Bundessozialgericht: Kein Vergaberecht für Eingliederungshilfe

"Urteil des BSG: Neue Entscheidung zum Vergabeverfahren könnte das deutsche Versorgungssystem revolutionieren. Die Auswirkungen gehen über die Schulbegleitung hinaus. Hier sind die Details."
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Bundessozialgericht: Kein Vergaberecht für Eingliederungshilfe

Bremen (VBR). Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil entschieden, dass die Leistungen der Schulbegleitung im eingliederungshilferechtlichen Dreiecksverhältnis erbracht werden müssen. Dabei handelt es sich um ein einfaches Zulassungssystem, bei dem alle geeigneten Anbieter zur Leistungserbringung zugelassen sind, sofern sie die vorab festgelegten Kriterien erfüllen. Eine Auswahlentscheidung zugunsten bestimmter Anbieter aufgrund wertender Kriterien findet nicht statt.

Das BSG-Urteil begrüßt damit die Rechtsauffassung, die von der Freien Wohlfahrtspflege bereits seit Jahren vertreten wird. Obwohl der konkrete Fall die Leistungen der Schulbegleitung betrifft, könnte das Urteil laut Experten auch Auswirkungen auf andere Bereiche haben.

Nach hiesiger Lesart gilt das BSG-Urteil für alle Leistungen der Eingliederungshilfe, auf die die Leistungsberechtigten einen subjektiven Anspruch haben und die gemäß den entsprechenden Gesetzen erbracht werden müssen. Darüber hinaus könnte das Urteil auch auf soziale Leistungen anwendbar sein, bei denen der deutsche Gesetzgeber ein ähnliches Konzept verfolgt hat.

In diesen Fällen wird keine Auswahlentscheidung zwischen mehreren Anbietern aufgrund wertender Kriterien getroffen, weshalb kein Vergaberecht nach Europarecht angewendet werden muss. Das Versorgungskonzept wird somit unterlaufen.

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Als Beispiele für Bereiche, bei denen dieses Urteil von Bedeutung sein könnte, werden Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Pflege genannt.

Das BSG-Urteil haben wir der angefügten Anlage beigefügt. Eine detaillierte Zusammenfassung und Bewertung können Mitglieder des Paritätischen über den Gesamtverband oder ihren Landesverband beziehen.

Quelle: Bundessozialgericht: Kein Vergaberecht im eingliederungshilferechtlichen Dreiecksverhältnis – Der Paritätische

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Pressemeldung:Bundessozialgericht: Kein Vergaberecht für Eingliederungshilfe

7 Antworten

    1. Ihr Kommentar zeigt leider ein Missverständnis. Eingliederungshilfe ist keine Dienstleistung, die nach dem Vergaberecht vergeben werden kann. Es ist ein Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen. Eine faire Unterstützung sollte im Vordergrund stehen, nicht die Vergabe an den günstigsten Anbieter.

  1. Also ich finde ja, dass das Gericht total übertrieben hat. Eingliederungshilfe sollte doch jedem zugänglich sein!

  2. Also ich find das voll krass, dass das Bundessozialgericht sagt, dass es kein Vergaberecht für Eingliederungshilfe gibt. Was denken die sich eigentlich? Das ist doch total unfair!

  3. Ich verstehe nicht, warum die Eingliederungshilfe nicht unter das Vergaberecht fällt. Das ist doch irgendwie unfair, oder?

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