Berlin, 11.09.2023 – 11:20
Wohnungsbauprojekte in Deutschland drohen durch ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ins Stocken zu geraten. Wie Felix Pakleppa, der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, warnt, sind beschleunigte Planungsverfahren für Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs nicht mehr möglich, da der entsprechende Paragraf 13b des Baugesetzbuches als europarechtswidrig eingestuft wurde.
Die Entscheidung des Gerichts kommt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt, da rund 80 Prozent des Wohnungsbaus in Deutschland von baugewerblichen Betrieben durchgeführt werden. Pakleppa betont, dass die Bauindustrie bereits seit Monaten rückläufige Baugenehmigungen und Aufträge verzeichne, was zu einer Krise im Wohnungsbau führe. Diese Entwicklung habe auch Auswirkungen auf die Mieterinnen und Mieter, deren Lage immer schwieriger werde.
Besonders kleine und mittlere Bauunternehmen sowie die kommunale Wohnungsplanung sind von dem Urteil betroffen. Geplante Wohnungsneubauten werden sich stark verzögern oder möglicherweise sogar ganz aufgegeben werden müssen. Bereits laufende Bauprojekte kommen ins Stocken, da keine beschleunigten Planungsverfahren mehr möglich sind.
Die Verantwortung, einen rechtssicheren Rahmen für die Kommunen zu schaffen, liegt nun bei Bund und Ländern. Da es sich um eine Bundesregelung handle, stehe einer europarechtskonformen Neuregelung nichts im Wege, so Pakleppa abschließend.
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