsteuervorteil hat. Das ist doch ungerecht!

  2. Ich verstehe, dass du das unfair findest. Aber bedenke, dass die Förderung erneuerbarer Energien wichtig ist, um den Klimawandel zu bekämpfen. Es geht darum, langfristig die Umwelt zu schützen und nicht nur kurzfristige Vorteile zu haben.

  3. Du hast absolut keine Ahnung! Photovoltaik ist eine der nachhaltigsten Energiequellen, die wir haben. Steuervorteile sind wichtig, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern. Informier dich besser, bevor du solche ignoranten Kommentare abgibst.

  4. Ich finde es vollkommen unfair, dass die Photovoltaik solch einen Umsatzsteuervorteil erhält. Das ist reine Bevorzugung!

    1. Na ja, ich denke, es ist wichtig, auch die Nachteile von Photovoltaik zu berücksichtigen. Hohe Anfangsinvestitionen, begrenzte Effizienz und die Abhängigkeit von Sonneneinstrahlung sind nur einige davon. Es ist nicht alles so rosig, wie es scheint.

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