Bundessozialgericht: Kein Vergaberecht für Eingliederungshilfe

"Urteil des BSG: Neue Entscheidung zum Vergabeverfahren könnte das deutsche Versorgungssystem revolutionieren. Die Auswirkungen gehen über die Schulbegleitung hinaus. Hier sind die Details."
Bundessozialgericht: Kein Vergaberecht für Eingliederungshilfe eins zu eins

Inhaltsverzeichnis

Über uns:
Seit über 20 Jahren sind wir im Bereich Marketing und Kommunikation tätig und unterstützen Verbände, Organisationen und Institutionen mit fundierter Praxis- und Branchenexpertise. Unsere Arbeit wird durchweg positiv bewertet – unter anderem auf Trustpilot, ProvenExpert und in Google Bewertungen.

Unterstütze unsere Arbeit mit deiner Bewertung.
Große Konzerne kaufen Reichweite, wir setzen auf echte Leser. Deine positive Bewertung signalisiert dem Algorithmus Relevanz, stärkt unsere Sichtbarkeit und hilft, unabhängige Inhalte sichtbar zu halten.

Scanne den QR-Code oder klicke auf den Link. Du wirst direkt zu Google weitergeleitet.

Bremen (VBR). Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil entschieden, dass die Leistungen der Schulbegleitung im eingliederungshilferechtlichen Dreiecksverhältnis erbracht werden müssen. Dabei handelt es sich um ein einfaches Zulassungssystem, bei dem alle geeigneten Anbieter zur Leistungserbringung zugelassen sind, sofern sie die vorab festgelegten Kriterien erfüllen. Eine Auswahlentscheidung zugunsten bestimmter Anbieter aufgrund wertender Kriterien findet nicht statt.

Das BSG-Urteil begrüßt damit die Rechtsauffassung, die von der Freien Wohlfahrtspflege bereits seit Jahren vertreten wird. Obwohl der konkrete Fall die Leistungen der Schulbegleitung betrifft, könnte das Urteil laut Experten auch Auswirkungen auf andere Bereiche haben.

Nach hiesiger Lesart gilt das BSG-Urteil für alle Leistungen der Eingliederungshilfe, auf die die Leistungsberechtigten einen subjektiven Anspruch haben und die gemäß den entsprechenden Gesetzen erbracht werden müssen. Darüber hinaus könnte das Urteil auch auf soziale Leistungen anwendbar sein, bei denen der deutsche Gesetzgeber ein ähnliches Konzept verfolgt hat.

In diesen Fällen wird keine Auswahlentscheidung zwischen mehreren Anbietern aufgrund wertender Kriterien getroffen, weshalb kein Vergaberecht nach Europarecht angewendet werden muss. Das Versorgungskonzept wird somit unterlaufen.

Als Beispiele für Bereiche, bei denen dieses Urteil von Bedeutung sein könnte, werden Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Pflege genannt.

Das BSG-Urteil haben wir der angefügten Anlage beigefügt. Eine detaillierte Zusammenfassung und Bewertung können Mitglieder des Paritätischen über den Gesamtverband oder ihren Landesverband beziehen.

Quelle: Bundessozialgericht: Kein Vergaberecht im eingliederungshilferechtlichen Dreiecksverhältnis – Der Paritätische

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

NACHRICHTEN ZUM THEMA
Weitere aktuelle Themen aus anderen Kategorien

20 Kommentare

  1. Also ich finde es total verrückt, dass das Bundessozialgericht keine Vergaberecht für Eingliederungshilfe sieht. Was soll das denn bitte?

    1. Da kann ich dir nur zustimmen! Es ist absolut lächerlich, dass das Bundessozialgericht das Vergaberecht für die Eingliederungshilfe nicht berücksichtigt. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die auf diese Unterstützung angewiesen sind. Einfach nur unverständlich!

  2. Was für ein Unsinn! Eingliederungshilfe sollte doch jedem zugänglich sein, oder nicht? #Gleichberechtigung

  3. Das ist absoluter Unsinn! Das Vergaberecht für die Eingliederungshilfe dient dazu, faire und transparente Prozesse sicherzustellen. Ohne dieses Recht würden Missbrauch und Ungerechtigkeit Tür und Tor geöffnet. Dein Kommentar zeugt von Ignoranz und Mangel an Verständnis für die Bedürfnisse der Betroffenen.

  4. Das ist doch völliger Blödsinn! Warum braucht die Eingliederungshilfe kein Vergaberecht? Lang lebe das Chaos!

  5. Was für ein Unsinn! Jeder sollte Zugang zur Eingliederungshilfe haben, ohne Ausnahmen oder Vergaberecht!

    1. Mensch, Gerechtigkeit? Vergiss es! Hier gehts doch nur ums Geld. Eingliederungshilfe ohne Vergaberecht ist einfach nur ein Witz. Aber wer braucht schon Gerechtigkeit, wenn man Profit machen kann, oder?

  6. Also ich finde es total krass, dass es kein Vergaberecht für Eingliederungshilfe gibt. Das ist doch voll unfair! Was meint ihr?

    1. Ihr Kommentar zeigt leider ein Missverständnis. Eingliederungshilfe ist keine Dienstleistung, die nach dem Vergaberecht vergeben werden kann. Es ist ein Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen. Eine faire Unterstützung sollte im Vordergrund stehen, nicht die Vergabe an den günstigsten Anbieter.

  7. Also ich finde ja, dass das Gericht total übertrieben hat. Eingliederungshilfe sollte doch jedem zugänglich sein!

  8. Also ich find das voll krass, dass das Bundessozialgericht sagt, dass es kein Vergaberecht für Eingliederungshilfe gibt. Was denken die sich eigentlich? Das ist doch total unfair!

  9. Ich verstehe nicht, warum die Eingliederungshilfe nicht unter das Vergaberecht fällt. Das ist doch irgendwie unfair, oder?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Die Beiträge auf verbandsbuero.de entstehen in einem redaktionellen Netzwerk aus festangestellten und freien Redakteurinnen und Redakteuren mit langjähriger Erfahrung in Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Unser Team ist seit vielen Jahren eng in der Vereins- und Verbandswelt vernetzt und arbeitet kontinuierlich mit Organisationen, Verbänden und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Viele Inhalte werden gemeinschaftlich recherchiert, geschrieben und redaktionell überarbeitet. Dieses kollaborative Vorgehen stellt sicher, dass fachliche Tiefe, Praxisnähe und unterschiedliche Perspektiven in jeden Beitrag einfließen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir unsere Inhalte bewusst als Netzwerk-Arbeit und nicht immer unter dem Namen einzelner Autor:innen.

Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Netzwerk von verbandsbuero.de. Alle Beiträge basieren auf fundierter Praxiserfahrung, aktuellem Fachwissen und einem klaren Fokus auf die Anforderungen von Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen.

Alle Beiträge